Pressemeddelelse · Kiel · 20.05.2022 Istanbul-Konvention und Gewaltschutz: Impulse zu nachhaltigen Diskussionen

Zur Überweisung der Anträge zur Umsetzung der Istanbul-Konvention erklärt Marcel Schmidt, Vorsitzender der SSW-Ratsfraktion Kiel:

"Mit unserem Antrag „Koordinierung der Maßnahmen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention“ (0355/2022) haben wir die Ratsversammlung aufgefordert, die nötigen nächsten Schritte zur Umsetzung der Istanbul-Konvention einzuleiten. Nun wurde der Antrag in die Ausschüsse überwiesen, um dort weiter beraten zu werden. Nichts gegen die Diskussionen in den Ausschüssen, aber im Ausschuss über einen Prüfauftrag, der offen formuliert war, zu debattieren, kostet Zeit und beschert nach unserer Erfahrung in der Regel wenig neue Erkenntnisse. Denn die Umsetzung der Istanbul-Konvention ist eine alle Ebenen und alle Bereiche umfassende Aufgabe. Darum hatten wir die Einrichtung einer eigenen Koordinierungsstelle angeregt. Immerhin, zumindest wird weiter über dieses wichtige Thema beraten. Es war wichtig, dazu den Impuls gegeben zu haben.

Ähnlich verhält es sich bei unserem Antrag „Struktureller Gewaltschutz muss Förderbedingung werden“ (0354/2022), der ebenfalls die Umsetzung der Istanbul-Konvention voranbringen soll. Eigentlich sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass Fördergelder nur an solche Institutionen gegeben werden, die über ein Schutzkonzept gegen strukturelle Gewalt verfügen. Deshalb sollten wir die Förderrichtlinien schnell überarbeiten. Es muss sichergestellt werden, dass wir als Stadt keine Fördermittel an Einrichtungen vergeben, in denen strukturelle Gewalt nicht als Fehlverhalten adressiert wird.

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