Rede · 18.02.1998 Änderungen der Landesverfassung

Vor neun Jahren - fast auf den Tag genau - debattierte der Schleswig-Holsteinische Landtag den Schlußbericht der Enquete-Kommission Verfassungs- und Parlamentsreform. Diese Debatte - und auch die darauf folgenden Landtagsdebatten zur Änderung der Landessatzung im Frühjahr 1990 - werden zu Recht als Sternstunden des Parlaments" charakterisiert. Noch heute empfiehlt es sich, die Dokumentation zur Entstehung der neuen Landesverfassung auf dem Nachttisch liegen zu haben - nicht als Schlafmedizin, sondern weil es sich mit guten Gedanken gut träumen läßt. Und gute Gedanken enthält diese Dokumentation allemal, so z.B. zur ewig aktuellen Frage, was uns Demokratie bedeutet. Die Antworten haben mit uns als Parlamentariern und Parlamentarierinnen zu tun, hob die damalige Landtagspräsidentin Lianne Paulina-Mürl hervor, denn alle Abgeordneten stünden sowohl als Fraktions- als auch als Parteimitglieder im Kreuzungspunkt besonderer politischer und persönlicher Herausforderungen, die mit dem Ansehen und der Glaubwürdigkeit der Volksvertretung allgemein, mit der Verantwortung gegenüber den Parlamentsaufgaben und mit der Verantwortung für die Gewissenhaftigkeit des eigenen Verhaltens zu tun hätten.
Wie kein anderer hat sich Václav Havel - der tschechische Intellektuelle, der seiner Pflicht als Staatsbürger Genüge tat, indem er sich zum Präsidenten wählen ließ - mit dieser Fragestellung befaßt. Ich weiß, daß ich dieses Zitat bereits in einem anderen Zusammenhang erwähnt habe. Ich möchte es dennoch wiederholen, weil man spürt, daß Havel aus eigener Erfahrung spricht, wenn er anmerkt, daß es seiner Meinung nach drei Beweggründe für politisches Engagement gibt: Idealismus, Selbstbestätigung und Privilegien. Diese sind eng miteinander verwoben, sagt er, und man kann sie nur schwer trennen. Selbstbestätigung und Privilegien geben sich häufig als Idealismus aus, schließlich brauchen alle Menschen Bestätigung. Die Privilegien hält Havel grundsätzlich für gefährlich. Sie führen durch die vielfältigen Entlastungen von einfachen Tätigkeiten zu einer Entrückung vom Alltag. Sie werden zu einer Gefahr für die eigene Identität. Man wird sich selbst entfremdet.
Laut Havel ist Politik deshalb ein Bereich menschlicher Aktivität, der besondere Anforderungen an den Sinn für Moral, an die Fähigkeit zu kritischer Selbstreflexion, an die Mäßigung und an die Demut stellt. Er gelangt zu der Schlußfolgerung, man müsse sich als Politiker oder als Politikerin laufend hinterfragen, damit man sich immer der Gefahr bewußt sei, die in dem existentiellen Bedürfnis nach Selbstbestätigung lauert. - Und wer weiß: Würden wir uns seine Worte zu Herzen nehmen, wären wir vielleicht auch besser gewappnet, in dem jetzt anlaufenden Wahlkampf total" den schönen Schein" vom Sein zu unterscheiden!
Mit der neuen Landesverfassung wurde die Konsequenz aus dem politischen Skandal des Jahres 1987 gezogen. Kurt Hamer hat sie als ein beachtliches Dokument der Selbstheilungskraft einer demokratischen Gesellschaft und ihrer Reformfähigkeit beschrieben. Der Landtag holte sich mit dieser Reform die ihm abhanden gekommene Macht, die Kontrolle zurück, die ihm als Vertreter des Volkes zusteht. - Und, was noch wesentlicher ist, sie wurde am 30. Mai 1990 in Zweiter Lesung einstimmig beschlossen.
