Press release · 25.06.2026 Juristisches Gutachten hält Gesamtpartei der AfD für verfassungswidrig

Die Bundestagsabgeordneten Carmen Wegge (SPD), Dr. Till Steffen (Bündnis 90/Die Grünen), Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), Clara Bünger (Die Linke) und Stefan Seidler (SSW) fordern eine mögliche Verfassungswidrigkeit der AfD durch das Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen.

Die fraktionsübergreifende Gruppe hatte in der vergangenen Legislaturperiode des Bundestages in einem Gruppenantrag die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD gemäß Artikel 21 gefordert. Der Gruppenantrag kam aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl nicht zur Abstimmung. Nun werden die Abgeordneten durch ein neues juristisches Gutachten in ihrer Forderung bestärkt.
 
Ein heute veröffentlichtes umfassendes Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) bescheinigt die Verfassungswidrigkeit der AfD. Demnach liegen die Voraussetzungen dafür vor, die AfD nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes zu verbieten. Ein Team der GFF aus Jurist*innen, Rechtsextremismus- und Rechercheexpert*innen hatte über ein Jahr lang daran gearbeitet. Das Gutachten der GFF prüft erstmals umfassend und nach wissenschaftlichen Standards, ob die AfD verfassungswidrig ist und die Voraussetzungen für ein Parteiverbot erfüllt sind. Dafür konnte das Projektteam große Mengen an Material zur AfD sammeln und anhand der Maßstäbe bewerten, die sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergeben. Unabhängige Expert*innen haben die Ergebnisse anschließend bewertet.
 
Carmen Wegge, MdB (SPD):
„Ich bin der GFF sehr dankbar für dieses Gutachten. Nun müssen die demokratischen Kräfte in unserem Land daraus die richtigen Schlüsse ziehen. Die AfD ist eine rechtsextreme Partei, die unsere freie Gesellschaft systematisch angreift, Rassismus normalisiert, Institutionen verächtlich macht und darauf abzielt, die freiheitliche demokratische Grundordnung von innen heraus zu beseitigen. Als Demokratin kann ich nicht zusehen, wie eine solche Partei immer stärker wird. Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung müssen jetzt ein Verfahren zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD beim Bundesverfassungsgericht einleiten. Dafür sollten wir nun zügig gemeinsam eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einsetzen, Beweise strukturiert sammeln, bewerten und die Erfolgsaussichten eines Antrags sorgfältig prüfen, damit wir möglichst bald mit einem belastbaren, gut begründeten Antrag nach Karlsruhe gehen können.“
 
Dr. Till Steffen, MdB (Bündnis 90/Die Grünen):
„Das umfassende Gutachten bestätigt die Einschätzung von Millionen Menschen in Deutschland: Die AfD ist eine Bedrohung für die Demokratie, den Rechtsstaat und die Freiheit der Menschen. Das Verbotsverfahren muss deshalb umgehend eingeleitet werden. Das Verwaltungsgericht Köln muss die Belege aus dem Gutachten nun auch bei seiner Hauptsachenentscheidung zur Beobachtung der Bundespartei als „gesichert extremistisch“ berücksichtigen und zeitnah ein Urteil fällen.“
 
Elisabeth Winkelmeier-Becker, MdB (CDU):
„Die GFF hat zahlreiche Belege dafür zusammengetragen, dass grundgesetzwidrige Positionen und Ziele in der AfD weit verbreitet sind. Dazu gehören insbesondere ein mit Artikel 1 GG unvereinbares Menschenbild, Angriffe auf die Institutionen unserer freiheitlichen Demokratie und enge Verbindungen vor allem zu Russland, die den Interessen unseres Landes widersprechen. Die abschließende Bewertung obliegt allein dem Bundesverfassungsgericht. Wir haben aber allen Anlass, dem Gericht diese Prüfung zu ermöglichen, sowohl in Bezug auf die gesamte Partei als auch gegebenenfalls auf einzelne Landesverbände. Diese Prüfung liegt auch im Interesse derjenigen Bürgerinnen und Bürger, die einzelne Positionen der AfD teilen oder diese bei Wahlen unterstützen. Sie müssen wissen, auf was sie sich mit einer Unterstützung dieser Partei einlassen.“
 
Clara Bünger, MdB (Die Linke):
„Nachdem nun ein unabhängiges Gutachten die juristischen Voraussetzungen für ein Parteiverbot als gegeben ansieht, müssen wir dem Bundesverfassungsgericht endlich eine Prüfung ermöglichen. Die Bedrohung, die von der Politik der AfD für eine Vielzahl von Menschen ausgeht, ist sehr konkret. Sie ist eine Gefahr für gesellschaftliche Minderheiten und droht konkret gegen politische Gegner vorzugehen. Mit dem Erstarken der AfD erlebt Deutschland einen Anstieg von rassistischer Gewalt. In den rechtsterroristischen Fällen der vergangenen Jahre finden sich immer wieder Bezüge zur AfD. Wir dürfen nicht länger die Mechanismen blockieren, die die Verfassung zu ihrer Selbstverteidigung vorsieht. Die Menschen in Deutschland verdienen, dass alle juristischen Mittel ausgenutzt werden, um dieser Bedrohung zu begegnen. Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag müssen dem Verfassungsgericht nun eine Überprüfung ermöglichen.“
 
Stefan Seidler, MdB (SSW):
„Beim Schutz unserer Demokratie darf es kein Zögern geben. Gerade als Vertreter nationaler Minderheiten sehe ich mit großer Sorge, wenn rechtsextreme Kräfte versuchen, unseren Rechtsstaat auszuhöhlen und den Schutz von Minderheiten infrage zu stellen. Wenn ein solches Gutachten zu dem Ergebnis kommt, dass die Voraussetzungen für eine Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht vorliegen, dann müssen Bund und Länder konsequent handeln und ein solches Verfahren prüfen und auf den Weg bringen. Unsere demokratischen Institutionen sind das Fundament einer offenen und rechtssicheren Gesellschaft. Ihr Schutz geht darum uns alle an – Mehrheiten wie Minderheiten. Für mich ist klar: Jetzt braucht es ein abgestimmtes und entschlossenes Vorgehen. Unsere Demokratie ist wehrhaft und das müssen wir nutzen.“
 
 
Von links nach rechts: Elisabeth Winkelmeier-Becker, Clara Bünger, Dr. Till Steffen, Carmen Wegge und Stefan Seidler

Foto: Martin Ziemer

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