Tale · 18.11.2015 Wir tun alles, um Engpässe in der Verwaltung zu vermeiden

Lars Harms zu TOP 11 - Gesetz zur Förderung der personalwirtschaftlichen Bewältigung besonderer Bedarfslagen

Zweifellos sehen wir uns einer ganz besonderen Bedarfslage gegenüber. Schleswig-Holstein muss in kurzer Zeit sehr viele Flüchtlinge registrieren, unterbringen, beschulen und in den Arbeitsmarkt integrieren. Bereits jetzt zeigen sich an einigen Stellen Überforderungssymptome in der öffentlichen Verwaltung. Die Bediensteten schieben eine wachsende Zahl von Überstunden vor sich her. Es besteht also akuter Handlungsbedarf.

Bereits jetzt engagieren sich viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst über das hinaus, was normalerweise von ihnen verlangt wird. Dafür gilt ihnen unser Dank. Aber diese Selbstausbeutung kann nicht so weiter gehen.

Ich erinnere an dieser Stelle an die Umsetzung der Hartz IV-Reformen. Auch damals musste vor allem in den Jobcentern vor Ort in sehr kurzer Zeit enorm viel Personal rekrutiert werden. Dabei wurden viele Fehler gemacht. Neue Kräfte einer komplizierten Materie auszusetzen, bringt nämlich überhaupt keine Erleichterung. Erst wenn das nötige Knowhow vorhanden ist, beschleunigen sich Entscheidungsprozesse und das Bestandspersonal wird dann entlastet. Daraus haben wir gelernt und schlagen darum vor, zur Beseitigung von Engpässen, kurzfristig, bestehendes Knowhow zu re-integrieren; also aus dem Ruhestand zurückzuholen.

Wir haben nämlich sehr viele versierte Fachleute, die sich auskennen, aber im Ruhestand sind. Es gilt, diese Fachleute zur zeitlich befristeten Rückkehr zu bewegen. Es liegen bereits Anfragen vor. Wir vollziehen als mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nur nach, was bereits an einige Behörden herangetragen wurde.

Bereits im August hat, wie der Presse zu entnehmen war, Bundesinnenminister de Maizière mit einer entsprechenden Kampagne für die Bundesverwaltung begonnen. Die Ruheständler wurden direkt und persönlich angeschrieben, ob sie sich eine Rückkehr vorstellen könnten. Diese Notlösung gilt allerdings nur für die Bereiche, die direkt von der Flüchtlingskrise betroffen sind. Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen und Hamburg haben bereits pensionierte Beamte um Hilfe gebeten. In Nordrhein-Westfalen haben sich daraufhin mehr als 300 Staatsdiener im Ruhestand gemeldet. Diese Zahl werden wir wohl für Schleswig-Holstein nicht erreichen. Sie wird sich wohl eher an Hessen orientieren, wo sich 120 frühere Verwaltungsangestellte und Beamte gemeldet haben, um bei der Organisation ankommender Asylsuchender zu helfen. 

Darüber hinaus wollen wir in Schleswig-Holstein für Beamtinnen und Beamten, die unmittelbar vor Eintritt in den Ruhestand stehen, einen Anreiz geben, kurzfristig doch weiter zu machen. Die besondere Situation erfordert diese Bitte. Zwang sollte aber an keiner Stelle ausgeübt werden; zumindest nicht von behördlicher Seite. Mir ist aber durchaus bewusst, dass der Druck, den stark beanspruchte Kolleginnen und Kollegen auf den kommenden Ruheständler ausüben können, durchaus massiv sein kann. Du willst uns in Stich lassen? Darum ist es gut, dass wir genaue Kriterien – sowohl für Rückkehrer als auch Verlängerer festlegen.

Der Gesetzentwurf legt fest, dass nicht die persönliche Neigung, sondern „in besonderen dienstlichen Interesse“ eine Erwerbstätigkeit für ihren früheren Dienstherrn ausgeübt werden kann. Diese Formulierung soll das Aufkeimen einer Neiddebatte vermeiden. Es gibt nämlich durchaus Beamte, die nicht in den Ruhestand gehen möchten, weil ihnen ihre Tätigkeit große Freude macht. Sie müssen aber trotzdem gehen. Wir reden nicht darüber, generell die Ruhestandsgrenze für alle anzutasten, sondern davon, dass es möglich sein muss, einzelnen Beamtinnen und Beamten ein gutes Angebot unterbreiten zu können, wenn es hier ein “besonderes dienstliches Interesse“ gibt. Der Gesetzentwurf regelt in einer besonderen Situation die Weiterbeschäftigung. Das ist eine Notlösung, um die angespannte Lage innerhalb kürzester Zeit zu entschärfen. 

Wer sich nur ansatzweise mit der komplizierten Materie Beamtenrecht auskennt, wird verstehen, warum wir einen so großen Aufwand treiben müssen, nur um diese Einzelfälle regeln zu können. 

Ich gehe davon aus, dass wir im Ausschuss noch einmal alle Eventualitäten durchspielen müssen. Dabei muss man insbesondere betrachten, ob die Anreize ausreichend oder nicht sind und ob auch die steuerliche Behandlung dieser Einkünfte sinnvoll ist. Das alles kann man aber sehr gut noch im Ausschuss klären. Wir können aber feststellen, dass wir alles tun werden, um Engpässe in der Verwaltung zu vermeiden.

