Rede · 27.08.2026 Der Wolf wird auch jetzt kein Freiwild
„Der Wolf ist weiterhin eine geschützte Art und wir sind verpflichtet, den Bestand nicht zu gefährden.“
Dr. Michael Schunck zu TOP 18 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesjagdgesetzes und anderer Regelungen anlässlich der Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz (Drs. 20/4717)
Jahrzehnte lang galt der Wolf europaweit als streng geschützte Art. Entsprechend war der Wolf auch bei uns in Schleswig-Holstein geschützt und durfte nicht bejagt werden. Allerdings spielte dies auch keine Rolle, denn lange Zeit galt der Wolf in Deutschland als ausgestorben. Deshalb möchte ich zunächst betonen, dass die Rückkehr und die Ausbreitung des Wolfes durchaus ein Erfolg für den Natur- und insbesondere den Artenschutz ist. Doch mit seiner Rückkehr entstanden auch Konflikte insbesondere bei der Weidetierhaltung und es kam die Frage auf, wie sich die Wolfspopulation in der Kulturlandschaft entwickeln wird. Dass wir in Schleswig-Holstein im Umgang mit dem Wolf, durchaus gangbare Lösungen gefunden haben, zeigt unser funktionierendes Wolfsmanagement, mit Beratern sowie klaren Regeln und Grundlagen in Bezug auf Wolfsschutzmaßnahmen oder auf Entschädigungszahlungen bis hin zur Entnahme eines Problemwolfes. Diesen Weg haben wir als SSW stets unterstützt. Gleichwohl wissen wir aber auch, dass Rissvorfälle nicht nur einen finanziellen Schaden für die landwirtschaftlichen Betriebe darstellen. Vielmehr stellt der Anblick verletzter und gerissener Tiere eine erhebliche psychische Belastung für die betroffenen Weidetierhalter dar. Darüber dürfen wir wegen der Tierhalter, aber auch wegen des Tierwohles nicht hinwegsehen.
Die wachsende Wolfspopulation hat dazu geführt, dass die EU die Herabstufung des Schutzstatus, von „streng geschützter Tierart“ zu „geschützter Tierart“, veranlasst hat. Die Wolfspopulation in Deutschland gilt somit als stabil und das Bestehen der Art scheint gesichert.
Somit war es eine logische Folge, dass sich eine Möglichkeit ergab, den Wolf mit entsprechenden Anpassungen ins Bundesjagdgesetz aufzunehmen. Eine Maßnahme, die nicht nur von Weidetierhaltern längst gefordert wurde.
Unter Beachtung der Bundesvorgaben können die Länder nun entsprechende Regelungen für ihre jeweiligen Landesjagdgesetze auf den Weg bringen. Und da stehen wir heute.
Die Koalition hat uns einen Gesetzentwurf für das Landesjagdgesetz vorgelegt, der unter anderem die Bejagung des Wolfes in Schleswig-Holstein erleichtern soll. Hier möchte ich aber deutlich sagen:“ Der Wolf wird damit kein Freiwild“. Der Wolf ist weiterhin eine geschützte Art und wir sind verpflichtet, den Bestand nicht zu gefährden. Oder anders gesagt; der günstige Erhaltungszustand muss gewahrt bleiben. Dies ist ein maßgeblicher Punkt für die Änderung des Landesjagdgesetzes. Auch die zu erstellenden Managementpläne und andere Maßnahmen müssen diesen Aspekt berücksichtigen.
Das Land wird durch die oberste Forstbehörde, künftig eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der EU-Rechts-konformen Managementpläne einnehmen. Dies ist ausdrücklich zu begrüßen, denn dadurch werden die Kreise und kreisfreien Städte entlastet und es verhindert einen Flickenteppich unterschiedlichster Regelungen. Ein wichtiger Punkt, und das möchte ich hier ausdrücklich betonen, ist gerade für Schleswig-Holstein die Bejagung des Wolfes in bestimmten Weidegebieten, wo Herdenschutzmaßnahmen kaum umsetzbar sind. Das gilt insbesondere für unsere Deiche. Die Schafbeweidung der Deiche ist ein wesentlicher Aspekt zur Deichsicherung. Mit der vorgesehenen Reglung stärken wir den Küstenschutz, denn die Schafhaltung auf den Deichen ist dafür essentiell. Das lernt man bereits im Grundschulunterricht.
Küstenschutz und Hochwasserschutz haben nun mal für Schleswig-Holstein eine besondere Bedeutung. Und damit kommen wir zur nächsten Tierart, die die Novelle des Landesjagdgesetzes adressiert. Die wachsenden Nutriaaufkommen stellen nämlich ein fast noch größeres Gefahrenpotential für den Küsten- und Hochwasserschutz dar als der Wolf. Die Tiere graben sich in die Deichanlagen und gefährden damit die Standsicherheit. Durch die geplanten Regelungen wird die Jagd auf diese invasive Art für die Jägerinnen und Jäger künftig erleichtert und trägt somit zur Sicherung des Küsten- und Hochwasserschutzes bei.
Andere invasive Arten, die im Gesetzentwurf genannt werden, sind Marderhund und Waschbär. Das Problem dieser invasiven Arten ist häufig damit begründet, dass sie keine natürlichen Feinde haben und sich entsprechend stark ausbreiten können. Angesichts der steigenden Populationsdichte des Marderhundes ist die Fortschreibung und Anpassung des Prädatorenmanagement-Konzeptes des Landes zum Schutz der bodenbrütenden Vögel aus Sicht des SSW geboten. Darauf habe ich bereits in einer meiner letzten Reden hingewiesen. Diesen Punkt werden wir deshalb in der Beratung des Gesetzentwurfes noch einmal gesondert aufgreifen.