Rede · 22.09.2023 Wir werden leider noch lange noch mehr Frauenhäuser brauchen

„Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen sind ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Hilfesystems und werden es wohl leider auch absehbar bleiben. Und sie müssen daher entsprechend und vor allem verlässlich gefördert werden.“

Jette Waldinger-Thiering zu TOP 15 - Finanzierung der Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen durch den Bund weiter sicherstellen (Drs. 20/1187 und 20/1225 (neu) 2. Fassung

Die Frauenhausfinanzierung und die finanzielle Unterstützung von Frauenberatungsstellen ist leider ein Dauerthema. Leider, weil auch ich mir eine Welt wünsche, in der wir diese Hilfsangebote gar nicht brauchen. Und leider, weil die Entwicklung der vergangenen Jahre eher in die entgegengesetzte Richtung geht: Hin zu mehr Gewalt in Familien und Beziehungen, die zu mehr Schutzbedarf für Frauen und Kinder führen. Und hin zu mehr Beratungsbedarf von Frauen, die im Zuge der Pandemie unter Druck geraten oder zum Beispiel zu uns nach Schleswig-Holstein geflohen sind. Vor diesem Hintergrund muss ich daher klar sagen: Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen sind ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Hilfesystems und werden es wohl leider auch absehbar bleiben. Und sie müssen daher entsprechend und vor allem verlässlich gefördert werden. 

Doch obwohl das nicht nur hier im Haus Konsens zu sein scheint und die Inanspruchnahme der Angebote steigt, gibt es hier ganz offensichtlich erhebliche Unsicherheiten. Wie wir wissen, hat der Bund sein Förderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ auf den Zeitraum bis Ende 2024 begrenzt. Angesichts der Herausforderungen in diesem Bereich ist das natürlich kein gutes Signal. Zumal dieses Programm auf erhebliche Resonanz gestoßen ist. Mehrere Dutzend Projekte wurden bewilligt. Und es liegen noch immer zahlreiche Anträge und Förderanfragen aus dem gesamten Bundesgebiet vor, so dass bereits ein Aufnahmestopp verhängt wurde. Auch das zeigt doch deutlich, wie groß der Bedarf an Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder ist. Insofern macht die Fortführung, die CDU und Grüne hier mit ihrem Antrag fordern, absolut Sinn und findet unsere volle Unterstützung. 

Ich habe es schon in der letzten Debatte zum Thema gesagt: Allein in Schleswig-Holstein werden jedes Jahr bis zu 4000 Frauen und Kinder zu Opfern von Gewalt. Das ist kein Randthema, sondern ein massives gesamtgesellschaftliches Problem, das uns alle angeht. Und deshalb muss eins klar sein: So lange Frauen und Kinder in unserer Gesellschaft von Gewalt betroffen sind, so lange müssen wir auch entsprechende Angebote zu ihrer Unterstützung fördern. Und dies muss aus Sicht des SSW für alle Ebenen gelten: Für uns als Land, aber eben auch für die kommunale und die Bundesebene. Statt also Förderprogramme oder andere Finanzhilfen zu kürzen, sollten diese dem Bedarf entsprechen. Und dass dieser eben leider nicht gedeckt ist, zeigen uns nicht nur die Ergebnisse aus der Bedarfsanalyse für unser Bundesland, sondern auch die bundesweiten Zahlen. Im Zweifel muss also mehr Geld in dieses System gegeben werden, anstatt hier zu sparen. 

Es ist traurige Realität, dass wir noch immer einen Mehrbedarf bei Schutzplätzen für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder haben. Wir müssen uns klar machen, dass wir weitere Frauenhausplätze aufbauen müssen. Und wir müssen selbstverständlich darauf achten, dass diese regional verteilt sind. Denn egal ob wir über die Unterbringung oder über die Beratung von Frauen in Not reden: Der Zugang zu diesen Hilfen darf nicht davon abhängen, ob sie auf dem Land oder in der Stadt leben. Unser Anspruch muss sein, allen Frauen und Kindern, die von Gewalt bedroht sind, gleichermaßen zu helfen. Und dafür brauchen wir nicht zuletzt die finanzielle Unterstützung der Bundesebene. 

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