Tale · 17.11.2017 Unsere Erfolge können sich sehen lassen

Lars Harms zu TOP 5 & 9 - Landesverwaltungsgesetz & Charta der Regional- und Minderheitensprachen

„Wir müssen die Erfolge in der Sprachenpolitik öffentlich europaweit zeigen, indem man das, was ohnehin schon geltendes Recht ist, auch zur Sprachencharta anmeldet!“

Vor 25 Jahren, am 05. November 1992, wurde die Europäische Sprachencharta unter anderem auch von der Bundesrepublik Deutschland unterschrieben. Seit 1999 ist die Charta geltendes Recht und die Staaten sind aufgefordert, die dort angemeldeten Punkte in nationales Recht umzuwandeln, wenn dies nicht ohnehin schon geschehen ist. Und so ist man bei der anfänglichen Implementierung der Charta auch vorgegangen. Man konnte feststellen, dass die Charta ein dynamisches Instrument ist. So sind zum Beispiel 2004 Chartabestimmungen, die sich auf die Friesen bezogen haben, durch das Friesisch-Gesetz in Landesrecht umgewandelt worden. 

Aber die Charta ist eben auch in eine andere Richtung dynamisch. Nämlich, wenn für Minderheiten und Sprachgruppen Rechte geschaffen werden, die durch die Charta eben noch nicht vorgegeben wurden. Dann besteht die Möglichkeit, diese ohnehin erfüllten Rechte auch für die Charta nachzumelden. Dies hat zwei Effekte: Erstens schafft es noch mehr Rechtssicherheit für die Minderheiten und Sprachgruppen und andererseits könnten die Staaten dokumentieren, dass sich ihre Politik in diesem Bereich positiv weiterentwickelt hat. Und genau diesen Ansatz wollen wir verfolgen.

Wie gesagt, gab es vereinzelt Nachmeldungen von Bestimmungen. So ist es zum Beispiel nach den neuen Namensrecht erlaubt, dass Minderheitenangehörige ihre Namen in der Schreibweise der Minderheiten benutzen können. Der Sorbe kann also sorbische Schriftzeichen verwenden und der dänische Südschleswiger mit dem Namen Jörgensen darf nun auch das dänische „ø“ in seinem Pass verwenden. Derzeit denkt man auf Bundesebene darüber nach, auch weibliche Namensschreibungen der Sorben zuzulassen und auch das Gerichtsverfassungsgesetz zu ändern und so die offizielle Nutzung der Minderheiten- und Regionalsprachen hier zuzulassen. Das Ganze würde dann für die Charta nachgemeldet werden können. Aber das sind alles Bundesregelungen.

Was fehlt sind Landesregelungen, die nachgemeldet werden. Und hier muss man sagen, dass die Erfolge der letzten 25 Jahre gerade hier bei uns enorm groß waren. Und das gilt parteiübergreifend. Warum also nicht diese Erfolge auch öffentlich europaweit zeigen, indem man das, was ohnehin geltendes Recht ist, auch zur Sprachgencharta anmeldet?

Genau hier setzen wir an. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes weist schon für 2005 einige Möglichkeiten der Nachmeldung aus. Und seitdem ist unter verschiedenen Regierungen und mit verschiedenen Mehrheiten einiges geschehen. Wir haben das Friesisch-Gesetz novelliert und hier die Sprachnutzungsmöglichkeiten verbessert und auch erste Schritte zu einer mehrsprachigen Beschilderung gemacht. Wir haben das Landesverwaltungsgesetz geändert und so Grundlagen für eine verbesserte Nutzung der Sprachen gegenüber Verwaltungen geschaffen. Hier wollen wir ja auch noch eine kleine Korrektur vornehmen. Aber auch und gerade die Änderungen in der Landesverfassung zugunsten der Minderheiten und Sprachen sind hier zu nennen. Die dänischen Schulen sind jetzt quasi die öffentlichen Schulen der dänischen Minderheit, die nun finanziell gleichgestellt sind und auch der Friesischunterricht und der Unterricht in Niederdeutsch sind sowohl in der Landesverfassung als auch im Schulgesetz besser abgesichert. 

Wir haben eine Vielzahl an Fortschritten ermittelt, die für die Charta nachgemeldet werden könnten. Unsere Auflistung gibt sicherlich die maximalen Möglichkeiten wieder. Aber jede einzelne Anmeldung von Chartabestimmungen würde einen Fortschritt dokumentieren. Deshalb sind wir natürlich auch einverstanden, wenn nicht alle von uns ermittelten Möglichkeiten genutzt werden würden. Aber anmelden sollten wir schon etwas. Denn unsere Erfolge können sich sehen lassen.

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