Pressemitteilung · 11.08.2011 Bundesverfassungsgericht: Landesregierung muss die Berufung Peter Müllers ablehnen

Der SSW fordert die Landesregierung auf, im Bundesrat eine mögliche Berufung des bisherigen saarländischen Ministerpräsidenten Peter Müller (CDU) zum Bundesverfassungsrichter abzulehnen. „Wenn ein bis vor kurzem aktiver Spitzenpolitiker die rote Robe anlegen darf, schadet dies dem obersten Gericht im Staat“, warnt die Vorsitzende der SSW-Landtagsfraktion, Anke Spoorendonk.

„Das Bundesverfassungsgericht spielt eine zentrale Rolle, wenn es darum geht, die dauerhafte Stabilität der Demokratie in Deutschland zu gewährleisten. Seine Autorität und Unabhängigkeit muss um jeden Preis gewahrt bleiben, deshalb muss Schleswig-Holstein einen Wechsel Peter Müllers nach Karlsruhe ablehnen.

Egal wie gut Peter Müller seinen Job als Verfassungsrichter machen würde, haftete dem Gericht immer ein Makel an. Es gibt einfach Einbahnstraßen zwischen den verschiedenen Instanzen der Gewaltenteilung, die nicht befahren werden dürfen.

Dass ein Wechsel aus dem Gericht in die Politik unproblematisch ist und sogar wohltuend sein kann, zeigt schon die Karriere von Altbundespräsident Roman Herzog. Wenn Parteien aber einer Person den umgekehrten Weg öffnen, schwächen sie das Bundesverfassungsgericht.

Der Weg vom politischen Spitzenamt ins Verfassungsgericht mag noch in den 70er Jahren möglich gewesen sein, als Ernst Benda, zwei Jahre nachdem er als Bundesinnenminister aufgehört hatte, vom Bundestag an die Spitze des Verfassungsgerichts wechselte. In der heutigen Gesellschaft sollten und müssen die Maßstäbe aber andere sein.“


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