Speech · 19.06.2026 Verfassungstreue stärken heißt Vertrauen zu fördern statt abzuschrecken
„Da frage ich mich schon, welcher Eindruck bei den jungen Menschen, die sich vielleicht für den öffentlichen Dienst interessieren, entstehen soll. Welches Demobündnis dürfen sie eingehen und welches nicht? Welches politische Engagement kann ihnen potenziell schaden und welches nicht? Dieser gesamte Vorgang ist wahnsinnig verunsichernd und er trifft, wie leider oft, vor allem junge Menschen.“
Sybilla Nitsch zu TOP 6 - Gesetz zur Stärkung der Verfassungstreue (Drs. 20/4418)
Ich wurde öfter schon belächelt, wenn ich in kleinen oder größeren Runden erläuterte, warum wir als SSW eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz für angehende Beamtinnen und Beamte kritisch finden. Ich möchte es erneut mit einem für uns bedeutsamen Beispiel erläutern.
Karl Otto Meyer war nicht nur 25 Jahre lang der einzige Abgeordnete des SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtag. Er war eigentlich Lehrer und Schulleiter. Allerdings wurde ihm im Jahr 1952 ein Berufsverbot auferlegt. Grund hierfür waren Äußerungen des damals 23-jährigen, der sich auf einer Veranstaltung gegen die deutsche Wiederaufrüstung ausgesprochen hatte.
Er stellte die Loyalität zu Freiheit, Demokratie und Gerechtigkeit über die Loyalität zur Staatsgewalt.
Das reichte damals aus.
Nun kann man dem sicherlich entgegnen, die Zeiten sind nun andere. Wir befinden uns nicht im Nachkriegsdeutschland mit ehemaligen Nazi-Funktionären in den entscheidenden Stellen in den Landesbehörden und in der Staatskanzlei. Das stimmt.
Aber wir müssen uns doch nur den alten Radikalenerlass von 1972 und die damit einhergehenden Berufsverbote angucken, um zu wissen, dass es immer wieder Bestrebungen gab, politisch unliebsame Personen, die man als „Verfassungsfeinde“ ausmachte, aus dem öffentlichen Dienst herauszuhalten. Und dabei ist viel Ungerechtes geschehen. Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Ende der 80er den Verstoß gegen Artikel 10 und 11 der Menschenrechtskonvention festgestellt.
Verglichen mit dem Beschluss der Bürgerschaft Hamburg von Mittwoch, der an einigen Stellen weit über ihren Gesetzentwurf hinaus geht, haben Sie sich intern auf einen moderateren Entwurf geeinigt. Das erkennen wir an.
Der uns nun vorliegende Entwurf sieht die Wiedereinführung der Regelanfrage beim Verfassungsschutz für neue Beamtinnen und Beamte in Schleswig-Holstein vor. Darüber hinaus soll es eine erweiterte Zuverlässigkeitsüberprüfung für Personen mit Zugang zu besonders schützenswerten öffentlichen Bereichen geben, und eine generelle Stärkung des Disziplinarrechts.
Der kritische Punkt bleibt für uns vor allem die Regelabfrage bei den nachrichtendienstlichen Behörden. Aber auch darüber hinaus bleiben für mich noch zu viele Fragestellungen offen.
Ich finde, es mangelt an Klarheit darüber, welche Informationen der Verfassungsschutz im Rahmen der Regelanfragen weitergibt, wie genau die Personen darüber informiert werden und welche Wege ihnen offenstehen. Geht es nur über Klageverfahren? Welche Rehabilitationsmaßnahmen wollen sie Bewerberinnen und Bewerbern ermöglichen?
Ich möchte außerdem besser darüber informiert werden, welche Kriterien der Datenweitergabe zugrunde liegen sollen. Wer entscheidet, wann eine Information im Bewerbungsverfahren relevant ist und wann nicht?
Ich sage das, weil ich anlässlich der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes 2025 weiterhin konsterniert bin, welche Kategorien darin aufgemacht werden. Und dabei denke ich an den Punkt „Antimilitarismus“. Hier werden u.a. „Schulstreiks gegen die Wehrpflicht“ aufgeführt. Und da frage ich mich schon, welcher Eindruck bei den jungen Menschen, die sich vielleicht für den öffentlichen Dienst interessieren, entstehen soll. Welches Demobündnis dürfen sie eingehen und welches nicht? Welches politische Engagement kann ihnen potenziell schaden und welches nicht? Dieser gesamte Vorgang ist wahnsinnig verunsichernd und er trifft, wie leider oft, vor allem junge Menschen.
Das passiert aber nicht aus Versehen.
Der Preisträger des Rechtsstaatspreises der Schleswig-Holsteinischen Juristischen Gesellschaft, Ronen Steinke, erklärt das mit den Worten „Naming and Shaming; ein Anprangern.“ Und genau das schreckt Menschen davon ab, ihre Meinungsfreiheit zu nutzen, die Regierung zu kritisieren auch politisch unbequem zu sein, weil immer die Sorge von Nachteilen droht.
Ich möchte abschließend auch noch einmal in Erinnerung rufen, dass die Leiter der Landesämter für Verfassungsschutz in der Regel politische Beamte sind. Sie können bei wechselnden politischen Mehrheiten unkompliziert neu besetzt werden.
Auch beispielsweise bald in Sachsen-Anhalt.
Auch beispielsweise bald durch die AfD.
Was dann eine von AfD-Politik geprägte Verfassungsschutzbehörde an Informationen als relevant beurteilt und einer bundesweiten Datenbank zur Verfügung stellt, hat dann womöglich Auswirkungen auf die Bewerberinnen und Bewerbern für den öffentlichen Dienst in Schleswig-Holstein.
Ihr Antrag ist für mich daher in einer Gesamtentwicklung zu sehen. Wie genau diese Gesetzesentwurf zu einer „Stärkung der Verfassungstreue“ führen soll, ist mir nicht klar.
Denn ich meine, die Verfassungstreue zu stärken heißt Vertrauen zu fördern, statt abzuschrecken.