Rede · 26.05.2004 Debatte über den Bericht der Härtefallkommission 2003

Die Arbeit der Härtefallkommission verdient ein großes Lob und muss weiterhin unterstützt werden, da sie dazu beiträgt, Menschen zu helfen, die in einer ausweglosen Lage sind. Sie hilft, wenn besondere Härtegründe vorliegen, den Menschen, die aufgrund einer rechtlichen Entscheidung aus der Bundesrepublik ausreisen müssten. Das ist für mich der wesentliche Punkt.

Die Kommission geht ihrer schwierigen und zum Teil auch sicherlich frustrierenden Arbeit seit Oktober 1996 nach. Diese Arbeit ist anstrengend und ich möchte mich deshalb bei allen, die Mitglied dieser Kommission sind und waren, an dieser Stelle für diese engagierte Arbeit bedanken.

Die im Bericht für 2003 genannten Zahlen zeigen, dass im Berichtsjahr nicht ein mal ein Viertel der behandelten Fälle positiv oder eingeschränkt positiv entschieden werden konnten. Von den 16 eingeschränkt positiven Empfehlungen erhielten dann auch nur vier eine Aufenthaltsgenehmigung. Das sind keine Jubel hervorrufende Ergebnisse, aber wenn auch nur einem Einzelnen durch diese beratende Instanz geholfen werden konnte, dann hat ihre Einrichtung sich für mich gelohnt. Für einen verzweifelten Menschen, dem das Schicksal einer Ausweisung droht, ist die Hilfe, die man ihm bieten kann, nicht in Gold aufzuwiegen.

Die Härtefallkommission kann sich nur in den gegebenen Möglichkeiten bewegen, die es heute gibt. Ihre Funktion ist ausschließlich beratend und sie bietet den Antrag­stellern keinen Rechtsbehelf, kann aber trotzdem helfen.

Diese Überlegungen führen uns auf die Landtagsdebatte des vorigen Monats zur Sicherheit, Integration und Zuwanderung zurück. Wir brauchen so schnell wie möglich ein Zuwanderungsgesetz. Wie ich schon damals feststellte, hängt dieses bereits schon zu lange in den Instanzen. Menschen, bei denen die Ausweisung eine besondere Härte darstellt, gibt es leider immer wieder und unabhängig davon wie gut auch das neue Zuwanderungsgesetz werden mag, so ist eine Härtefallregelung unerlässlich. Gestern wurde nun klar, dass es zu einem Kompromiss gekommen ist. Leider scheint es ein Gesetz zu werden, dass einen Generalverdacht gegen Zuwanderer erhebt. Die mögliche Warndatei und die Regelanfrage lassen dieses vermuten. Positiv ist, dass die geschlechtspezifische Verfolgung voraussichtlich als Asylgrund mit aufgenommen wird. Wir müssen jetzt leider abwarten, wie das Gesetz letztendlich aussehen wird.

Aber für uns ist es wichtig, dass es die Möglichkeit gibt bei besonderen Härten Ausnahmen von den gesetzlichen Regelungen zu zulassen. Gesetze sind schließlich immer allgemein abgefasst. Aus guten Gründen können sie nicht jeden Einzelfall berücksichtigen. Es kann deshalb auch immer Menschen geben, denen durch rechtlich korrekte Behandlung trotzdem Unrecht widerfährt. Es ist die Aufgabe der Politik, dieses zu vermeiden, denn es geht hier um Menschen, denen vielleicht unbeabsichtigt großes Unrecht geschieht. Wir wollen, dass es im neuen Gesetz eine Möglichkeit für humanitäre Härtefälle gibt.

Mit der Schaffung der Härtefallkommission ist es für die heutige Gesetzeslage gelungen, auf diese Menschen einen besonderen und gesonderten Blick zu bekommen und ihnen zu helfen.

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