Zweifellos sehen wir uns einer ganz besonderen Bedarfslage gegenüber. Schleswig-Holstein muss in kurzer Zeit sehr viele Flüchtlinge registrieren, unterbringen, beschulen und in den Arbeitsmarkt integrieren. Bereits jetzt zeigen sich an einigen Stellen Überforderungssymptome in der öffentlichen Verwaltung. Die Bediensteten schieben eine wachsende Zahl von Überstunden vor sich her. Es besteht also akuter Handlungsbedarf.

Bereits jetzt engagieren sich viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst über das hinaus, was normalerweise von ihnen verlangt wird. Dafür gilt ihnen unser Dank. Aber diese Selbstausbeutung kann nicht so weiter gehen.

Ich erinnere an dieser Stelle an die Umsetzung der Hartz IV-Reformen. Auch damals musste vor allem in den Jobcentern vor Ort in sehr kurzer Zeit enorm viel Personal rekrutiert werden. Dabei wurden viele Fehler gemacht. Neue Kräfte einer komplizierten Materie auszusetzen, bringt nämlich überhaupt keine Erleichterung. Erst wenn das nötige Knowhow vorhanden ist, beschleunigen sich Entscheidungsprozesse und das Bestandspersonal wird dann entlastet. Daraus haben wir gelernt und schlagen darum vor, zur Beseitigung von Engpässen, kurzfristig, bestehendes Knowhow zu re-integrieren; also aus dem Ruhestand zurückzuholen.

Wir haben nämlich sehr viele versierte Fachleute, die sich auskennen, aber im Ruhestand sind. Es gilt, diese Fachleute zur zeitlich befristeten Rückkehr zu bewegen. Es liegen bereits Anfragen vor. Wir vollziehen als mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nur nach, was bereits an einige Behörden herangetragen wurde.

Bereits im August hat, wie der Presse zu entnehmen war, Bundesinnenminister de Maizière mit einer entsprechenden Kampagne für die Bundesverwaltung begonnen. Die Ruheständler wurden direkt und persönlich angeschrieben, ob sie sich eine Rückkehr vorstellen könnten. Diese Notlösung gilt allerdings nur für die Bereiche, die direkt von der Flüchtlingskrise betroffen sind. Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen und Hamburg haben bereits pensionierte Beamte um Hilfe gebeten. In Nordrhein-Westfalen haben sich daraufhin mehr als 300 Staatsdiener im Ruhestand gemeldet. Diese Zahl werden wir wohl für Schleswig-Holstein nicht erreichen. Sie wird sich wohl eher an Hessen orientieren, wo sich 120 frühere Verwaltungsangestellte und Beamte gemeldet haben, um bei der Organisation ankommender Asylsuchender zu helfen. 

Darüber hinaus wollen wir in Schleswig-Holstein für Beamtinnen und Beamten, die unmittelbar vor Eintritt in den Ruhestand stehen, einen Anreiz geben, kurzfristig doch weiter zu machen. Die besondere Situation erfordert diese Bitte. Zwang sollte aber an keiner Stelle ausgeübt werden; zumindest nicht von behördlicher Seite. Mir ist aber durchaus bewusst, dass der Druck, den stark beanspruchte Kolleginnen und Kollegen auf den kommenden Ruheständler ausüben können, durchaus massiv sein kann. Du willst uns in Stich lassen? Darum ist es gut, dass wir genaue Kriterien – sowohl für Rückkehrer als auch Verlängerer festlegen.

Der Gesetzentwurf legt fest, dass nicht die persönliche Neigung, sondern „in besonderen dienstlichen Interesse“ eine Erwerbstätigkeit für ihren früheren Dienstherrn ausgeübt werden kann. Diese Formulierung soll das Aufkeimen einer Neiddebatte vermeiden. Es gibt nämlich durchaus Beamte, die nicht in den Ruhestand gehen möchten, weil ihnen ihre Tätigkeit große Freude macht. Sie müssen aber trotzdem gehen. Wir reden nicht darüber, generell die Ruhestandsgrenze für alle anzutasten, sondern davon, dass es möglich sein muss, einzelnen Beamtinnen und Beamten ein gutes Angebot unterbreiten zu können, wenn es hier ein “besonderes dienstliches Interesse“ gibt. Der Gesetzentwurf regelt in einer besonderen Situation die Weiterbeschäftigung. Das ist eine Notlösung, um die angespannte Lage innerhalb kürzester Zeit zu entschärfen. 

Wer sich nur ansatzweise mit der komplizierten Materie Beamtenrecht auskennt, wird verstehen, warum wir einen so großen Aufwand treiben müssen, nur um diese Einzelfälle regeln zu können. 

Ich gehe davon aus, dass wir im Ausschuss noch einmal alle Eventualitäten durchspielen müssen. Dabei muss man insbesondere betrachten, ob die Anreize ausreichend oder nicht sind und ob auch die steuerliche Behandlung dieser Einkünfte sinnvoll ist. Das alles kann man aber sehr gut noch im Ausschuss klären. Wir können aber feststellen, dass wir alles tun werden, um Engpässe in der Verwaltung zu vermeiden.

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