Tale · 25.01.2013 Initiative für ein Europäisches Kulturerbesiegel Schleswig-Holstein/Süddänemark

Es ist richtig; die Kandidatur Sønderborgs als „Kulturhauptstadt Europas 2017“ hat einen positiven Effekt für die gesamte Region Sønderjylland/Schleswig gehabt. Die Region stand einheitlich hinter dem Vorschlag, sich gemeinsam für Sønderborg auszusprechen. Auf Antrag des SSW hat auch der Landtag seinerzeit die Kandidatur Sønderborgs einstimmig unterstützt. Damit hat Schleswig-Holstein den hohen Stellenwert der deutsch-dänischen Grenzregion deutlich gemacht. Auch wenn Sønderborg nun nicht europäische Kulturhauptstadt 2017 wird, so hat die Kandidatur die Grenzregion weiter zusammengebracht. Aus dem ehemaligen Gegeneinander von Kulturen wurde ein Miteinander. Allein dafür war es es wert, die Kandidatur zu unterstützen.

Mit dem vorliegenden Antrag will die CDU nun neuen Schwung in die Kulturdebatte bringen und dem Ganzen einen neuen Nukleus geben. Ausgehend von der deutsch-dänischen Grenzregion, soll nun die Region Schleswig-Holstein/Süddänemark mit dem Europäischen Kulturerbe-Siegel anerkannt werden. So der Vorschlag der CDU.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, ich muss ehrlich gestehen, als ich den Antrag zum ersten Mal gelesen habe, konnte ich kaum fassen, was dort steht. Sie fordern die Landesregierung auf, die Region Schleswig-Holstein/Süddänemark als „Europäisches Kulturerbe-Siegel“ zu melden und begründen diese damit, dass die Region Modellregion für Minderheitenpolitik in Europa ist. Zugegeben, seit der „Dänenampel“ entwickelt sie sich dazu.

Angesichts der Tatsache, dass die dänische Minderheit unter der CDU und FDP Regierung vor kurzem einem überproportionalen Sparedikt unterlag, verwundert uns der Antrag. Auch wenn ich an die CDU Wahl-Kampagne mit dem Warnhinweis „Dänenampel“ denke, verwundert mich dieser Antrag. Und das alles ist nicht lange her. Auf einmal sollen wir Modellregion in Europa für Minderheitenpolitik sein?
Auf der anderen Seite, haben wir der Pressemitteilung der CDU zu ihren Haushaltsvorschlägen entnehmen können, dass die 100%-Finanzierung der dänischen Schulen nicht mehr in Frage gestellt wird. Das begrüßen wir außerordentlich. Dieses sehen wir daher auch als einen Ersten – und ich beton Ersten – wichtigen Schritt der CDU zu einer ausgewogenen Minderheitenpolitik.

Doch nun zum inhaltlichen Teil des Antrages. Wir sehen die Umsetzung des „Europäischen Kulturerbe-Siegels“ in der Region Schleswig-Holstein/Süddänemark unter dem Minderheitenaspekt kritisch.
In der Begründung werden bestimmte Stätten genannt, die repräsentativ den geschichtlichen Aspekt der deutsch-dänischen Grenzregion darstellen. In diese Richtung geht das Europäische Kulturerbe-Siegel. Das Siegel bezieht sich auf ausgewählte Stätten, die von geschichtlichem Wert sind. Das ist insoweit auch in Ordnung.
Doch wenn sie – und so geht es auch aus der Begründung des Antrages hervor – der Region in Bezug auf die Kulturdebatte neuen Schwung geben wollen, dann sehe ich nicht, wo der mit dem Siegel herkommen soll.
Die Minderheiten sind keine Museumsexponate, die es zu konservieren gilt. Minderheit muss gelebt werden, muss mit Leben gefüllt werden, muss Perspektive haben. Diese Aspekte fehlen völlig in dem Antrag. Nach unserer Auffassung erscheint es sinnvoller, über die Anmeldung für ein imaterielles Weltkulturerbe nachzudenken, wie es in unserm Gremium für die niederdeutsche Sprachengruppe und für die friesische Volksgruppe diskutiert wurde. Ein solcher Ansatz wäre ein dynamischer Ansatz, der auch auf die kulturelle Weiterentwicklung der Region abzielt. Dieser Ansatz wäre möglicherweise zielführender.
Eine weitere Schwäche des Antrages der CDU ist das Fehlen zweier hier beheimateter Minderheiten. Zu den Schleswig-Holsteinischen Minderheiten gehören auch die Friesen und Sinti und Roma – Letztere haben wir erst kürzlich einstimmig in der Verfassung verankert. Sofern Schleswig-Holstein zur Region für Minderheitenpolitik wird, dann gehören Friesen und Sinti und Roma dazu.
Wenn wir neuen Schwung in die Kulturregion Syddanmark/Schleswig bringen wollen – und das wollen wir sehr gerne – dann bedarf es anderer Instrumente. Aus diesem Grund sollten wir im Ausschuss ausloten, inwiefern der Antrag dafür geeignet ist oder ob andere Wege zielführender sind.

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