Tale · 30.09.2005 Mitwirkung bei der Subsidiaritätskontrolle

Der Vertrag über eine Verfassung in Europa gibt den nationalen Parlamenten die Möglichkeit, die regionalen Parlamente mit Gesetzgebungskompetenz – in Deutschland also die Landtage - am so genannten Frühwarnsystem zur Kontrolle der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips zu beteiligen. Der Antrag der Regierungsfraktionen, die Exekutive darum zu bitten, dem Landtag Vorschläge für ein geeignetes Beteiligungsverfahren zu unterbreiten, ist daher grundsätzlich sinnvoll.

Der Ratifizierungsprozess für die EU-Verfassung ist aber ins Stocken geraten. Das müssen wir berücksichtigen. Franzosen und Niederländer haben den anstehenden nächsten Schritt des europäischen Einigungsprozesses mehrheitlich abgelehnt. Wir müssen das Projekt Europa neu denken und wieder mit einer bürgernahen Vision zu verbinden. Wir haben das ja bereits bei dem Thema über das „Europa der Regionen“ debattiert. 

Dennoch: Was heißt in diesem Zusammenhang bürgernah?  Es geht nicht um die geografische Entfernung zu Brüssel, sondern vielmehr um nachvollziehbare Entscheidungen und klare Kompetenzen der EU.

Zwei Prinzipien müssen wir aus Sicht des SSW streng im Auge behalten:

Erstens: Eine klare Zuständigkeitsaufteilung und strikte Kompetenzgrenzen. Es muss in Zukunft viel klarer definiert werden und für den Bürger leicht nachvollziehbar sein, wofür die EU zuständig ist und wofür die nationalen Ebenen die Verantwortung tragen. Die  Außen- und  Verteidigungspolitik oder die Geldpolitik sollten europäisch geregelt werden. Europäische Standards z. B. in der Gesundheitspolitik mögen hier und da wünschenswert sein, aber sie sind bestimmt nicht zwingend. Möglichen Zentralisierungstendenzen Brüssels sollten daher klare Grenzen gesetzt werden. Wer die Zeche bestellt, soll sie auch bezahlen.

Zweitens: Der grundlegende Webfehler des deutschen Föderalismus darf nicht wiederholt werden. In Deutschland wurden Zuständigkeiten zu Lasten der Legislative und in den Ländern und zu Gunsten der Exekutive, also den Landesregierungen und dem Bundesrat, verschoben. Das erweist sich als Hauptgrund der politischen Starre der Berliner Republik. Das Ringen um politische Lösungen muss aus den verschlossenen Räumen – ob nun EU-Kommission oder Vermittlungsausschuss - wieder in die Parlamente zurückkehren. Nur so hat der Bürger die Chance, politische Konflikte und Kompromisse nachzuvollziehen. Ansonsten fühlt er sich nur als Opfer technokratischer Sachzwänge und verweigert die Gefolgschaft.

Der SSW weiß sehr wohl, dass der Landtag nicht Herr des Verfahrens ist. Europa sollte uns aber so wichtig sein, dass wir uns nicht nur mit einem möglichst reibungslosen Beteiligungsverfahren beschäftigen, bei dem wir genauso wie bei Staatsverträgen letztendlich nur abnicken können. Wir müssen uns auch mit Europa als Vision auseinandersetzen und mit der Frage, warum diese Vision den Bürgern zunehmend abhanden kommt.

In diesem Sinne möchte ich die Kollegen im Europaausschuss auffordern, sich als Frühwarnsystem im weitesten Sinne zu verstehen und nicht nur als Fristenwahrer bei komplexen Beteiligungsverfahren für EU-Richtlinien.

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