Tale · 24.02.2011 Selbstbestimmungsstärkungsgesetz

Im Plenarprotokoll vom September 2007 ist nachzulesen, wie der damalige Oppositionspolitiker Heiner Garg der Landesregierung in Sache Pflege Beine machen wollte, als es um einen Antrag zur Orientierung der Pflege an die Menschen ging. Damals war bereits mehrere Jahre im Landtag über eine Verbesserung der Situation im ambulanten und stationären Bereich gerungen worden.
Jetzt schreiben wir das Jahr 2011, und die Landesregierung muss sich die gleiche Kritik von der Opposition anhören; nur dass jetzt die FDP die Regierung stellt und die SPD auf der Oppositionsbank sitzt.
Das Ganze entpuppt sich als ein würdeloses Schauspiel, das auf dem Rücken der Bewohnerinnen und Bewohner der Alteneinrichtungen ausgetragen wird.
Mehr als ein halbes Jahr ist vergangen, seit die Landesregierung auf die Kleine Anfrage der Kollegin Pauls den Abstimmungsprozess als noch nicht abgeschlossen bezeichnete.
Jetzt also der Antrag.
Wird der endlich die Verabschiedung der Durchführungsverordnung beschleunigen helfen, einfach, weil die Landesregierung langsam aber sicher das schlechte Gewissen plagt? Landauf landab beschäftigten sich Seniorenbeiräte, Mitbestimmungsgremien oder auch einzelne Gemeinden mit der Frage, wann endlich die Durchführungsverordnung kommt.
Ein menschenswürdiges Leben im Alter, zu dem auch und gerade die Selbstbestimmung gehört, genießt in Schleswig-Holstein Verfassungsrang. Die Grundlagen, also personelle Ausstattung, bauliche Mindestanforderungen und die Regelungen der Mitbestimmungen in den Einrichtungen, bleiben aber offen - bis das Ministerium endlich eine entsprechende Verordnung erlässt, wie es das Gesetz vorschreibt.
Warum müssen sich Heimaufsicht und Bewohnerinnen und Bewohner immer noch mit den vergleichsweise laschen Grundlagen des Heimgesetzes herumplagen, wenn wir schon lange ein modernes Gesetz haben? Wir können über die Gründe nur spekulieren, also ob hinter den Verzögerungen Lobbyinteressen stecken von Heimbetreibern, die Mehrausgaben fürchten oder einfach eine überforderte Ministerialbürokratie.
Die Gründe liegen tiefer: Das neue Gesetz mit dem anspruchsvollen Titel ist mehr als nur einfach ein neues Gesetz. Mit der Föderalismusreform sollte die Betreuungssituation in Alter, im Pflegefall oder bei einer Behinderung generell auf eine neue Grundlage gestellt werden. Die Ansprüche an eine gute Versorgung im Alter haben sich in den letzten Jahren grundlegend verändert. Damit Schritt zu halten, scheint ein generelles Problem aller Bundesländer zu sein. Mecklenburg-Vorpommern hat bereits Rechtsverordnungen zum Einrichtungsqualitätsgesetz erlassen; Hamburg musste dagegen die entsprechenden Verordnungen zum Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz zurückziehen. Andere Bundesländer, wie Nachbar Niedersachsen, haben noch gar kein Gesetz verabschiedet.
Damit soll das Fehlen einer entsprechenden Verordnung in Schleswig-Holstein keineswegs entschuldigt werden. Sie bleibt dringend notwendig. Aber es zeigt sich, dass sich auch andere bei der Sicherung der Qualität in der Pflege mit konventionellem Vorgehen schwer tun. Ich möchte den Minister darum ausdrücklich ermutigen, aus dem unerträglichen Ritual von Kostenabwägung und Nutzerinteressen auszusteigen.
Gerade weil das Gesetz die Wohn- und Betreuungssituation dauerhaft verbessern will, sollte über dessen Grundlagen ein offener Dialog geführt werden, in dem die Interessen möglichst aller Beteiligten zum Zuge kommen. Nur ein offener und öffentlicher Dialog kann dazu beitragen, dass der Kompromiss, der Eingang in die Verordnung finden wird, auch wirklich tragfähig ist.
Ich würde mir wünschen, wenn dieser Dialog auf Grundlage eines ersten Entwurfes aus dem Sozialministerium so öffentlich wie möglich in den nächsten Wochen eröffnet werden wird.

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