Pressemeddelelse · 08.11.2011 Integration darf nicht unter dem Finanzierungsvorbehalt stehen

Zu dem heute von Justizminister Schmalfuß vorgestellten „Aktionsplan Integration“ erklärt die Fraktionsvorsitzende des SSW, Anke Spoorendonk:

„Die Landesregierung möchte mit ihrem neuen „Aktionsplan Integration“ dazu beitragen, dass Teilhabe und Vielfalt in Schleswig-Holstein strukturell und emotional gelebt werden. Um dies zu fördern, sammelt die Landesregierung bereits vorhandene Integrationsprojekte im Land und brüstet sich anschließend mit der Einführung einer neuen Struktur. So billig ist Integration aber nicht zu haben!

Sämtliche aufgezählte Projekte im Aktionsplan stehen unter dem Finanzierungsvorbehalt des Haushaltes. Dabei hat die Landesregierung
schon in den letzten Monaten gründlich in diesem Bereich gekürzt. Nicht nur dem Flüchtlingsrat wurden Projektmittel gestrichen, auch anderen Verbänden und Institutionen, die sich für die Integration von Flüchtlingen und Migranten mit sicherem und unsicherem Aufenthaltstitel einsetzen, wurden die Gelder gekürzt. Damit werden hauptamtliche Strukturen zerstört und Flüchtlinge und Migranten zunehmend im Regen stehen gelassen. Und die Landesregierung schiebt die restliche Verantwortung für Integrationsmaßnahmen auch noch an die Kommunen ab.

Integration ist eine zentrale Aufgabe unserer Gesellschaft und braucht mehr als nur einen Aktionsplan, der unter dem Finanzierungsvorbehalt steht. Wir brauchen eine Integration im Land, für die das Land die Rahmenbedingungen vorgibt und zusammen mit den Kommunen die finanzielle Verantwortung trägt. Vor Ort müssen die Maßnahmen mit Planungssicherheit für die Akteure umgesetzt werden, um allen Menschen mit Migrationshintergrund die Integration in unserer Gesellschaft zu ermöglichen.“


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