Tale · 15.12.2017 Wir sprechen hier über Marketingmaßnahmen

Jette Waldinger-Thiering zu Top 12 - Gesetz zur Änderung des Hochschulgesetzes

„Wir kommen dem Wunsch der Hochschulen, ihr Profil nach außen zu verdeutlichen, gerne nach.“

Die Änderungen des Hochschulgesetzes, über die wir hier gesprochen haben sind folgende: 

Die Worte „Fachhochschule Flensburg“ werden durch die Worte „Hochschule Flensburg“ ersetzt. Da die Hochschule seit April 2016 eben so heißt, ist das natürlich eine angebrachte Maßnahme. 

Außerdem sollen Fachhochschulen mit Zustimmung des Wissenschaftsministeriums die Möglichkeit bekommen, eine neue profiladäquate Bezeichnung zu führen, die ihrem Fächerspektrum entspricht. 

Auch auf die Fachhochschule Lübeck wird in der Begründung verwiesen, die einen technischen Schwerpunkt hat und sich fortan „Technische Hochschule“ nennen können soll.

 Kurze Rede, kurzer Sinn: 

eine lange Debatte braucht es für diesen Antrag nicht. 

Er ist kein inhaltsreicher Antrag. 

Und nun sei es auch erstmal dahingestellt, ob die Umbenennung einer Fachhochschule in „Hochschule“ oder einer Fachhochschule in eine „Technische Hochschule“ der große Wurf ist. 

Und ob es wirklich dazu beiträgt, wie der Antrag der Regierungsparteien behauptet, die „besondere Qualität der fachlichen Schwerpunkte der Hochschulen überregional“ zu stärken.

Denn in erster Linie geht es den Antragsstellenden in ihrer etwas aufgeblasenen Begründung wohl um die Vermarktung der Hochschulen unseres Landes. 

Wir sprechen hier über Marketingmaßnahmen. 

Wenn es aber den Hochschulen ein Anliegen ist, sich umzubenennen und damit nach außen hin ihr Profil zu verdeutlichen, dann verstehen wir als SSW dieses Bedürfnis und kommen dem Wunsch der Hochschulen gerne nach. 

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