Rede · 27.08.2026 Die Bezahlkarte für Geflüchtete ist nach wie vor Symbolpolitik

„Hätte die SPD-Fraktion 2024 gegen die Einführung einer Bezahlkarte gestimmt, wäre dieser Antrag glaubwürdiger.“

Sybilla Nitsch zu TOP 22 - Opt-Out-option Bezahlkarte (Drs. 20/4395 (neu) - Rede zu Protokoll gegeben.

Ich erinnere mich noch gut an die Debatten, die wir hier zur Bezahlkarte geführt haben. Eine aufgeheizte bundespolitische Stimmung wurde in den Landtag getragen. Es wurde über die Köpfe derer geredet und entschieden, die bei uns Schutz vor Krieg und Vertreibung suchen und unter dem Existenzminimum leben. 
Dabei war sie doch vor allem eines: Symbolpolitik, die auf dem Rücken derer ausgetragen wurde, die am wenigsten haben. 
2023 vereinbarten die Ministerpräsidenten und der damalige Bundeskanzler Olaf Scholz die flächendeckende Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete. Im Frühjahr 2024 erarbeitete eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe dementsprechende Grundpfeiler und Standards und im April 2024 beschloss der Deutsche Bundestag die rechtliche Änderung im Asylbewerberleistungsgesetz, um die Karte bundesweit zu ermöglichen. 
Die FDP hatte, enthusiastisch für das Vorhaben, bereits im Februar einen in der Ausführung recht strengen Antrag zur Umsetzung der Bezahlkarte gestellt. 
Wir als SSW waren von Anfang an gegen die Einführung, waren uns aber absolut im Klaren darüber, dass sie kommen wird und stellten daher einen Antrag, die Bezahlkarte möglichst diskriminierungsarm und im Sinne der Geflüchteten mit einem großen Handlungsspielrahmen umzusetzen. Unser Antrag wurde abgelehnt. 
Schlussendlich wurde einem Antrag der Koalition mit den Stimmen von CDU, Grünen und SPD zugestimmt und die Umsetzung der Bezahlkarte in Schleswig-Holstein offiziell gestartet. 
Von daher muss ich leider feststellen: Hätte die SPD-Fraktion 2024 gegen die Einführung einer Bezahlkarte gestimmt, wäre dieser Antrag glaubwürdiger. Nach einem zweijährigen Prozess, nach dem, Stand Mai, rund 80 von 103 zuständigen Leistungsbehörden an das Bezahlkarten-System angeschlossen sind, nun auf einmal doch noch die Möglichkeit einer Opt-Out-Option zu suggerieren, finde ich weder seriös noch fair. 
Stattdessen sollte es nun aus Sicht des SSW darum gehen, ganz genau darauf zu schauen, wo es Probleme im Alltag mit den Bezahlkarten gibt. Uns erreichen immer wieder Fälle, vor allem aus kleineren Gemeinden, wo es einschränkende Momente gibt. Das waren in Einzelfällen Schwimmbäder, an denen Kinder mit der Bezahlkarte keine Eintrittskarten kaufen konnten oder auch Kioske oder kleine Supermärkte, die Kartenzahlungen erst ab einem gewissen Betrag akzeptieren oder deren Kartenlesegerät dauerhaft „vorübergehend außer Betrieb“ zu sein scheint. Hier kommt es tatsächlich zu Ausgrenzungen und das darf nicht sein. Geflüchtete, Kinder wie Erwachsene sollten, auch solange sie eine Bezahlkarte nutzen, Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe wahrnehmen können. Dies zu garantieren, muss Aufgabe des Ministeriums gemeinsam mit den Kommunen sein und darauf sollten wir unsere Aufmerksamkeit lenken.

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