Tale · 17.11.2011 Katastrophenschutzplanung bei atomaren Unfällen

Dass es trotz aller Sicherheitsmaßnahmen und Schutzsystemen zu einem atomaren Unfall kommen kann, hat uns in diesem Jahr der Unfall in Fukushima mit aller Deutlichkeit vor Augen geführt. Nach diesem Unfall fragten sich Viele, wie Schleswig-Holstein auf so einen Unfall vorbereitet ist; schließlich wohnen wir in der Nachbarschaft von drei Atommeilern.
Es geht also nicht darum, uns vor einer Katastrophe zu schützen, sondern die Bevölkerung nach einer Katastrophe vor Strahlung zu schützen. Der einzige Schutz vor atomaren Katastrophen sieht völlig anders aus: nämlich darin, alle Atommeiler abzuschalten.
Zunächst ist den Fragestellern zu danken, denn ihre Fragen berühren alle wichtigen Punkte rund um den Bevölkerungsschutz nach einem atomaren Unfall und dienen der Versachlichung der Debatte. Die aktuelle Rechtslage, die überwiegend ehrenamtliche Struktur des Katastrophenschutzes und die Zuständigkeiten werden klar ersichtlich. Klar wird aus den Antworten des Innenministers auch, was noch zu tun ist. Angesichts des Handlungsbedarfs sollten wir das vorliegende Papier als Grundlage für weitere Diskussionen nutzen. Die Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein erwarten von uns klare und nachvollziehbare Entscheidungen. Und die sollten nicht lange auf sich warten lassen.
Im Einzelnen möchte ich auf zwei Punkte eingehen. Erstens, die Einbeziehung der Bundeswehr, die nach dem Rückzug der Bundeswehr und der Schließung von acht Standorten sicherlich nicht mehr dem aktuellen Planungsstand entspricht. Dementsprechend offen fällt die Antwort des Innenministers aus, der keine einzige Einheit der Bundeswehr nennt, die im Katastrophenfall herangezogen werden kann. Das ist unbefriedigend. Hier muss der Minister nachlegen und Fakten nennen, so dass die Bürgerinnen und Bürger wissen, wo beispielsweise die Strahlenmessgeräte stationiert sind. Ziel muss die Erstellung einer Landkarte des Bevölkerungsschutzes sein, die vor allem bezüglich der Evakuierungen möglichst detailliert und klar sein muss. Im Übrigen drückt sich der Innenminister nicht nur bezüglich der Einbeziehung der Bundeswehr vor einer klaren Antwort. Dort, wo er nach Geld gefragt wurde, wie bei der Höhe der Kosten für die Katastrophenforschung, findet sich ebenfalls keine konkrete Zahl. Das ist bedauerlich und gibt unnötigen Raum für Spekulationen. Mehr Klarheit wäre hier angebracht gewesen.
Im Zuge der Aufhebung der Wehrpflicht zeigt man sich beim Landesfeuerverband besorgt, dass freigestellte Bundeswehrsoldaten für die Löschzüge Gefahrgut nicht mehr zur Verfügung stehen. Sie bilden oftmals das personelle Rückgrat der Löschzüge und wurden teilweise zum 1. Juli entpflichtet. In einigen Kreisen wurde die Personaldecke so dünn, dass die Einsatzfähigkeit der Löschzüge gefährdet ist. Hier muss der Innenminister die Feuerwehren bei der Rekrutierung unterstützen.
Das zweite Problemfeld, das ich ansprechen möchte, ist die technologische Schieflage, in die der Katastrophenschutz zu geraten droht. Der Kieler Katastrophenforscherforscher Willi Streitz warnt seit Jahren davor, ausschließlich auf komplizierte technische Lösungen im Katastrophenschutz zu setzen, die im Falle eines Stromausfalls völlig wertlos seien. Man zerstört intakte Strukturen, wenn beispielsweise Sirenen abgebaut werden, um deren Wartung zu sparen. Redundanz sei nicht immer gewährleistet, wenn alle System beispielsweise vom Strom abhängen. Mit der Kritik von Streitz und seinen Kollegen muss man sich in Kiel aber nicht mehr auseinandersetzen, nachdem die Katastrophenforschungsstelle vor sechs Wochen geschlossen wurde. Dementsprechend unbeschwert wirbt der Minister mehrmals für bestimmte Internetseiten, allen voran die Seite www.jodblockade des Bundesumweltministers. Der SSW warnt an dieser Stelle ausdrücklich davor, persönliche Beratung zum Thema Bevölkerungsschutz durch Broschüren oder Internetpräsens zu ersetzen. Die Strahlenschutzverordnung spricht klipp und klar von einer Informierung, die „in geeigneter Weise und unaufgefordert“ zu erfolgen habe; der individuelle Aufruf von Internetseiten ist damit sicherlich nicht gemeint.
Zum Abschluss warne ich ausdrücklich davor, den Bevölkerungsschutz nach einem atomaren Unfall isoliert als Angelegenheit weniger Expertinnen und Experten zu betrachten. Der Bevölkerungsschutz ist auf eine funktionierende Infrastruktur angewiesen. Wenn aber Straßen, Brücken oder Eisenbahnstrecken nicht in Ordnung sind, können die in der Antwort genannten 80% der Betroffenen gar nicht schnell genug das Evakuierungsgebiet verlassen. Sie bleiben schlicht und einfach in den Baustellen stecken.

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