Rede · 28.05.2008 Alimentation kinderreicher Beamter

Natürlich will auch der SSW, dass kinderreiche Familien von unserer Gesellschaft besser unterstützt werden. Und natürlich müssen wir alle gemeinsam viel mehr tun, damit unser Alltag kinderfreundlicher und familiengerechter gestaltet wird. Richtig ist ja auch, dass gerade kinderreiche Familien oft finanzielle Probleme haben, weil – ob es einem gefällt oder nicht – viele Kinder eben auch viel Geld kosten.

Übergeordnet stellt sich aber für den SSW schon die Frage, ob das Einfordern von besseren Rahmendbedingungen für kinderreiche Familien unbedingt über die Entlohnung für Arbeitsleistungen geschehen soll. Denn der Lohn oder das Entgelt, das ein Arbeitnehmer oder ein Beamter für seinen täglichen Einsatz bekommt, sollte sich doch eigentlich nach Leistung und Qualifikation richten und nicht daran, ob er nun zwei oder drei Kinder hat. So ist es auch in den neuen Tarifverträgen von Angestellten und Arbeitern – im TVÖD oder TVL - geregelt.

Entgegen dem alten Bundesangestelltentarif – BAT – gibt es in den neuen Tarifverträgen kaum oder gar nicht mehr Sonderzulagen für Arbeitnehmer, die mehrere Kinder haben. Der SSW ist daher der Auffassung, dass die Unterstützung für kinderreiche Familien besser durch höheres Kindergeld, höhere Kinderfreibeträge oder durch beitragsfreie Kindergartenplätze geschehen sollte als durch höhere Zuschläge zum Lohn.

Dieses nur grundsätzlich vorweg, wenn wir heute den FDP-Vorschlag, Beamten ab dem dritten Kind eine monatliche Zahlung von 115% des jeweils gültigen Sozialhilferegelsatzes zu gewähren, diskutieren. Der Hintergrund des FDP-Vorstoßes ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, wonach die Alimentation kinderreicher Beamtenfamilien hinsichtlich des dritten und vierten Kindes unangemessen ist und zugunsten dieser Familien geändert werden soll.

Nach diesem Urteilsspruch aus dem Jahre 1998 hat der Bund die kinderbezogene Komponente der Beamtenbesoldung verbessert. Durch die Kürzung der Sonderzahlung ab 2007 hat das Land diese kinderbezogenen Komponenten wieder reduziert. Das behaupten jedenfalls mehrere Beamte, die dagegen geklagt haben. Die Landesregierung sieht dies anders und will an der jetzigen Regelung festhalten. Nach Auffassung der Landesregierung zählen die Sonderzahlungen nicht zum Kernbereich der verfassungsrechtlich geschützten Alimentationen und somit nicht zur Fürsorgepflicht des Landes gegenüber den Beamten.

Gegen diese Entscheidung der Landesregierung haben einige Beamte also geklagt und bisher hat das Land vier Verfahren beim Verwaltungsgericht verloren. Die Landesregierung will aber die Konsequenzen aus diesen Urteilen noch nicht ziehen, weil die Verfahren in einer höheren Instanz weiter anhängig sind. Sie will also die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes abwarten. Die Finanzen spielen hier sicherlich eine Hauptrolle, da zum Beispiel 50€ mehr pro drittes Kind dem Haushalt eine jährliche Zusatzbelastung von ca. 1,6 Millionen Euro kosten wurde.

Ich glaube, sowohl aus rechtlicher als auch aus politischer Sicht ist diese Haltung der Landesregierung in Ordnung. Wir sollten also jetzt gemeinsam die Entscheidung der Richter abwarten. Danach muss die Landesregierung natürlich das Urteil der Richter umsetzen und die Konsequenzen in den kommenden Haushalt einarbeiten. Es macht aus unserer Sicht keinen Sinn, vor der Urteilsverkündung jetzt noch hektisch zu agieren.

Langfristig sollte man sich aber darüber Gedanken machen, ob es wirklich der richtige Weg ist, kinderreiche Beamte auf diesem Wege zu unterstützen. Denn was ist mit dem kinderreichen Arbeiter oder Angestellten? Der bekommt ja in der Regel keine Sonderzulagen, weil er so viele Kinder hat. Der SSW plädiert also dafür, dass wir insgesamt bessere finanzielle Rahmenbedingungen für alle kinderreiche Familien schaffen müssen und nicht nur für die Beamten.

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