Tale · 29.11.2006 Staatsvertrag Stiftung „Deutsche Zentralbibliothek für Wirtschaftswissenschaften“


Der SSW hat immer deutlich gemacht, dass er nicht grundsätzlich gegen eine Zusammenarbeit mit Hamburg ist. Wir haben vielmehr erklärt, dass wir in jedem Einzelfall prüfen werden, ob die geplante Zusammenarbeit ein Vorteil für Schleswig-Holstein ist. Das sahen wir beim Staatsvertrag zur Medienzusammenarbeit nicht und haben uns deshalb gegen vehement diesen Vertrag ausgesprochen. Im übrigen sind wir sehr dankbar dafür, dass auch die SPD-Fraktion inzwischen ihre Bedenken öffentlich geäußert hat. Wir hoffen daher, dass es hier noch zu Änderungen kommen kann.

Ich erwähne dies, weil der vorliegende Staatsvertrag über die Ausstattung und Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Stiftung „Deutsche Zentralbibliothek für Wirtschaftswissenschaften“ – die ZBW - aus unserer Sicht ein Beispiel ist, wo die konkrete norddeutsche Zusammenarbeit für beide Länder von Vorteil ist.

Das vorliegende Gesetz zu einem Staatsvertrag zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein stellt den Schlusspunkt einer längeren „Evaluationsgeschichte“ dar. Es beendet auch die Geschichte des Hamburgischen Welt-Wirtschafts-Archivs – 1908 als zentrale Forschungsstelle des „Kolonialinstituts“ in Hamburg gegründet. Dessen Aufgaben bestanden zunächst darin, Informationen über die wirtschaftliche und soziale Entwicklung insbesondere in den überseeischen Ländern für die Wirtschaft, Wissenschaft,  Medien und Staatsverwaltung bereitzustellen. Nach 1945 begann das Hamburgische Welt-Wirtschafts-Archiv eigene Forschung zu betreiben. Es ist ein Institut der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibnitz und wurde im Sommer 2000 in eine Stiftung des öffentlichen Rechts umgewandelt.

Wie aus der Begründung des Gesetzentwurfes hervorgeht, ist die Fusion der Zentralbibliothek für Wirtschaftswissenschaften mit dem Hamburgischen Welt-Wirtschafts-Archiv ein Ausläufer der turnusgemäß durchgeführten Evaluation der WGL-Einrichtungen. Während die ZBW dabei sehr gut abschnitt, sprach sich die Bewertungsgruppe im Ergebnis dafür aus, den Arbeitsbereich „Bibliothek“ des HWWA mit der Zentralbibliothek zusammenzuführen. – Das HWWA war, entsprechend dem Votum des Wissenschaftsrats von 1996, als Serviceeinrichtung für die wirtschaftswissenschaftliche Informationsversorgung begutachtet worden und war laut Evaluation bislang  nicht dazu imstande gewesen, einen zentralen Beitrag für die Informationsversorgung in Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftspraxis und Wirtschaftspolitik zu erbringen – was wohl insbesondere daran lag, dass die Serviceorientierung als Leitbild des Instituts nicht ausreichend verankert war.

Insgesamt sehen wir die Fusion der beiden Institute als strategische Entscheidung. Sie ist auch eine Stärkung Kiel als Standort für Wirtschaftswissenschaften. Denn übergeordnet betrachtet passt sie genau in das aktuell beschlossene Konzept der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung, dass sich für eine Neuausrichtung der öffentlich geförderten Informationseinrichtungen ausspricht.

Die vorgeschlagenen Kosten- und Verwaltungsaufwandsverteilung erscheint gerecht, wobei deutlich wird, dass der Bund immer noch die Hälfte der Kosten tragen wird. Als Haushälter fehlen mir allerdings konkrete Zahlen über die Höhe dieser Kosten in diesem Entwurf zum Staatsvertrag. Aber ich bin sicher, dass diese in der Ausschussberatung noch nachgereicht werden können. Auch die Übergangsregelung für die Beschäftigten - insbesondere des Hamburger Weltwirtschaftsarchivs - ist in Ordnung und im Sinne der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgestaltet.

Dass der neue Stiftungsrat in Zukunft einmal jährlich dem Landtag einen Bericht über seine Tätigkeit und die Jahresrechnung abliefert ist natürlich auch vernünftig und auch wichtig für die zukünftigen Haushaltsberatungen.

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