Mein Vorgänger Karl Otto Meyer führte damals aus, daß der SSW seit den sechziger Jahren die Forderung in seinem Programm hätte, daß Verfassungsänderungen erst nach vorhergehender Volksabstimmung durchgeführt werden könnten. Verfassungsänderungen dürften nicht allein von Politikern beschlossen werden. Er hielt daran fest, daß die Verfassung in dieser Hinsicht änderungswürdig sei. Dennoch weiß ich, daß es ihm nicht schwer fiel, der neuen Landesverfassung zuzustimmen. Nicht nur, weil sie entscheidende Störungen in der Gewaltenteilung beseitigte, sondern auch, weil die Einstimmigkeit, mit der sie beschlossen wurde, für ihn eine entscheidende Rolle spielte.
Auch als es im Frühjahr letzten Jahres um die Einrichtung eines Sonderausschusses zur Verfassungsreform ging, hob der SSW hervor, daß die Verfassung Basis sein soll für einen Konsens zwischen allen gesellschaftlichen Kräften und Menschen im Lande. Deshalb sollte sie immer auf einer breiten Einigkeit der Entscheidungsträger beruhen. Wenn schon die Politiker bei der Entscheidung unter sich bleiben, dann sollten sie sich wenigstens einig sein.
Selbstverständlich wäre es verfehlt, die Verfassungsänderung, die heute beschlossen werden soll, mit der damaligen Verfassungsreform zu vergleichen. - In der Presse ist die hier anstehende Änderung ja auch als Reförmchen" heruntergespielt worden. - Natürlich hat der Sonderausschuß nicht eine so vornehme Aufgabe zu erfüllen gehabt wie damals. Schließlich diente ihm die neue, die heutige Landesverfassung als Ausgangspunkt. Diese Verfassungsänderung von 1990 kam durch eine Arbeit zustande, die von einem Gleichgewicht zwischen Geben" und Nehmen" getragen wurde. Nur dadurch war die Einstimmigkeit möglich.
Die Arbeit des Sonderausschusses fing gut an, sie endete allerdings abrupt und enttäuschend. Einzig die Diskussion um das Konnexitätsprinzip war von dem echten Willen beseelt, zu einer Einigkeit zu gelangen. Als dann eine letzte geplante Sitzung des Sonderausschusses Anfang Dezember abgesagt wurde, verlief die Arbeit im Sande, und wir konnten der Presse entnehmen, daß die CDU der Aufnahme der Sinti und Roma in die Landesverfassung nicht zustimmen würden. Das ist ein schlechter Stil, der dem Ansehen des Sonderausschusses geschadet hat. Ich bin davon überzeugt, daß wir durch ein Mehr an Geben" und Nehmen" wesentlich weiter hätten kommen können.
Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich beim Kollegen Puls für seine engagierte und kompetente Arbeit als Vorsitzendem des Sonderausschusses bedanken. Einen Dank auch an die übrigen Ausschußmitglieder dafür, daß wir - trotz aller Schwierigkeiten mit dem Gegenstand des Ausschusses - menschlich gut miteinander ausgekommen sind und vor allem an den Wissenschaftlichen Dienst, der uns mit Rat und Tat und Sachverstand zur Seite gestanden hat.
Als der Sonderausschuß seine Arbeit aufnahm, hatte der SSW vier Zielsetzungen vor Augen: Erstens die Aufnahme von Sinti und Roma in den Artikel 5 der Landesverfassung zu erreichen. Zweitens dazu beizutragen, daß eine Aufgabenübertragung des Landes an die Gemeinden künftig nur möglich wird, wenn die dabei entstehenden Kosten vom Land auch ausgeglichen werden. Drittens die Einrichtung eines eigenen Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgerichts. Viertens bei der Beratung um die Aufnahme weiterer Staatsziele Konsensfähigkeit zu zeigen und grundsätzlich kompromißbereit zu sein.
Im Laufe der Beratungen wurde mir klar, daß es zumindest zwei weitere Staatsziele gibt, deren Aufnahme in die Landesverfassung geboten ist. Es handelt sich dabei erstens um ein Benachteiligungsverbot gegenüber Behinderten - oder, um es positiv zu formulieren - um die Aufnahme eines Antidiskriminierungsgebotes. Zweitens hat uns der Landesdatenschutzbeauftragte davon überzeugt, daß die demokratische Teilhabe an der Informationsgesellschaft der Spaltung der Gesellschaft in informierte und nicht informierte Bürgerinnen und Bürger entgegenwirken könnte.
