Speech · 09.05.2007 Länge der Wahlperiode für Kreistagsabgeordnete

Es mag für die Landesregierung nur um eine Detailfrage ihrer großen Pläne zur Verwaltungsstruktur gehen. Für diejenigen Politikerinnen und Politiker aber, die sich 2008 um ein Kreistagsmandat bewerben, ist die Länge der Wahlperiode ein nicht unwesentlicher Faktor. Nach den aktuellen Plänen der Landesregierung ist vorgesehen, dass nach einer möglichen Kreisreform gleichzeitig mit der Landtagswahl 2010 Kreistagswahlen stattfinden sollen.

Deshalb stellt sich natürlich die Frage, was passiert in einer solchen Situation mit dem am 25 Mai 2008 gewählten Kreistagsabgeordneten, die ja eigentlich für fünf Jahre gewählt worden sind. Denn durch eine eventuelle Fusion von Kreisen und kreisfreien Städten würde die Anzahl der Kreistagsmandate sicherlich reduziert werden. Dies wiederum stellt ein Problem für die Parteien im Vorfeld der anstehenden Kommunalwahlen dar.  

Denn wer ist schon bereit, womöglich nur für zwei Jahre den doch recht anspruchsvollen Posten eines Kreistagsabgeordneten anzustreben, wenn er weiß, dass er 2010 keine Chance mehr auf ein solches Mandat hat. Dazu ein konkretes Beispiel:  Bekanntlich gibt es Bestrebungen, den Kreis Rendsburg-Eckernförde entweder mit der Stadt Neumünster oder mit benachbarten Kreisen zu fusionieren. Der SSW geht davon aus, dass er im nächsten Jahr die Rückkehr in den Kreistag Rendsburg-Eckernförde schafft. Unsere Chancen in einen neuen Kreistag einzuziehen sind aber nach einer Zusammenlegung 2010 nicht sonderlich groß.

Das ist in zweierlei Hinsicht ein Problem. Zum einen minderheitenpolitisch betrachtet, da somit die dänische Minderheit nicht politisch im Kreis vertreten ist. Zum anderen ist dies aber auch ein Problem, weil wir natürlich bei der Kandidatensuche für die Kreistagswahl 2008 Schwierigkeiten haben werden. Denn wer ist schon bereit, unter solchen Umständen überhaupt ein Kreistagsmandat anzustreben. Vor der gleichen Problematik werden sicherlich auch viele Kreistagskandidaten der anderen Parteien stehen. 

Ich fasse zusammen: Der Fahrplan der Landesregierung sieht vor, dass erst nach der Kommunalwahl im nächsten Jahr entschieden werden soll, ob es zu einer Kreisreform kommt. Bis dahin sei alles offen, wird immer wieder beruhigend hinzugefügt. Von daher wäre der einzig transparente Weg zu sagen, erst mit der folgenden Wahlperiode soll wieder zum Kreistag gewählt werden. Das hätte zudem den Vorteil, dass vernünftige Übergangsregelungen geschaffen werden können und dass die Kreistagspolitiker, die nächstes Jahr gewählt werden, wissen woran sie sind.

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