Press release · 26.02.2020 Lars Harms begrüßt Urteil zur Sterbehilfe

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum § 217 StGB (Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung) erklärt der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms:

Mit ihrem heutigen Urteil haben sich die Richterinnen und Richter dafür entschieden, die Möglichkeiten der Sterbehilfe auszuweiten. Ein sehr sensibles Thema, bei dem jeder Mensch legitimerweise zu seinen eigenen Schlüssen kommen muss.

Nach meiner Auffassung gehört aber zu einem selbstbestimmten Leben auch die eng begrenzte Möglichkeit, seinem Leben selbstbestimmt ein würdiges Ende setzen zu können. Deshalb begrüße ich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Nun müssen zügig die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, um Klarheit und Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten. Für die Betroffenen selbst ebenso wie für Hilforganisationen und Ärzte.

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