Pressemeddelelse · 16.06.2016 Jetzt müssen die Kommunen nachziehen

Zur Krankenhausfinanzierung erklärt der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms:

Das Land stellt jährlich 25 Mio. Euro zusätzliche Mittel für die Sanierung unserer Krankenhäuser zur Verfügung. Nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz ist eine hälftige Beteiligung der Kommunen an diesen Investitionen vorgesehen, schließlich haben die Kommunen den eigentlichen Sicherstellungsauftrag für die Krankenhäuser. Das Land stellt die Mittel zusätzlich zur bisherigen Krankenhausinvestitionsförderung zur Verfügung, unter anderem, weil sich die finanzielle Lage des Landes verbessert hat. 

Auch die Lage der Kommunen hat sich stark verbessert. Die Mittel für die Kommunen aus dem kommunalen Finanzausgleich sind seit 2012 um mehr als 50 Prozent gestiegen. Im Jahr 2017 werden die Kommunen alleine aus FAG-Mitteln statt 1,1 Mia. Euro in 2012 dann 1,7 Mia. Euro einnehmen. Die direkten Zuweisungen des Landes an die Kommunen sind ähnlich stark gestiegen. Somit ist eine Beteiligung der Kommunen an der Krankenhausfinanzierung durchaus möglich. 

Eine längere Verweigerungshaltung der Kommunen wäre nicht zielführend, zumal die Krankenhausträger deutlich gemacht haben, dass sie sowohl die Mittel des Landes als auch der Kommunen dringend benötigen. Mit einer Beteiligung der Kommunen wäre der Investitionsstau der Krankenhäuser in 13 Jahren abgearbeitet. Ohne die zusätzlichen kommunalen Mittel würde dies 26 Jahre dauern. Das wäre eindeutig zu spät!

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