Tale · 15.09.2011 Keine Sanktionen für private Facebook-Seiten

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz ist die zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz in Schleswig-Holstein. In dieser Funktion ist es Aufgabe des ULD, die Einhaltung des Datenschutzes hier im Land zu überwachen und bei Missachtung dagegen anzugehen. Dabei arbeitet das Landeszentrum unabhängig - und zwar völlig unabhängig. Wir haben in der letzten Landtagssitzung gerade eine Änderung des Landesdatenschutzgesetzes beschlossen, um der europäischen Forderung nach der Unabhängigkeit der Datenschutzbehörden nachzukommen. Und gerade für den schleswig-holsteinischen Datenschutzbeauftragten und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt, dass sie unabhängig arbeiten und sich nicht einschüchtern lassen - weder von Google noch von Facebook - und das ist gut so.

Ohne Frage hat das ULD mit der Reichweitenanalyse gegen Facebook für einen Paukenschlag gesorgt. Bisher hat sich Facebook in Sachen Datenschutz nicht gerade gesprächsbereit gezeigt. Mit der Androhung von Bußgeldern für die Verlinkung des Like-It-Buttons von Facebook hat sich das Blatt allerdings gewendet. Nicht nur, dass Facebook und ULD miteinander ins Gespräch gekommen sind, auch im Innen- und Rechtsausschuss haben wir interessante Ausführungen zum Datenschutz von Facebook gehört. Facebook hat zugesagt, dem ULD Einblicke in seine Datenverarbeitung zu geben und die Beschuldigungen zu entkräften, dass sie gegen Datenschutzgesetz und Telemediengesetz verstoßen. So lange diese Ergebnisse ausstehen und die Datenverarbeitung nicht komplett geklärt ist, bleibt die Reichweitenanalyse des ULD bestehen.

Bündnis 90/Die Grünen haben erst einen Antrag eingereicht, in dem sie fordern, die Bußgelder nicht gegen Private durchzusetzen, bis die Politik eine Lösung für das datenschutzrechtliche Problem des Like-It-Buttons gefunden hat. Diese Forderung zeugt von einer gewissen Naivität. Wenn man sich ansieht, wie lange Schleswig-Holstein gebraucht hat, um eine Modernisierung des Landesdatenschutzgesetzes vorzulegen oder der Bund bis heute alle Probleme des Datenschutzes eher aussitzt und sich durchwurstelt statt zu Ergebnissen zu kommen, können wir lange warten, bis es eine Lösung in Sachen Datenschutz und Facebook gibt. Es ist daher gut und richtig, dass wir einen engagierten Datenschutzbeauftragten haben, der informationshungrigen Konzernen genau auf die Finger schaut. Ebenso einfallslos ist es, die Anwendung von Gesetzen gegen die einen zu akzeptieren und gegen die anderen aussetzen zu wollen. Aus juristischer Sicht ist dies nicht verständlich.

Die Forderung nach der Aussetzung der Bußgelder gegen Private haben die Grünen in ihrem neuen Antrag ganz dezent in die Begründung geschoben. Das macht diesen Antrag nicht besser. Spätestens die Begründung, dass Facebook eine starke Markenposition hat und es nur geringe Ausweichmöglichkeiten gibt, macht deutlich, dass der Kollege Fürter nicht verstanden hat, worauf die Unabhängigkeit des Landesdatenschutzzentrums hinausgeht. Und wenn dann in der Presse nachzulesen ist, dass die Bußgeldwarnung gegen den Like-It-Button aus Sicht des Kollegen Fürters zum Beispiel das Theater in Lübeck und damit bürgerliches Engagement gefährden würde, fragt man sich endgültig, wer sich hier eigentlich von wem einschüchtern lässt. Es geht hier um den Like-It-Button von Facebook und nicht um die Zensur des Internets. Es geht darum, dass ein riesengroßer Konzern agiert, als wenn es den deutschen Datenschutz nicht geben würde. Das geht nicht. Datenschutz gilt für Facebook genau wie für alle anderen.

Wir können nur mit Datenschutz die informationelle Selbstbestimmung als hohes Gut der Informationsgesellschaft aufrecht erhalten. Dabei ist moderne Kommunikation häufig mit dem Hinterlassen von Datenspuren verbunden und die wenigstens von uns wissen wohl tatsächlich, wo sie Daten hinterlassen und was mit diesen geschieht. Informationelle Selbstbestimmung läuft auf Kommunikation hinaus, die selbstbestimmt ist und diese nicht verhindert. Selbstbestimmte Kommunikation kann allerdings nur möglich sein, wenn der Betroffene weiß, welche Rechte er hat und diese auch wahrnehmen kann. Die Datenverarbeitung muss also transparent sein. Bei Facebook gibt es in dieser Hinsicht Verbesserungsbedarf - da dürften wir uns alle einig sein. Die Drohkulisse des ULD dürfte dafür sorgen, dass diese Verbesserungen schnell eintreten.


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