Speech · 27.02.2026 Kinder und Jugendliche vor gesundheitlichen Schäden schützen!

„Energy-Drinks sind vor allem bei Kindern und Jugendlichen beliebt. So greifen 68% der 10- bis 18-Jährigen regelmäßig zu den Getränken. Und rund 17 Prozent von ihnen trinkt sogar über einen Liter pro Tag. Das sind erschreckende Zahlen, die Handlungsbedarf und Maßnahmen zum Gesundheitsschutz erforderlich machen.“

Christian Dirschauer zu TOP 26 - Kindergesundheit schützen: Verkauf von Energy-Drinks und Werbung für gesundheitsschädigende Produkte für Kinder einschränken (Drs. 20/4107)

Wer am Wochenende die Nachrichten zum CDU-Bundesparteitag verfolgt hat, hat mitbekommen, dass der Antrag des CDU-Landesverbandes zur Einführung einer maßvoll ausgestalteten Zuckersteuer sowie die Forderung einer Altersgrenze von 16 Jahren für Energy-Drinks kläglich gescheitert ist. Herr Ministerpräsident Günther, ganz ehrlich, ihr Bundesparteitag hat damit einen wichtigen und richtungsweisenden Schritt hin zu mehr Jugend- und insbesondere Gesundheitsschutz vertan. Das ist sehr bedauerlich. Der Vorwurf, Sie würden grüne Bevormundungspolitik betreiben, verkennt die Situation und verschließt die Augen vor den gesundheitlichen Gefahren, die im Zusammenhang stehen mit einem zu hohen Zuckerkonsum und des Zusichnehmens von Energy-Drinks bei Kindern und Jugendlichen. 
Das war der CDU-Bundesparteitag, hier und heute sind wir im Schleswig-Holsteinischen Landtag. Im Zusammenhang mit Soft-Drinks haben wir das Thema Zuckersteuer ausführlich in der Oktobersitzung im letzten Jahr debattiert. Wir als SSW haben seinerzeit den Antrag der Koalition begrüßt und mitgetragen. Denn ein übermäßiger Zuckerkonsum ist eine Gefahr für die Gesundheit – für alle Altersgruppen. Das Risiko an Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder an Diabetes Typ 2 zu erkranken, steht im Zusammenhang mit einem zu hohen Zuckerkonsum. Und weil gerade Kinder und Jugendliche die gesundheitlichen Gefahren durch ihr Konsumverhalten eben nicht immer vollumfassend einschätzen können, müssen wir gerade dort den Fokus haben. Eine Zuckersteuer als Lenkungssteuer, um die Gesundheit unserer Kinder und Jugendlichen vorbeugend zu schützen. quasi als präventive Gesundheitsmaßnahme, das war für uns ausschlaggebend.
Ähnlich verhält es sich nun auch bei dem vorliegenden Antrag. Demnach soll der Verkauf von Energy-Drinks an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren verboten werden. Zugegeben, auch wir als SSW sind kein Freund von Verboten. Jedoch sehen wir auch das Problem, dass der übermäßige Verzehr von Energy-Drinks – also die Kombination von Zucker oder Zuckerersatzstoffen zusammen mit Koffein und ggf. weiteren Zusätzen – gerade für Kinder und Jugendliche eine gesundheitliche Gefahr in sich birgt. Dazu gehören Übelkeit, Erbrechen, Herzrasen, Bluthochdruck, Herzrhythmusstörungen, Schlaflosigkeit und erhöhte Nervosität. Energy-Drinks, im Zusammenhang mit Alkohol oder ausgiebiger körperlicher Betätigung, verstärken zudem das Risiko für negative gesundheitliche Folgen. 
Laut foodwatch hat sich der Pro-Kopf-Verbrauch in den letzten zehn Jahren fast verdoppelt. Und Energy-Drinks sind vor allem bei Kindern und Jugendlichen beliebt. So greifen 68% der 10- bis 18-Jährigen regelmäßig zu den Getränken. Und rund 17 Prozent von ihnen trinkt sogar über einen Liter pro Tag. Das sind erschreckende Zahlen, die Handlungsbedarf und Maßnahmen zum Gesundheitsschutz erforderlich machen. Ärzte, Gesundheits- und Verbraucherverbände fordern daher seit langem schon eine gesetzliche Altersgrenze für den Verkauf von Energy-Drinks. Eine aktuelle Forsa-Umfrage im Auftrag von foodwatch zeigt, dass eine Mehrheit von 87% der Befragten ein Mindestalter für den Verkauf von koffeinhaltigen Getränken fordern. Knapp die Hälfte befürworten eine Altersgrenze von 16 Jahren, ein Drittel von 18 Jahren. Eine Randbemerkung: Diese Zahlen sind auf dem CDU-Parteitag anscheinend nicht bekannt gewesen. 
Das geforderte Verkaufsverbot der Koalition sehen wir nicht als „grüne Bevormundungspolitik“. Es ist eine Maßnahme, um Kinder und Jugendliche vor gesundheitlichen Schäden zu schützen. 
Gleichwohl sind wir der Auffassung, dass der präventive Aspekt hier noch wesentlich stärker in den Fokus gerückt werden muss. Hier reden wir dann auch über Werbeverbote – gerade in den Sozialen Medien, über Warnhinweise auf den Verpackungen und Aufklärungskampagnen in den Schulen. Das alles sind Maßnahmen zur Konsumreduzierung. Die Forderung im dritten Punkt des Antrages, gesundheitsfördernde Maßnahmen im Präventionsgesetz auf Bundesebene zu verankern, ist durchaus richtig. Hier kann ich mir aber nicht den Hinweis verkneifen, dass auch wir im Bereich der Prävention handeln können. Wir müssen nicht auf den Bund warten, um bei uns Prävention zu betreiben.

 

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