Tale · 24.02.2010 Kennzeichnung von Polizisten (Änderung Landesverwaltungsgesetz)

An den Uniformen der schleswig-holsteinischen Polizisten gibt es einen Klettverschluss, an dem ein Namensschild angebracht werden kann. Den Polizisten ist - außer bei geschlossenen Einsätzen - empfohlen, dort auch ein Namensschild zu befestigen.

Wenn man sich den vorliegenden Gesetzesentwurf von Bündnis 90/Die Grünen und die Linke ansieht, stellt sich die Frage, was an der bisherigen Regelung nicht ausreichend ist bzw. warum diese Regelung geändert werden sollte. Mit dem Gesetzentwurf für eine bürgerfreundliche Kennzeichnung der Polizei sollen Polizisten dazu verpflichtet werden, ein Namensschild mit Nachnamen und Vornamen zu tragen. Bei einer Bedrohung der öffentlichen Sicherheit müssen sich die Polizisten jedoch nicht ausweisen und auf Antrag können sie sich von der namentlichen Ausweisung befreien lassen und stattdessen eine andere Kennung tragen.

Begründet wird dieser Gesetzentwurf mit zwei Zielsetzungen. Zum einen sollen Transparenz und Vertrauen geschaffen werden, es gilt die Wandlung von der anonymen Staatsmacht in eine bürgerfreundliche Polizei zu unterstützen und zum anderen ist die Zielsetzung dieses Entwurfs, dass mögliche Straftaten von Polizisten im Dienst durch ein Namensschild besser verfolgt werden können.

Ich könnte meine Rede an dieser Stelle verkürzen und sagen, dass der SSW gegen die namentlich verpflichtende Kennzeichnung von Polizisten ist, da diese diskriminierend wirkt, so lange der gegenüber auch kein Namensschild trägt. Aber wie wir alle wissen, ist die Situation komplizierter. Die Diskussion um die verpflichtende Kennzeichnung von Polizisten ist bereits aus anderen Bundesländern bekannt, zum Beispiel aus Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und derzeit Berlin. In der Hauptstadt hat sich gerade erst die Personalvertretung der Polizei gegen diese Kennzeichnung ausgesprochen und die Kennzeichnung mit Namen unterliegt möglicherweise auch der Mitbestimmung.

Auch in Schleswig-Holstein hat der vorliegende Gesetzentwurf bereits kritische Stimmen hervorgerufen. Nicht zuletzt die GdP hat sich in einer Pressemitteilung geäußert und klar gestellt, dass sie keinen Handlungsbedarf sieht. Diesen Satz könnte ich auch mit einem Fragezeichen abschließen, da bisher unklar ist, ob es in Schleswig-Holstein Schwierigkeiten bei der namentlichen Ermittlung von Vollzugsbeamten gibt oder nicht und wenn ja, in welchem Ausmaße.

Für den SSW möchte ich allerdings ganz klar sagen, dass wir durchaus zu dem Europäischen Kodex der Polizeiethik stehen, den Deutschland unterzeichnet hat. Demnach müssen die Polizei und ihre uniformierten Bediensteten normalerweise leicht erkennbar sein. Diese Erkennung bezieht sich aus unserer Sicht aber nicht zwingender Weise auf den Vor- und Nachnamen der jeweiligen Beamten. Polizisten sind als Polizisten im Einsatz und nicht als Privatpersonen. Gleichwohl ist der polizeiliche Dienst eine Dienstleistung an der Gesellschaft. Zum Selbstverständnis der Polizisten sollte daher gehören, dass sich diese in Alltagssituationen durch ihren Nachnamen kennzeichnen und dies tun sie ja auch bereits hier im Land.

Mit einer ganz anderen Situation haben wir es bei geschlossenen Einsätzen zu tun. Und ich möchte an dieser Stelle einmal klar stellen, dass wir nicht in Berlin oder Frankfurt leben, sondern in Schleswig-Holstein. Und trotzdem möchte ich von keinem Polizisten verlangen, dass dieser sich mit seinem Namen in geschlossenen Einsätzen ausweisen muss. Wir haben eine Fürsorgepflicht gegenüber unseren Polizisten. Dazu gehören auch der Schutz der Privatsphäre und der Familien sowie der Schutz vor Drohungen oder Stalking.

Aus Sicht des SSW spricht aber nichts gegen eine Kennzeichnung von Polizisten auch in geschlossenen Einsätzen. Aber der Vor- und Nachname der Polizisten hat da nichts zu suchen. Andere Bundesländer haben sich ebenfalls mit dieser Problematik beschäftigt und gehen mit kreativen Lösungen voran. Hier käme das Tragen einer Nummer zwecks Wiedererkennung in Betracht. Von diesen Diskussionen können wir in der kommenden Ausschussberatung profitieren, ohne dabei die Privatsphäre der Polizisten unnötig aufs Spiel zu setzen.

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