Tale · 27.09.2001 Landwirtschaftskammergesetz 1. Lesung

Schon am Anfang der Beratungen zur Zukunft der Landwirtschaftskammer haben wir gesagt, dass wir der Meinung sind, dass eine institutionelle Förderung in Zukunft nicht mehr zu halten sein wird. Wie in vielen Bereichen führt man nun auch bei der Landwirtschaftskammer Zielvereinbarungen ein. Dadurch, dass Zielvereinbarungen geschlossen werden sollen, kommt es nicht zu einer übermäßigen Einflussnahme des Landes auf die Landwirtschaftskammer. Zu einer Vereinbarung gehören immer mindestens zwei Partner und diese müssen sich einigen. Das wird auch weiterhin zu einer sehr intensiven Zusammenarbeit beitragen, in der beide Partner entsprechend partnerschaftlich miteinander umgehen. Aber eine Fremdbestimmung der Landwirtschaftskammer wird es nicht geben, davon bin ich überzeugt.

In diesen Zielvereinbarungen sollen nicht nur die Ziele und Inhalte beschrieben werden, sondern auch die Höhe der Landesmittel für einen mehrjährigen Zeitraum festgelegt werden. So steht es im Gesetzentwurf. Das zeigt, dass man sich gerade von Seiten der Landesregierung um Planungssicherheit bemüht. Planungssicherheit für die Projekte und Initiativen für die man eine Vereinbarung geschlossen hat.
Was es in Zukunft nicht mehr geben soll ist, dass der Staat die Standesvertretung eines Wirtschaftszweiges unterstützt. Die Finanzierung der Standesvertretung muss der jeweilige Wirtschaftszweig schon selber sicherstellen. Ich glaube das ist ein vernünftiger Weg.
In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass wir als SSW immer noch der Meinung sind - und es auch bleiben - dass Zwangsmitgliedschaften in Kammern nicht der richtige Weg sind. Wir meinen, dass die jeweiligen Kammern und Verbände durch ihre Leistung überzeugen müssen und so ihre Mitglieder aus Überzeugung gewinnen sollten. Aber das ist ein strukturelles Problem, das das gesamte Kammerwesen angeht.

Immer wieder ist zu hören, dass die Übertragung von Weisungsaufgaben auf die Landwirtschaftskammer problematisch sei. Das mag im ersten Moment so aussehen. Staatliche Aufgaben sollten im Grundsatz vom Staat selber erledigt werden. In der Landwirtschaft haben sich aber über Jahre Strukturen ergeben, die dieses schwer machen. Solcherlei Aufgaben sind in der Vergangenheit durch die Landwirtschaftskammer erledigt worden, was dazu geführt hat, dass in der Landwirtschaftskammer entsprechend kompetente Mitarbeiter vorhanden sind. Inhaltlich wäre es also eher ein Fehler die Weisungsaufgaben ans Land zurückzuverlagern. Darüber hinaus muss man auch sagen, dass die Landwirtschaftskammer durch die ständig wiederkehrenden Aufgaben und der damit verbundenen Bereitstellung von Finanzmitteln sowohl in finanzieller als auch in personeller Hinsicht Planungssicherheit erhält. Die Weisungsaufgaben können den Grundstock an Planungssicherheit ergeben, den sich die Landwirtschaftskammer wünscht.

Bei der Zusammensetzung der Hauptversammlung hat man sich darum bemüht, alle Interessengruppen in der Landwirtschaftskammer mit einzubinden. Vor dem Hintergrund der Vielfalt der Mitgliedergruppen ist dies meiner Meinung nach auch von Nöten. Es sollte in der Zusammensetzung der Hauptversammlung nicht nur nach dem normalen Mehrheitsprinzip gehen, sondern es sollten alle Gruppen, die für die Meinungsbildung wichtig sind, mit berücksichtigt werden. Dies gilt gerade in hohem Maße für eine berufliche Interessenvertretung. Möglicherweise gibt es an den Wahlmodalitäten noch das eine oder andere zu ändern, aber das Grundprinzip stimmt – nämlich dass die Hauptversammlung so vielfältig wie möglich sein sollte.

Alles in allem halten wir das neue Landwirtschaftskammergesetz für einen Schritt in die richtige Richtung, hin zu mehr Selbstverantwortung und partnerschaftlicher Zusammenarbeit.

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