Über den SSW

Der SSW orientiert seine Politik eng an der gesellschaftlichen und politischen Entwicklung in Skandinavien. So bringen wir wichtige neue Impulse in die Politik in Schleswig-Holstein ein - beispielsweise in der Arbeitsmarkt-, Sozial- und Bildungspolitik.

Der SSW steht für eine dezentrale Politik, wie sie in den nordischen Ländern praktiziert wird: Politische Entscheidungen müssen so bürgernah wie möglich getroffen werden, und die Bürgerinnen und Bürger müssen die Möglichkeit haben, diese zu beeinflussen.

Auf dieser Grundlage setzt sich der SSW dafür ein, dass die Menschen in unserer Region die Chance haben, hier zu arbeiten und gut zu leben. 

Der SSW ist seit 1947 im Kieler Landtag dabei. Zunächst als "Südschleswigscher Verein", ab der Parteigründung 1948 dann als SSW. Von 1971 bis 1996 saß Karl Otto Meyer als "Ein-Mann-Fraktion" für den SSW im Landtag. Er zählt mit seiner langjährigen Erfahrung und seinem konsequenten Kämpfen für demokratische Werte zum politischen "Urgestein" in Schleswig-Holstein.

2012 beteiligte sich der SSW erstmals in seiner Geschichte an der Bildung einer Landesregierung in Schleswig-Holstein. Als "Küstenkoalition", gemeinsam mit SPD und Bündnis 90/Die Grünen, gelang es dem SSW, mehr als 100 seiner Wahlversprechen 1:1 umzusetzen. Darunter u.a. die Gleichstellung der dänischen Minderheitenschulen im Schulgesetz und in der Landesverfassung. Im Regierungskabinett war der SSW mit Anke Spoorendonk vertreten, als Ministerin für Justiz, Kultur und Europa. 

2021 trat der SSW erstmals seit 1961 Jahren wieder bei einer Bundestagswahl an und schaffte mit über 55.000 Stimmen auf Anhieb den Einzug in den Deutschen Bundestag. Hier setzt sich der neue SSW-Bundestagsabgeordnete Stefan Seidler insbesondere für die Interessen der Minderheiten und Schleswig-Holstein ein, äußert sich aber auch zu allen anderen aktuellen und gesellschaftswichtigen Themen. 

Bei der Landtagswahl 2022 holte der SSW mit 5,7 Prozent das beste Ergebnis bei einer Landtagswahl seit Parteigründung im Jahr 1948. Im 20. Schleswig-Holsteinischen Landtag (2017-2022) ist der SSW mit drei Abgeordneten vertreten: Lars Harms, Jette Waldinger-Thiering und Christian Dirschauer. Mit Jette Waldinger-Thiering stellt der SSW in dieser Wahlperiode erstmals in seiner Geschichte eine Vizelandtagspräsidentin. 

Auch auf kommunaler Ebene in Schleswig-Holstein ist der SSW eine starke Kraft. Er tritt traditionell zu Kommunalwahlen in den drei nördlichen Kreisen sowie in den kreisfreien Städten Flensburg und Kiel an. Dabei bekommt er in den nördlichen Kommunen teilweise über 20 % der Stimmen.

Bei den Wahlen zu den Kreis- und Gemeindeparlamenten 2018 errangen die kommunalen Politikerinnen und Politiker des SSW 176 Sitze in den Gemeinden, 4 Sitze im Kreistag Nordfriesland, 6 Sitze im Kreistag Schleswig-Flensburg, 2 Sitze im Kreistag Rendsburg-Eckernförde, 8 Sitze in der Ratsversammlung der Stadt Flensburg und zwei Mandate in Kiel.

Auf die Zahl der Mitglieder bezogen ist der SSW mit seinen rund 3.600 Mitgliedern die drittstärkste Partei in Schleswig-Holstein.

Wofür steht die Abkürzung SSW?

SSW heißt "Südschleswigscher Wählerverband". Südschleswig ist der Teil des alten dänischen Herzogtums Schleswig, der zwischen dem Fluss Eider und der deutsch-dänischen Grenze liegt.

Wird ihre Frage hier nicht beantwortet? Dann beantworten wir sie direkt: info@ssw.de

Warum ist der SSW eine dänisch-friesische Partei?

Der SSW wurde 1948 von Dänischgesinnten und nationalen Friesen als politische Interessenvertretung der beiden Minderheiten gegründet.
Näheres hierzu erfährst du unter Geschichte des SSW

Sind im SSW nur dänische Staatsbürger?

Die dänische Minderheit besteht aus Menschen, die seit Generationen in der Region leben oder sich später der Minderheit angeschlossen haben. Die meisten von ihnen haben deshalb einen deutschen Pass.

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Wie groß ist die dänische Minderheit?

Man geht davon aus, dass rund 50.000 Menschen im Landesteil Schleswig der dänischen Minderheit angehören. Hinzu kommen eine unbekannte Zahl dänischer Südschleswiger, die außerhalb Schleswig-Holsteins leben. Offizielle Zahlen liegen nicht vor, da es öffentlichen Behörden nach den Bonn-Kopenhagener Erklärungen untersagt ist die Minderheitenzugehörigkeit zu kontrollieren. Auf diese Weise soll gesichert werden, dass niemand aufgrund seiner Zugehörigkeit zur Minderheit diskriminiert wird.