In der Ausschußarbeit ging es mehrfach um Sinn" und Unsinn" von Staatszielbestimmungen. Einvernehmlich wurde auf diesem Hintergrund beschlossen, daß weder das Recht auf Wohnung, der Schutz von Sonn- und Feiertagen noch die Verpflichtung der Schulen zur Erziehung zu Toleranz und zum Abbau diskriminierender Haltungen als Staatsziele aufgenommen werden sollten. Durch die Aufnahme solcher Staatsziele würde die Landesverfassung zu einem Katalog guter Wünsche verkommen, und davor hatte auch der SSW von Anfang an gewarnt. Für uns gilt, daß Staatsziele niemals den politischen Willen zur Gestaltung ersetzen können. Wer wirklich etwas verändern will, muß um Mehrheiten für Gesetzesänderungen werben, daran geht kein Weg vorbei. Staatsziele stellen keine subjektiven Rechtsansprüche dar. Sie bedürfen immer der Konkretisierung durch den Gesetzgeber. Staatsziele sind somit eher als politisch-moralische Hinweisschilder am Straßenrand aufzufassen. Die Beschaffenheit der Straße selbst verändern sie nicht. Staatsziele lösen häufig hohe Erwartungen aus. Als Vertreterin der dänischen Minderheit kann ich davon ein Lied singen.
Für den überwiegenden Anteil der heute in Rede stehenden Staatszielbestimmungen gilt, daß es sich um Präzisierungen der bisherigen Staatsziele handelt. Die Enquetekommission zur Verfassungs- und Parlamentsreform hatte sich ganz bewußt auf breite Formulierungen" der Staatsziele verständigt. Dazu steht der SSW, denn jede Präzisierung von Staatszielen bedeutet so gesehen eine Einengung der Verfassung, die zu weiteren Änderungen einlädt.
Im Verfassungsausschuß hat sich der SSW für die Aufnahme folgender Staatsziele in die schleswig-holsteinische Verfassung ausgesprochen: Schutz und Förderung der Sinti und Roma deutscher Staatsangehörigkeit; Benachteiligungsverbot gegenüber behinderten Mitbürgerinnen und Mitbürgern, Teilhabe an der Informationsgesellschaft; Niederdeutsch und Sport.
Ich habe unsere Zustimmung vorbehaltlich der Erfüllung unserer Forderung erteilt, daß die Aufnahme der Sinti und Roma in Artikel 5 der Landesverfassung erfolgt. Das ist der Punkt gewesen, an dem wir letztlich nicht weitergekommen sind. Ein Ergebnis übrigens, das ich nach wie vor nicht begreifen kann. Bei der Verfassungsreform im Jahre 1990 war man noch nicht so weit, was einleuchten mag, wenn man bedenkt, daß die Verfolgung der Sinti und Roma während des Holocaust erst im Jahre 1982 von der Bundesregierung als Völkermord anerkannt wurde und die Gründung des Landesverbandes der Sinti und Roma in Schleswig-Holstein erst im Jahre 1988 erfolgte. Seitdem sind 10 Jahre vergangen, und die Zeit ist nicht stehengeblieben. Heute haben wir eine Entwicklung zu berücksichtigen, die eine weitere Ausgrenzung der Sinti und Roma unerklärlich macht.
Schon 1991 richteten die Landtagspräsidenten von Brandenburg, Sachsen und Schleswig-Holstein, die Vertrteter der dänischen Minderheit, der friesischen Volksgruppe, des Volkes der Sorben und der Volksgruppe der deutschen Sinti und Roma einen gemeinsamen Appell an die Bundesregierung, ihrer Verantwortung für die nationalen Minderheiten und Volksgruppen in Deutschland gerecht zu werden. Es ging um die Aufnahme des Minderheitenschutzes im Grundgesetz.
