Pressemitteilung · Flensburg · 28.09.2026 SSW-Ratsfraktion fordert Mindeststandards für kommunale Notunterkünfte in Flensburg
Die SSW-Ratsfraktion bringt einen Antrag in den Sozial- und Gesundheitsausschuss ein, mit dem verbindliche Mindeststandards für Betrieb und Ausstattung der kommunalen Notunterkünfte in Flensburg geschaffen werden sollen. Den Antrag bringt die Fraktion gemeinsam mit dem Linken Bündnis ein. „Die Notunterkünfte erfüllen eine wichtige soziale Aufgabe – sie bieten Menschen in besonderen Lebenslagen vorübergehend Schutz und ein Dach über dem Kopf. Gerade deshalb muss die Unterbringung verlässlich, menschenwürdig und transparent sein“, erklärt Henning Schockemöhle, Mitglied des Sozial- und Gesundheitsausschusses für die SSW-Ratsfraktion.
In der Praxis gibt es bereits eine Reihe von Standards und Abläufen, nach denen die Notunterkünfte betrieben werden. Diese sind bislang jedoch nicht systematisch dokumentiert und gesichert. Genau hier setzt der Antrag an: In einem ersten Schritt sollen die bestehenden Standards erfasst und für alle Beteiligten nachvollziehbar gemacht werden, insbesondere auf Grundlage der Erkenntnisse aus der Beantwortung der Großen Anfrage AF-27/2026. Darauf aufbauend sollen die bestehenden Strukturen weiterentwickelt und verbindliche Qualitätsanforderungen für die kommunalen Notunterkünfte geschaffen werden.
„Uns geht es nicht nur um Mindestanforderungen auf dem Papier, sondern darum, dass die Menschen in den Unterkünften würdevoll untergebracht sind“, so Schockemöhle weiter. Der geforderte Standardkatalog soll deshalb weit mehr abdecken als grundlegende Anforderungen an Brandschutzsicherheit, Hygiene, Versorgung und Betreuung. Ausdrücklich mitgedacht werden soll auch die Wahrung der Privat- und Intimsphäre der untergebrachten Menschen – etwa durch abschließbare Rückzugsräume oder eine angemessene Unterbringung von Familien – sowie eine sichere Unterbringung von Frauen*. Ergänzt wird dies durch die Förderung von individuelleren Unterbringungsmöglichkeiten bei besonderen Problemlagen sowie von Perspektiven der Betroffenen auf eine nachhaltige, eigenständige Wohnraumversorgung.
Der SSW-Ratsfraktion ist zudem wichtig, dass die vorgeschlagenen Standards als Ausgangspunkt und nicht als Endpunkt verstanden werden. „Mindeststandards sind ein erster, notwendiger Schritt. Wir wollen aber, dass sie kontinuierlich überprüft und dort, wo es nötig und möglich ist, weiterentwickelt werden: Im stetigen Dialog mit der Verwaltung, aber perspektivisch auch mit den Betroffenen und der Zivilgesellschaft“, betont Schockemöhle. Ziel sei es, die Qualität der Unterbringung in den Flensburger Notunterkünften dauerhaft zu verbessern und so den sich wandelnden Anforderungen an eine moderne kommunale Unterkunftsverwaltung gerecht zu werden. Die SSW-Ratsfraktion wirbt für dieses Vorhaben explizit um die Unterstützung weiterer Fraktionen in der Ratsversammlung.