Pressemeddelelse · 27.11.2017 SSW beantragt Anhebung des vergaberechtlichen Mindestlohns

Ab 1. Januar 2018 soll der vergaberechtliche Mindestlohn in Schleswig-Holstein um 2,35 Prozent auf 10,22 Euro angehoben werden. Dies sieht ein Antrag vor, den der SSW in den Landtag eingebracht hat (Ds. 19/357). Hierzu erklärt der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms:

Der vergaberechtliche Mindestlohn soll gewährleisten, dass öffentlich ausgeschriebene Aufgaben nicht zu Dumpingpreisen ausgeführt werden. Wer, wenn nicht das Land als öffentlicher Auftraggeber wäre geeigneter, hier eine Vorbildfunktion einzunehmen. 

Deshalb haben wir seinerzeit im Tariftreuegesetz geregelt, dass der Stundenlohn für öffentlich ausgeschriebene Aufgaben mindestens dem der untersten Entgeltgruppe im Landesdienst entsprechen soll. Am 1. Januar wird das Bruttoentgelt der Stufe E1 um 2,35 Prozent angehoben. Laut Tariftreuegesetz ist der Arbeitsminister nunmehr ermächtigt, auch den vergaberechtlichen Mindestlohn entsprechend anzuheben. Hierzu fordern wir Minister Buchholz in unserem Antrag auf. Denn die Landesregierung trägt eine besondere Verantwortung, nicht nur von auskömmlichen Löhnen zu reden, sondern sie den Menschen auch zu gewähren.

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