1995 hat Deutschland das Rahmeneinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten beim Europarat unterzeichnet. Sinti und Roma sind in dieses Abkommen einbezogen. Sie sind somit auf Bundesebene als nationale Minderheit anerkannt. Seitdem haben 16 von 40 Mitgliedsstaaten des Europarates das Abkommen ratifiziert, was bedeutet, daß es jetzt von den einzelnen Staaten auf nationaler Ebene umgesetzt werden muß. Die Bundesregierung legte vor einem Jahr einen entsprechenden Gesetzentwurf vor. Mit diesem Rahmenabkommen ist eine neue Ebene in der europäischen Minderheitenpolitik beschritten worden, die Beachtung verlangt und die wir nicht ignorieren dürfen.
1996 wurde der letzte Minderheitenbericht der Landesregierung erörtert. Ich gehörte zu diesem Zeitpunkt dem Landtag nicht an, habe aber der Debatte zugehört. Weil ich mir ganz sicher war, daß sich die vier demokratischen Parteien in diesem Hause einig waren, habe ich noch einmal nachgeschlagen, und möchte folgende Worte des Kollegen Ekkehard Klug aus der damaligen Debatte zitieren, der über die Sinti und Roma sagt:
Diese früher oft vergessene Minderheit, die in der NS-Zeit zu den Opfern der rassenideologischen Vernichtungspolitik der Hitler-Regierung zählte, ist damit auch entsprechend den deutschen Erklärungen zu dem Ende 1994 im Ministerkomitee des Straßburger Europarats beschlossenen Rahmenabkommens zum Schutz nationaler Minderheiten mit berücksichtigt worden. Dies begrüßt meine Fraktion. Wir Liberale sind auch offen - wir stimmen dem zu - für eine entsprechende Erweiterung der Staatszielbestimmung zur Förderung nationaler Minderheiten, wie sie in unserer Landesverfassung niedergelegt ist."
Soweit der Kollege Ekkehard Klug. Ich sollte vielleicht noch erwähnen, daß nach diesen Worten im Protokoll Beifall bei der FDP vermerkt ist. Mit dieser Auffassung kann Kollege Klug demnach Ende Januar 1996 nicht allein gestanden haben. Das ist erst zwei Jahre her. Warum also dieser Meinungsumschwung?
Die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen findet sowohl auf Romanes als auch auf Niederdeutsch Anwendung. Der Entwurf des Vertragsgesetzes ist in der letzten Woche vom Bundeskabinett beschlossen worden. Daß der Schutz der Minderheitensprache Romanes nicht nach Teil III, sondern nur nach Teil II der Charta erfolgt, ist einzig darauf zurückzuführen, daß die Benutzer der Sprache im Bundesgebiet verstreut leben. Es ändert aber nichts an der völkerrechtlichen Verbindlichkeit dieses Schutzes. Die Ratifizierung der Charta ist nach Angaben des Bundesinnenministeriums für Juli zu erwarten.
Angesichts dieser Entwicklung würde aus diesem Hause ein fatales Signal gesetzt werden, wenn der heutige Landtag des Jahres 1998 nicht in der Lage wäre, einen Schritt zu vollziehen, dessen Selbstverständlichkeit sich aus der Entwicklung ergibt, die sich seit der einmütigen Verabschiedung der Landesverfassung im Jahre 1990 vollzogen hat.
Die dänische Minderheit und die Friesische Volksgruppe in diesem Bundesland erkennen die Sinti und Roma nicht nur als Minderheit an. Ihre Verbände verbindet auch eine gute Zusammenarbeit. Weder für die dänische Minderheit noch für Friesen ist einsehbar, warum die Sinti und Roma nicht den Anspruch auf den Schutz und die Förderung haben sollen, der ihnen zusteht. Für diese Ungleichbehandlung gibt es keine sachliche Erklärung. Wenn die Entscheidung gegen die Sinti und Roma eine gefühlsmäßige Entscheidung sein sollte, dann wäre das unerträglich. Die Drohbriefe, die die Betroffenen in den letzten Monaten erhalten haben, sind beschämende Zeugnisse einer unbewältigten Vergangenheit.
