Pressemitteilung · Kiel · 01.09.2026 Abwassergebühren: Klarheit statt voreiliger Erhöhung
Zur Presseberichterstattung über die Schmutzwassergebühr, welche laut Verwaltung im kommenden Haushalt um mehr als 50 Prozent erhöht werden soll, erklärt der Vorsitzende der SSW-Ratsfraktion Kiel, Ratsherr Marcel Schmidt:
„Dass die Kieler Kanalisation dringend saniert werden muss und dafür erhebliche Investitionen notwendig sind, stellen wir nicht infrage. Wenn jedoch die Erstellung des Substanzerhaltungskonzepts rund zwei Jahre dauern soll, stellt sich die Frage, wie die Verwaltung bereits heute auf eine Erhöhung der Schmutzwassergebühr um mehr als 50 Prozent kommt. Die Begründung für diesen erheblichen Aufschlag erschließt sich uns bislang nicht. Gerade weil auf die Kieler*innen ohnehin weitere finanzielle Belastungen zukommen, braucht es eine nachvollziehbare Berechnung.
Wir haben Verständnis dafür, dass die Stadt angesichts ihrer schwierigen Haushaltslage zusätzliche Einnahmen benötigt und gleichzeitig ihre Infrastruktur erhalten muss. Bevor die Bürger*innen mit einer Mehrbelastung von mehr als 50 Prozent konfrontiert werden, muss klar sein, welcher Finanzierungsbedarf tatsächlich besteht und wie sich die Summe berechnet. Auch die Stadtbahn darf dabei nicht vorschnell als vermeintlicher „Joker“ für die Kanalsanierung herangezogen werden. Die notwendige Analyse steht noch aus und die konkreten Sanierungsmaßnahmen sind damit ebenfalls noch nicht bekannt.
Die Sanierung der Kanalisation ist eine wichtige Zukunftsaufgabe, die wir nicht gegen die Menschen in Kiel ausspielen wollen. Gerade deshalb muss die Finanzierung auf einer soliden und transparenten Grundlage stehen. Die Verknüpfung mit dem Stadtbahnprojekt sehen wir angesichts der noch offenen Fragen und der geltenden Förderrichtlinien mit Vorsicht. Die Stadt sollte zunächst Klarheit über den tatsächlichen Zustand und den konkreten Sanierungsbedarf schaffen und anschließend offen darlegen, welche Kosten entstehen und wie diese gerecht finanziert werden sollen. Eine Gebührenerhöhung in dieser Größenordnung darf nicht beschlossen werden, bevor diese Fragen überzeugend beantwortet sind.“