Tale · 23.11.2023 Wir brauchen handfeste und unbürokratische Hilfen

„Insgesamt haben wireinmal mehr erleben können, dass Schleswig-Holstein in Krisensituationen zusammensteht. Und nun muss es darum gehen, einen möglichst unbürokratischen Weg für finanzielle Kompensationen und Reparaturen zu finden, der im Übrigen natürlich auch eine Lösung für Härtefälle bereithalten muss – aber bitte ohne unnötige bürokratische Zettelwirtschaften oder Auflagen!“

Lars Harms zu TOP 11+27+44 - Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Wiederaufbaufonds Flutkatastrophe 2023“ des Landes Schleswig-Holstein; Soforthilfe für Geschädigte des Sturmhochwassers an der Ostsee; Ehrungen für unsere Fluthelferinnen und Fluthelfer (Drs. 20/1593; 20/1585; 20/1615)

Die Rekordsturmflut von vor einem Monat hat katastrophale Schäden an unserer schleswig-holsteinischen Ostseeküste angerichtet. Teilweise brachen die Deiche. Promenaden, Häuser, Existenzen wurden zerstört. Gleichzeitig zeigte sich in dieser schweren Situation, dass Schleswig-Holstein einmal mehr eng zusammensteht. Die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Katastrophenschutzes haben unverzüglich Tag und Nacht geschuftet, gerettet, was zu retten war, und aufgeräumt. Und auch überwältigend viele Ehrenamtliche haben tatkräftig mitangepackt. Daher an dieser Stelle ein großes Dankeschön an alle, die mit ihrem Einsatz, Engagement und vielfältiger Unterstützung die Aufräumarbeiten so koordiniert und zügig mitvorangebracht haben! Und natürlich haben diese alle Ehrungen und Auszeichnungen verdient!
Was den Menschen nun aber wohl in erster Linie wichtig ist, ist zu erfahren, wie der Wiederaufbau ausgestaltet wird und wie man an entsprechende Hilfsgelder herankommt. Wir müssen nun zügig alle Schäden konkret beziffern, Gelder für den Wiederaufbau bereitstellen und die zerstörten oder beschädigten Anlagen dabei für weitere zu erwartende Hochwasser wappnen.

Das Bundesverfassungsgericht hat in der letzten Woche diverse Fonds, Umwidmungsideen und Finanzierungsfahrpläne kassiert. Tatsache ist: Durch Notkredit-Gelder finanzierte, mehrjährige „Sondervermögen“, Umschichtungen oder Bevorratungen sind durch das Urteil nicht mehr möglich. Es braucht zwingend den engen zeitlichen wie auch sachlichen Zusammenhang zu einer ganz konkreten Notsituation und der Notwendigkeit, einen Notkredit aufzunehmen, weil sich die Lage der Kontrolle des Staates entzieht und aus einem regulären Haushalt nicht zu stemmen ist. Notkredite sind nur erlaubt, um das Land in einer akuten Notsituation handlungsfähig zu halten.

Schauen wir uns die aktuelle Situation in Schleswig-Holstein also an: Was, wenn nicht eine überaus schwere Sturmflut, qualifiziert als eine eben solche unvorhergesehene Naturkatastrophe? Natürlich müssen wir jetzt zügig zusehen, dass und wie wir die Hilfe rechtssicher und dennoch möglichst unbürokratisch hinbekommen. 

Die ersten Schätzungen in Hinblick auf die Schäden lagen ja bei rund 200 Millionen Euro. Aber wenn wir hier nun schon über die Ausgestaltung des Wiederaufbaus sprechen, dann ergibt es ja Sinn, dass wir nicht alles, was zerstört wurde, ganz genau so wieder aufbauen, wie es war, sondern dass wir alles besser wieder aufbauen. Die Deiche, die teilweise nicht standgehalten haben, müssen mit einer nachhaltigen Verstärkung wieder aufgebaut werden. Die touristische Infrastruktur, die weggespült wurde, sollte nicht nur repariert, sondern möglichst flutwasserfest gemacht werden. Dies ist natürlich mit mehr Aufwand und mit mehr Geld als dann womöglich die 200 Millionen Euro verbunden, aber das ganz konkrete Ereignis und die weiterhin ganz konkrete Bedrohungslage einer weiteren Sturmflut sind als Begründung wohl unstrittig und bei richtiger politischer und gesetzlicher Ausgestaltung auch verfassungskonform umsetzbar. Eine solche rechtssichere Vorlage muss die Regierungskoalition vorlegen und dann sind wir natürlich auch bereit für Unterstützung.

Gleichzeitig ist und bleibt natürlich klar, dass auch und gerade der Bund in der Verantwortung ist, Schleswig-Holstein angesichts dieser Sturmflutfolgen finanziell zu unterstützen. Hier darf es kein Wegducken geben! Da wir uns in dieser Hinsicht ja auch alle einig sind und die Gespräche mit dem Bund ja auch längst laufen, wird ein angemessener Anteil des Bundes sicherlich machbar sein.

Insgesamt haben wir wie gesagt über die letzten Wochen einmal mehr erleben können, dass Schleswig-Holstein in Krisensituationen zusammensteht. Und nun muss es darum gehen, einen möglichst unbürokratischen Weg für finanzielle Kompensationen und Reparaturen zu finden, der im Übrigen natürlich auch eine Lösung für Härtefälle bereithalten muss – aber bitte ohne unnötige bürokratische Zettelwirtschaften oder Auflagen! Die Menschen und Unternehmen brauchen nun etwas Handfestes, sodass der Wiederaufbau direkt losgehen kann. 

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