Der SSW hat sich von Anfang an um Kompromißbereitschaft bemüht. Wir wären bereit, die Präzisierung weiterer Staatsziele mitzutragen. Wenn es aber eine Mehrheit für die Aufnahme der Sinti und Roma in die Landesverfassung im Jahre 1998 nicht geben kann, dann ist mit uns über das Konnexitätsprinzip hinaus nichts zu machen. Dann halten wir an den breiten Formulierungen" der heutigen Landesverfassung fest. Oder anders formuliert: Wir wissen ja bereits, daß es in diesem Hause für die Erweiterung des Artikels 5 keine Mehrheit geben wird. Wir haben daher einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, um deutlich zu machen, wie sich der SSW die geänderte Landesverfassung vorstellt. In unserem Entwurf bleiben wir in Artikel 9 bei den Formulierungen der heutigen Verfassung, das heißt, daß weder Niederdeutsch" noch Sport" explizit genannt werden.
Grundsätzlich unterstützt der SSW die Bemühungen, das Niederdeutsche zu fördern. Daran wollen wir keine zwei Meinungen aufkommen lassen. Klar ist aber auch, daß für uns der Grundsatz der Gleichbehandlung im Vordergrund steht. Wir können es mit unserem Selbstverständnis nicht vereinbaren, uns einerseits für die Aufnahme von Niederdeutsch in die Landesverfassung auszusprechen, das Romanes der Sinti und Roma aber zu ignorieren. Ich denke, daß diese Haltung bei den Betroffenen auf Verständnis stoßen wird.
Der jetzige Kulturbegriff des Artikel 9 umfaßt das Niederdeutsche. Nach den Stellungnahmen des Wissenschaftlichen Dienstes kommt es bei der Auslegung des Kulturbegriffs auf den Willen des damaligen Gesetzgebers an. Der damalige Landesgesetzgebers wollte, daß Niederdeutsch als Bestandteil in den weiten Kulturbegriff einfließen sollte. Das ergibt sich aus der kommentierten Landesverfassung.
Die CDU hat die Aufnahme des Sports als neues Staatsziel beantragt. Nach unserem Verständnis fällt auch der Sport unter den Kulturbegriff. Dieser ist allerdings in unserer jetzigen Landesverfassung nicht breit genug ausgelegt. Sport hätte aber unter einen breiter definierten Kulturbegriff angesiedelt werden können. Es hätte dann einer gesonderten Erwähnung nicht bedurft. Der vorgenommenen Präzisierung in der Landesverfassung hat der SSW von vornherein nur mit großen Bedenken im Verfassungsausschuß zustimmen können. Schließlich hat der Sport im Gegensatz zu anderen Bereichen der Kulturarbeit eine starke Lobby. Das wird niemand bestreiten wollen. Ein so hoher Stellenwert kommt beispielsweise dem Büchereiwesen und der Erwachsenenbildung in dem Bewußtsein der meisten Menschen nicht zu. Dabei wird die Erwachsenenbildung künftig immer mehr an Bedeutung gewinnen. Davon muß man jedenfalls ausgehen, wenn der in den letzten Jahren immer lauter werdende Ruf nach lebenslangem Lernen ernst gemeint ist. Ich möchte verschiedene Kulturbereiche nicht gegeneinander ausspielen. Das ist nicht unser Punkt. Ich möchte nur gern um Verständnis dafür werben, daß viele Bereiche innerhalb der Kulturarbeit deshalb Hilfe brauchen, weil sie weder eine Lobby, noch viele Ehrenamtliche vorzuweisen haben.
Viele gute Gründe sprächen dafür, den Tierschutz in der Verfassung gesondert aufzuführen. Wir haben uns aber auch hier dafür ausgesprochen, den jetzigen Artikel 7 beizubehalten. Wenn der Tierschutz auch keine ausdrückliche Erwähnung findet, so ist er dennoch im Artikel 7 der Landesverfassung enthalten, der die natürlichen Grundlagen des Lebens schützt. Die Entscheidung zugunsten einer breiten Formulierung wurde auch an dieser Stelle getroffen, um eine numerische Aufzählung zu vermeiden. Die konkrete Benennung schützenswerter Ziele hätte die Gefahr beinhaltet, daß wichtige und wünschenswerte Zielsetzungen unerwähnt geblieben wären. Man hätte die einzelnen Bereiche dann als abschließende Bewertung des Gesetzgebers behandelt, nach dem Motto: Was der Gesetzgeber unerwähnt gelassen hat, das wollte er auch nicht schützen. Die bestehende Regelung macht also Sinn. Der Tierschutz fällt unter die durch Artikel 7 der Landesverfassung geschützten natürlichen Grundlagen des Lebens. Nebenbei bemerkt ändert diese Tatsache natürlich nichts daran, daß bessere Gesetze auf Bundesebene zum Tierschutz und zur artgerechten Tierhaltung dringend erforderlich sind.
