Speech · 19.06.2025 Wir stehen an der Seite der Gastronomen!
„Bereits im Herbst 2023 hatten wir gefordert, eine entsprechende Bundesratsinitiative zur Verlängerung der 7%-Mehrwertsteuer-Sonderregelung für die Gastronomie zu unterstützen. Unsere Argumentation bleibt nach wie vor aktuell. Vielmehr bräuchte es jedoch eine grundlegende Reform des Gesamtsystems ‚Umsatzsteuer‘, um diesen ganzen bürokratischen Verbuchungsirrsinn aus verschiedenen Steuersätzen endlich zu vereinfachen und gerechter zu machen.“
Sybilla Nitsch zu TOP 9+15 - Gastronomie stärken - Senkung der Umsatzsteuer für die Gastronomie ist
überfällig – Schwarz-Grün darf das Gastro-Sterben nicht weiter in Kauf nehmen (Drs. 20/3284(neu); 20/3290)
Unser Antrag „Bundesratsinitiative für die Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für die Gastronomie unterstützen“ (Drucksache 20/1216(neu) 2.Fassung) von September 2023 hat bis heute Relevanz. Der reduzierte Umsatzsteuersatz von 7% statt 19% auf Speisen in der Gastronomie, möglichst dauerhaft und einheitlich, war und ist Ausdruck unserer Verantwortung für eine Branche, die unter der Pandemie, unter der Energiepreiskrise und Inflation besonders gelitten hat. Damals wie heute stellten wir einen gemeinsamen Oppositionsantrag. Damals wurde unser Antrag niedergestimmt. Schwarz-Grün setzte stattdessen einen Alternativantrag durch, der die Gesamtverantwortung – sprich die Gesamtfinanzierung – an eine andere Ebene, nämlich den Bund, abschieben wollte. Eine vermeintlich bequeme Lösung mit großen Worten der Unterstützung für die Branche, aber mit dem „Kleingedruckten“: Wir als Land möchten euch nicht entlasten.
Schlussendlich kam es leider zu keiner Lösung, denn der letzte Bundestag stimmte letztlich gegen die Verlängerung der 7%-Sonderregelung. Aber: Neuer Bundestag, neue Bundesregierung samt neuem Koalitionsvertrag, neues Glück! Die neue schwarz-rote Bundesregierung plant, die Mehrwertsteuer auf Speisen in Restaurants ab Januar 2026 von 19% auf 7% zu senken – gut so! Schleswig-Holstein sollte sie darin bestärken! Unser erneut gemeinsamer Oppositionsantrag liegt dafür praktischerweise vor. Wir erwarten daher, dass sich auch bei uns die CDU innerhalb der Landesregierung gegen die Veto-Überlegungen der Grünen durchsetzt und somit ein starkes Unterstützungssignal an den Bundesrat gesendet werden kann!
Die Gastronomie ist systemrelevant für unseren Tourismus, für das soziale Miteinander und die Lebensqualität im ländlichen Raum. In Schleswig-Holstein sprechen wir von rund 5.200 Betrieben mit rund 80.000 Beschäftigten – davon sehr viele kleine und familiengeführte Restaurants und Gaststätten, die nach den vergangenen Krisenjahren mit dem Rücken zur Wand stehen und in alarmierend hoher Anzahl überlegen, ob sie eine Zukunft haben oder demnächst aufgeben müssen. So weit dürfen wir es nicht kommen lassen! Als SSW stehen wir an der Seite der Gastronomen!
Wenn nun also das Wehklagen über künftige Einnahmeausfälle bei Nicht-Kompensation durch den Bund losgeht, dann sei dazu nur gesagt: Die Beibehaltung der bisherigen Steuersätze und Regularien wird künftig wohl eher als ein Brandbeschleuniger für das Gastro-Sterben wirken als der so dringend gewünschte „Aufschwung für die Wirtschaft“. Geschlossene Betriebe zahlen gar keine Umsatzsteuer mehr. Ja, wir müssen eine für Bund und Länder tragfähige und gerechte Lösung finden. Und wenn diese Maßnahme wünschenswerterweise bundesweit umgesetzt werden soll, dann muss der Bund seinen Anteil leisten.
Interessant wäre eine konkrete Erhebung über den möglichen Wegfall an Umsatzsteuereinnahmen für Schleswig-Holstein. So könnten wir alle gemeinsam überlegen, wie sich dieser Einnahmeausfall im Haushalt abbilden lässt. Eines steht fest: Für die Gastro-Branche stehen die Entlastung und die Planungssicherheit im Fokus.
In diesem Zuge hatten wir im Übrigen auch bereits darauf hingewiesen, dass wir diese Thematik eigentlich umfassender angehen müssten: Dass es also endlich einmal eine grundlegende Reform des Gesamtsystems „Umsatzsteuer“ geben müsste, um diesen ganzen bürokratischen Verbuchungsirrsinn aus verschiedenen Steuersätzen endlich zu vereinfachen und gerechter zu machen.
Für die Gastro-Branche bedeutet dies: Es gibt eine gemütliche Sitzmöglichkeit, wiederverwendbares Geschirr und ein schönes Ambiente – 19% Umsatzsteuer! Es gibt nur Stehtische oder es stehen öffentliche Parkbänke in der Nähe, das Essen wird abgeholt und es wird Einweggeschirr ausgegeben – nur 7% Umsatzsteuer! Und bei den Getränken wird es noch komplexer.
Dabei wissen insbesondere größere Ketten längst, wie sie ihre Bewirtung als quasi „to go“ darstellen und somit von dem reduzierten Umsatzsteuersatz profitieren können – obwohl auch sie Sitzmöglichkeiten vorhalten. Die kleinen, meist inhaber- oder familiengeführten Restaurants und Lokale hingegen müssen die vollen 19% berechnen, was sich natürlich in den Preisen widerspiegelt. Hier gilt es also zudem, einen großen Ungerechtigkeitsfaktor zu beheben.
Wir alle wollen „unsere Wirtschaft stärken“ und „die Konjunktur ankurbeln“ – lassen wir diesen Worten also Taten folgen, indem wir nun schon einmal diese konkrete Entlastungsmaßnahme unterstützen!