Rede · 30.04.2004 Änderung des Sparkassengesetzes

Um es gleich vorweg zu nehmen: Der SSW bleibt bei seiner ablehnenden Haltung bei der von der FDP geforderten Änderung des Sparkassengesetzes. Wir meinen, dass es zum jetzigen Zeitpunkt keinen überzeugenden Grund gibt, der Privatisierung der Sparkassen in Schleswig-Holstein „Tür und Tor“ zu öffnen. Ich will das auch gerne noch mal im einzelnen begründen. Obwohl oder gerade weil wir wissen, dass die Sparkassenlandschaft in Schleswig-Holstein - und in der gesamten Bundesrepublik - vor dem Hintergrund der Wegfalls der Anstaltslast und Gewährträgerhaftung bei den öffentlichen Banken – also bei den Sparkassen und Landesbanken – ab dem 1.1.2005 in Bewegung ist, geht es aus unserer Sicht darum, den völligen Ausverkauf des öffentlich-rechtlichen Kreditversorgungssystems solange wie möglich zu verhindern.

Wir sind uns sehr wohl im klaren darüber, dass es ab nächstes Jahr durch die unsinnige Entscheidung der EU einen verschärften Wettbewerb für den staatlichen Finanzsektor in Deutschland geben wird. Die Mehrheit der Parteien in der Bundesrepublik war gegen diese Entwicklung. Doch durch die Entscheidung der EU-Kommission und durch Urteile des Europäischen Gerichtshofes wurden wir gezwungen, die erfolgreiche öffentlich-rechtliche Kreditversorgung der Bundesrepublik grundlegend zu verändern.

Der SSW hat immer wieder deutlich gemacht, dass wir diese Entwicklung mit Sorge sehen. Denn gerade die Sparkassen haben sich ihrer regionalen Verankerung gestellt und die regionale Wirtschaftsstruktur entschieden unterstützt. Durch günstige Kredite an den Mittelstand oder an die Bauern vor Ort und auch durch ein großes Filialnetz in der Fläche, das den Bürgerinnen und Bürgern im ländlichen Raum zugute kam.

Natürlich müssen sich auch die öffentlichen Kreditinstitute den veränderten Rahmenbedingungen stellen. Deshalb haben wir ja auch die Fusion der Schleswig-Holsteinischen mit der Hamburger Landesbank zur HSH Nordbank unterstützt. Deshalb unterstützen wir auch alle Kooperationsbestrebungen der Sparkassen. Denn Wettbewerbsfähigkeit und Effizienz der Sparkassen müssen verbessert werden, damit sie unter den neuen Rahmenbedingungen bestehen können. Doch wir meinen, dass dieses Ziel auch ohne Privatisierung möglich ist. Das Beispiel der Sparkassenfusion von Stormarn und Ostholstein zeigt dies ja auch. Wir wollen, dass das jetzige Sparkassensystem mit seiner regionalen Verantwortung für die Daseinsvorsorge in der Region solange wie möglich erhalten bleibt.

Wir wissen auch, dass es womöglich bald eine weitere Klage vor dem EU-Gerichtshof gegen das deutsche Sparkassensystem geben wird. Wieder versucht der Verband der europäischen Privatbanken mit dem Verweis auf den freien Marktzugang die Privatisierung der Sparkassen gerichtlich zu erzwingen. Schändlich ist nur, dass die FDP dieses Ansinnen auch noch mit einer Gesetzesinitiative unterstützt. Nach dem Motto „Wat mut, dat mut“ will die FDP das endgültige Aus der öffentlich-rechtlichen Kreditwirtschaft in Deutschland politisch besiegeln. Das machen wir nicht mit. Der FDP-Vorstoß würde nur dazu führen, dass sich alle Sparkassen im Lande in kurzer Zeit wie die anderen Privatbanken aufführen werden. Das wäre definitiv keine positive Entwicklung für die strukturschwachen ländlichen Räume und für die regionale Wirtschaftsstruktur.

Der SSW befürwortet weiterhin die Zielsetzung des Schleswig-Holsteinischen Sparkassen- und Giroverbandes, durch die geplante Fusion mit Niedersachsen Synergieeffekte zu erzielen ist. Auch der SSW befürwortet einen Norddeutschen Sparkassenverbund, der zur Qualität und Leistungsfähigkeit sowie zur Effizienzsteigerung der Sparkassen und ihrer Organisation beiträgt. Im Interesse unseres Landes wäre eine Beteiligung der Hamburger Sparkassen an der neuen Zusammenarbeit also mehr als wünschenswert.

Allerdings gebe ich dem Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Sparkassen- und Giroverbandes Herrn Olaf Cord Dielewicz recht, wenn er sagt, dass die Bedingungen eines solchen Zusammenschlusses stimmen müssen. Es kann dabei nicht angehen, dass sich die schleswig-holsteinischen und niedersächsischen Sparkassen den Hamburger Sparkassen unterordnen müssen. Es muss eine Fusion von gleichberechtigten Partnern werden oder es gibt eben keine Fusion.

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