Im Rahmen der Ausschußarbeit ist uns vom SSW klar geworden, daß die Aufnahme eines Benachteiligungsverbotes bzw. eines Antidiskriminierungsgebotes für Menschen mit Behinderung in die Landesverfassung wünschenswert wäre. Dabei hat der SSW mit seinem Gesetzentwurf der entsprechenden Änderung des Grundgesetzes Rechnung getragen. Wir haben uns an die Formulierung des Grundgesetzes gehalten, wonach niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Wir halten diese Formulierung gekoppelt mit der an das Land gerichteten Verpflichtung, für die gleichwertigen Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung zu sorgen, für sinnvoll.
Einige Gerichtsurteile haben sicherlich mit dazu beigetragen, unsere Aufmerksamkeit auf die Probleme der behinderten Mitbürgerinnen und Mitbürger zu richten. Es ist beschämend, wenn ein Gericht Behinderten den Aufenthalt im Garten jeweils nur zu bestimmten Tageszeiten erlaubt oder den Reiseveranstalter verurteilt, die Reisekosten aufgrund der Beeinträchtigung durch ein behindertes Kind zu mindern. Auf dem Hintergrund derartiger Entwicklungen könnten wir von hier aus ein wichtiges Signal setzen, um deutlich zu machen, daß jedwede Benachteiligung behinderter Menschen auf die Mißachtung dieses Parlaments trifft. Im übrigen kann ich nur dem Behindertenbeauftragten zustimmen, der sagt, daß unsere behinderten Mitbürgerinnen und Mitbürger kein Verständnis haben werden, sollte der Landtag dem Sport Verfassungsrang zubilligen, den Behinderten aber nicht. Eine derartige Entscheidung wäre auch nicht zu verstehen.
Unser Landesdatenschutzbeauftragter hat die Ergänzung der Landesverfassung um die Teilhabe an der Informationsgesellschaft vorgeschlagen. Ich glaube, daß es Dr. Bäumler gelungen ist, uns alle dafür zu sensibilisieren, daß die rasend voranschreitende Weiterentwicklung der Kommunikationstechnologien bestimmte Maßnahmen erfordert. Sie könnten sonst zu der Entstehung einer neuen Art von Zweiklassengesellschaft beitragen: den informierten und den nichtinformierten Mitbürgerinnen und Mitbürgern. Genau so schnell wie die technische Entwicklung voranschreitet, müssen Lösungen gefunden werden, damit es zu einer weiteren Spaltung unserer Gesellschaft nicht kommt. Auf Landesebene kann dieser Entwicklung begegnet werden, indem der Erwerb der Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit den neuen Kommunikationstechnologien gefördert wird. Den Bürgerinnen und Bürgern einen Zugang zum Internet in allen Bibliotheken zu ermöglichen, wäre ein Beispiel dafür, wie das Land fördernd eingreifen könnte.
Der Vorschlag des Landesdatenschutzbeauftragten enthält jedoch ein weiteres Element. Es geht um Zugang zu Informationen der öffentlichen Verwaltung. Ein solcher Zugang wird vom SSW befürwortet. Wer dem Landtag in der letzten Legislaturperiode angehört hat, wird sich daran erinnern, daß der SSW sich mit dem Entwurf eines Landesumweltinformationsgesetzes dafür eingesetzt hat, den Bürgern umfassende Akteneinsichtsrechte zu ermöglichen. Leider wurde der Gesetzentwurf abgelehnt. Wir meinen, daß die Änderung der Landesverfassung gekoppelt mit einem Gesetz über die Öffentlichkeit in der Verwaltung einen großen Fortschritt für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Lande bedeuten würde. Ein solches Akteneinsichtsrecht könnte aus unserer Sicht längerfristig die beste Art von Datenschutz darstellen.

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