Pressemitteilung · 19.02.2014 Denkmalschutz: Steuervorteile überwiegen Versicherungskosten

Zur Debatte um die Neufassung des Denkmalschutzgesetzes erklärt der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms:

Dass Direktversicherer und vereinzelt auch andere, kleinere Versicherungen es ablehnen, denkmalgeschützte Gebäude zu versichern, mag kritisabel sein, ist aber überhaupt nichts Neues. Gleichwohl gibt es nach wie vor viele Versicherungen, die in diesem Segment tätig sind. 

Dass die Beiträge für ein denkmalgeschütztes Objekt etwas höher ausfallen als bei einem Reihenendhaus im Neubaugebiet, liegt in der Natur der Sache. Die originalgetreue Instandsetzung eines historischen Gebäudes lässt sich nun einmal selten aus dem Baumarktregal bestreiten.
Dass Besitzer künftiger Denkmäler mit horrenden Versicherungsprämien bis hin zu einer Verdreifachung rechnen müssen, wie vereinzelt in den Medien dargestellt, scheint mir jedoch wenig plausibel.
Mehrere Versicherer, darunter regionale Gesellschaften in Schleswig-Holstein, haben dem SSW mitgeteilt, dass die Prämiensteigerungen im Mittel 20-30 Prozent ausmachen. Hier lohnt sich also wie immer der Versicherungsvergleich.

Nun stellen sich CDU und FDP hin und finden das alles ganz entsetzlich. Tausende Hausbesitzer würden künftig im Namen des Denkmalschutzes quasi enteignet. Dass die Einzelfälle, mit denen die CDU ihre Vorwürfe versucht zu untermauern, allesamt nach ihrem eigenen schwarz-gelben Denkmalschutzgesetz beschieden wurden, sei hierbei nur am Rande angemerkt.
Was die Kollegen der Opposition jedoch insbesondere vergessen zu erwähnen ist: Den Mehrausgaben für die Versicherung stehen eine Vielzahl von Steuervorteilen gegenüber.
So lassen sich die Anschaffungskosten einer denkmalgeschützten Immobilie bis zu 100 Prozent steuerlich abschreiben. Bis Baujahr 1924 mit 2,5 % pro Jahr über 40 Jahre, und ab Baujahr 1925 mit 2 Prozent über 50 Jahre. Auch Modernisierungsarbeiten können steuerlich geltend gemacht werden. Eigenheimbesitzern winken bis zu 90 Prozent der Investitionskosten verteilt auf 9 Jahre, bei Anlageobjekten gar die volle Summe über 12 Jahre. Und diese Steuerbegünstigungen greifen nicht nur auf Haupt-, sondern auch auf die Nebengebäude.
Kurzum: Wer Versicherungen vergleicht und die möglichen Steuervorteile mitnimmt, kann nach unseren Berechnungen vom Denkmalschutz finanziell profitieren. Ich wage deshalb zu behaupten: Seit Wegfall der Eigenheimzulage ist das Denkmalobjekt eine der letzten Möglichkeiten, mit einer selbstgenutzten Immobilie Steuern zu sparen.
Hier von „Enteignung“ zu sprechen ist daher milde ausgedrückt Stuss.

 

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