Tale · 16.11.2017 Waffengleichheit zwischen organisierten und nicht-organisierten Netz-Nutzern herstellen

Flemming Meyer zu TOP 17 - Netzwerkdurchsetzungsgesetz verfassungsrechtlich überprüfen

„Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist der Versuch, Waffengleichheit zwischen organisierten und nicht-organisierten Nutzern herzustellen. Zugegeben, mit dem Gesetz ist das Kind mit dem Bade ausgeschüttet worden.“

Auch wer sich nur kurz im Netz bewegt, begegnet schnell unflätigen, rassistischen und diffamierenden Bemerkungen. Anonym oder mit voller Namensnennung: es ist wirklich erschreckend, mit welchen Botschaften man auf Facebook oder Instagram konfrontiert wird. Seit langem wissen wir, dass der Facebook-Algorithmus  dafür sorgt, dass man auch ohne es zu wollen, mit Hass-Posts in Kontakt kommt. Man muss diese Texte gar nicht aktiv suchen, sie finden selbst die Nutzer. Das ist eine der Schattenseiten der Like-Gesellschaft.

Der Grund ist ein Ungleichgewicht. Verschwörungstheoretiker und Rassisten haben anscheinend viel Zeit. Sie sind von ihrer Botschaft so besessen, dass sie buchstäblich Tag und Nacht vor dem Rechner verbringen, während unsereins ab und zu Familienbilder einstellt oder sich über Veranstaltungen informiert. Diesen Vorsprung wissen diese Leute zu nutzen, von denen es einige sogar zu einem eigenen Spitznahmen gebracht haben: die Trolle nämlich. Einschüchterung und Angst sind die Folgen.

Das Netz ist anfällig für diese Machenschaften. Das hat nicht zuletzt der Bundestagswahlkampf noch einmal vor Augen geführt. Wir haben alle miterleben müssen, wie eine Handvoll gut organisierter Internet-Freaks Themen lancierte oder eine andere Richtung gab. 

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist der Versuch, Waffengleichheit zwischen organisierten und nicht-organisierten Nutzern herzustellen. Zugegeben ist mit dem Gesetz das Kind mit dem Bade ausgeschüttet worden .Der Staat tut sich schwer, das international organisierte Internet mit nationalen Gesetzen beizukommen. Außerdem ist die digitale Technik schneller als jede Strafverfolgungsbehörde. Darum ja auch die Ideen, die Anbieter der Plattformen stärker in die Pflicht zu nehmen. 

Bislang erfolgte meines Wissens keine Evaluierung des Gesetzes; dazu ist es auch noch nicht lange genug in Kraft. Keiner kennt also die tatsächlichen Wirkungen des Gesetzes. 

Allerdings nehme ich den vorliegenden Antrag als Indiz dafür, dass das Netzwerkdurchsetzungsgesetz zurzeit eines erreicht hat: es ist Wasser auf die Mühlen von Verschwörungstheoretikern, Populisten und Extremisten. Die posaunen doch jetzt bereits pausenlos herum, dass ihre Weltsicht von einer nicht näher genannten Elite verboten würde. Da passt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz prima ins Weltbild. Ich mache das auch der Bundesregierung zum Vorwurf. Sie hat den Entwurf übereilt mit heißer Nadel genäht und dann ohne gründliche Prüfung im Wahlkampf durchs Parlament gejagt. 

Die Quittung ist eine bundesweite AfD-Kampagne gegen das Gesetz, die ihren Anfang in der sächsischen Landtagsfraktion nahm. Die Verfassungsbeschwerde wird wohl folgen; lange genug angekündigt ist sie ja schon. 

Tatsächlich verhandeln gerade die Sondierer in Berlin über das Gesetz. Einig ist sich Jamaika derzeit bloß in der Analyse, dass Mängel dringend behoben werden müssen. Aber wie die Neuentwicklung dann aussehen wird, ob es eine neues Gesetz oder lediglich kleine Anpassungen geben wird, weiß derzeit noch niemand.

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