Tale · 10.04.2014 Wachstum ist unsere Zukunft

„Der Trendsteuerpfad ist ein Hilfsmittel. Die Haushaltssanierung müssen und werden wir weiterhin selbst angehen.“

Konjunkturbereinigungsverfahren oder Trendsteuerpfad, wie man es auch dreht – es bleib komplex, deshalb ist dieser Pfad jedoch nicht weniger wichtig. Um den Haushalt vernünftig zu planen, brauchen wir einen Pfad, nach dem wir uns richten können und das längerfristig. Dieser Pfad soll von konjunkturellen Schwankungen noch unabhängiger sein und nicht gänzlich auf ihnen beruhen, wie es vielleicht von der einen oder anderen Seite dargestellt wird. Das Land braucht ein weiterentwickeltes Berechnungsmodell, denn die realen Einnahmen sind zu stark abweichend. Deswegen wollen wir bei der Berechnung einen größeren in die Zukunft gerichteten Zeitraum mit berücksichtigen. Die Aufstellung des Modells beruht auf dem Ergebnis von gleich zwei Gutachten, die jeweils unabhängig von der Universität zu Kiel erstellt wurden. Diese empfehlen also, dass aktuelle Modell noch einmal zu überarbeiten. Das Einholen der Gutachten zeigt doch, dass sich die Zuständigen nicht nur mit sich allein beschäftigen, sondern vielmehr auch auf Expertise von außen zurückgreifen. Das stärkt das Verfahren hinsichtlich der Weiterentwicklung von derzeitigen Berechungsmodellen und macht sie zukunftsfähig. Ab 2018 soll nach dem neuen Verfahren agiert werden. Bis dahin gilt das derzeitige Modell, jedoch in einer leicht abgewandelten Variante, die sich nach dem zukünftigen Trendsteuerpfad richtet und auch die Veränderungen im FAG berücksichtigt. Diese aktuelle Entwicklung bezüglich der Kommunen lässt sich haushaltstechnisch nicht einfach so ausklammern. Es soll sichergestellt werden, dass die höheren Steuereinnahmen auf kommunaler Ebene, von den zusätzlichen Konsolidierungspflichten des Landes getrennt werden. Von daher müssen einige Punkte schon jetzt korrigiert werden. Bis dahin sollen Erkenntnisse gesammelt werden. Eine Testphase also. Spätestens bis Ende 2017 wird sich dann zeigen, ob es richtig war, diesen Weg einzuschlagen oder ob eventuell an der einen oder anderen Stelle noch reguliert werden muss.

Die Kritik, dass sich die regierungstragenden Fraktionen oder die Landesregierung mit dieser Maßnahme vor der Schuldenbremse drücken wollen, kann ich nur zurückweisen. Das ist schlichtweg auch gar nicht möglich, denn wie wir alle wissen, ist diese in der Landesverfassung fest verankert. Am Verfassungsrang führt kein Weg vorbei. Das wollen wir auch gar nicht. Denn die Reduktion der Schulden aus dem Landeshaushalt bildet in gewisser Maßen die Grundlage, für jegliches Handeln; auch für Wachstum. Wachstum ist unsere Zukunft. Um Schleswig-Holstein zukunftsfähiger zu machen, brauchen wir dafür finanzielle Planungssicherheit. Womit wir wieder beim Trendsteuerpfad wären. Wichtig ist, dass wir jetzt dauerhafte nachvollziehbare Grundlagen bekommen. Die Mehreinnahmen müssen differenzierter berechnet werden. Dann soll die Haushaltskonsolidierung greifen. Wie bedeutend diese ist, hat sich im Zuge des letzten Jahresabschlusses bemerkbar gemacht. Es ist schön, dass sich im Punkto Haushalt etwas getan hat und der erste Haushaltsüberschuss seit einem halben Jahrhundert verbucht werden konnte. Wer jetzt meint, sich zurücklehnen zu können und zu gucken, dass der Rest sich jetzt ganz von alleine gibt, der Irrt. Sondern der zukünftige Haushaltsüberschuss sollte jetzt unser Ansporn sein, beim Haushalt in Zukunft noch etwas genauer hinzusehen. Das vorgelegte Modell zum Trendsteuerpfad ist folglich ein weiterer Schritt in Richtung des genaueren Hinsehens und auch der Haushaltsentlastung. Er ist ein Hilfsmittel. Die Haushaltssanierung müssen und werden wir weiterhin angehen.

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