Pressemeddelelse · 26.01.2000 Informationsfreheits-Gesetz: SSW-Entwurf gegen den Willen der Landesregierung beschlossen

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat heute den Gesetzentwurf des SSW für ein Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Damit bekommt Schleswig-Holstein als drittes Bundesland nach Brandenburg und Berlin ein Gesetz, das den freien Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu Informationen der Verwaltungen des Landes, der Kreise und der Kommunen regelt.

Die Vorsitzende des SSW im Landtag, Anke Spoorendonk, unterstrich hierzu: "Es ist ein einmaliger Vorgang, dass der Landtag mit der Mehrheit von SSW, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen den Willen der Landesregierung einen Gesetzentwurf verabschiedet hat, der zudem von einer Oppositionspartei eingebracht wurde. Dieses zeigt, dass die parlamentarische Demokratie in Schleswig-Holstein funktioniert."

Das "Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Schleswig-Holstein" ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern, ohne Nachweis einer Betroffenheit oder Angabe einer Begründung bei den Verwaltungen dort vorhandene Informationen anzufordern. Begrenzt wird dieses Recht lediglich durch datenschutzrechtliche Regelungen für den Persönlichkeitsschutz und einen Schutz behördlicher Entscheidungsbildungsprozesse.

Das schleswig-holsteinische Gesetz, das vom SSW in Anlehnung an ein dänisches Gesetz erstellt wurde, ist das fortschrittlichste seiner Art in der Bundesrepublik. Eine entsprechende Bundesregelung ist bisher nicht vorhanden.

Lesen Sie den Redebeitrag der SSW-Abgeordneten zu diesem Gesetz hier

Viele weitere Informationen zum IFG und zu Ihrem neuen Recht finden Sie hier.

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