Tale · 17.12.2004 Mitwirkungsrechte von Elternvertretungen

Der SSW begrüßt den Gesetzentwurf der FDP zur Stärkung der Mitwirkungsrechte von Elternvertretungen in Kindertagesstätten. Die FDP will in Anlehnung zu den Elternbeiräte im schulischen Bereich mit ihren Gesetzentwurf erreichen, dass im jeden Kreis und im jeder kreisfreien Stadt Elternvertretung für die Kindertagesstätten geschaffen werden.

Der SSW hat sich schon immer für mehr Mitbestimmungsrechte der Bürgerinnen und Bürger in unserer Gesellschaft eingesetzt. So hat sich der SSW für die gesetzliche Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Betrieben oder öffentlichen Verwaltungen eingesetzt oder auch für die Drittel-Parität in den Schulkonferenzen, wo sowohl Eltern, Schüler und Lehrer an der schulischen Entwicklung mitwirken können, ausgesprochen. Für eine demokratische Bürgergesellschaft ist es entscheidend, dass die Bürgerinnen und Bürger sich aktiv an den Entscheidungsprozessen beteiligen. Und in einigen Fällen muss der Gesetzgeber diese Mitbestimmung sichern. Ich finde es gut, dass dies auch die FDP in diesem Bereich so sieht.

Gerade dem Kita-Bereich gilt in den nächsten Jahren - nichts zuletzt Dank der PISA-Diskussion – unsere besondere Aufmerksamkeit. Denn in den Kindertagesstätten werden wichtige Grundlagen für die weitere Entwicklung der Kinder und der späteren Bildungsprozesse geschaffen. Daher müssen die Eltern hier ein besonderes Mitspracherecht haben. Natürlich gibt es bereits heute Elternvertretungen, aber ihre Rechte sind nicht so ausgeprägt, wie die Rechte der Eltern in unseren Schulen.

Die FDP will das Ziel der verstärkten Mitwirkungsrechte der Eltern erreichen, indem gesetzlich festgeschrieben wird, dass die Sprecherinnen und Sprecher der Kindertagesstätten, die es bereits heute nach §17 Abs. 3 gibt, einen Elternbeirat auf Kreisebene oder in den kreisfreien Städte bilden sollen. Dieser Elternbeirat wählt dann einen Vorstand, der die Interessen der Kindertagestätten gegen über den örtlichen Trägern der Jugendhilfe und den Kommunalparlamenten vertritt. Ein solcher gesetzlich vorgeschriebener Elternbeirat hat natürlich ein ganz anderes Gewicht gegenüber den Kommunalpolitikern als die bisherigen Elternvertretungen. Dies ist nicht ganz unwichtig, wenn wieder einmal Kürzungen im Kita-Bereich anstehen, wie es z.B. in den CDU-regierten Kreisen Schleswig-Flensburg und Nordfriesland letztes Jahre geschah.

Auch der Vorschlag, dass die oder der Vorsitzende der jeweiligen Kreis- oder Stadtelternvertretung an den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses als beratendes Mitglied teilnehmen kann, findet grundsätzlich unsere Unterstützung. So bekommen Elternvertretung schneller Zugang zu den relevanten Informationen und können auch Entscheidungen des Jugendhilfeausschusses schon im Vorfeld argumentativ beeinflussen.

Das letztlich der Gesetzentwurf auch noch vorsieht, dass die Kreis- oder Stadtelternvertretungen jeweils aus ihrer Mitte Vertreterin oder Vertretern für die Landeselternvertretung benennen, ist nur logisch und sinnvoll.

Der SSW sieht der Ausschussbehandlung dieses Gesetzentwurfes entgegen und wir hoffen, dass es den parlamentarischen Gremien noch in dieser Legislaturperiode gelingen wird, dieses Gesetz in 2. Lesung zu verabschieden. Am SSW wird es jedenfalls nicht scheitern.

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