Rede · 30.01.2025 Die Menschen dürfen nicht durch die Systeme fallen

„Es geht um das Vermeiden von Wohnungs- oder Obdachlosigkeit, es geht darum Hilfe anbieten zu können und den Behörden überhaupt erst einmal zu ermöglichen, welche Fälle besondere Hilfe, besondere Unterstützung brauchen. Es ist auch im Sinne der Geflüchteten, dass sie bei all den Sprachbarrieren und neuen Systemen, mit denen sie sich auseinandersetzen müssen, wenigstens klar wissen, wer ihre Ansprechbehörde und bestenfalls sogar -Person ist.“

Sybilla Nitsch zu TOP 7 - Gesetz zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes (Drs. 20/2834 (neu))

Ich könnte es jetzt kurz machen und sagen: Wir als SSW stimmen den von der Koalition vorgesehenen Änderungen des Landesaufnahmegesetzes zu. 
Ich will die trotzdem einmal erklären. 
Die Inhalte sind bereits von den Rednerinnen und Rednern vor mir dargestellt worden.

Ganz grundlegend geht es darum, dem Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge für bestimmte Einzelfälle mehr Zuständigkeit zuzusprechen. 
Das Landesamt war bisher generell nur für diejenigen Ausländerinnen und Ausländer zuständig, die in einer Aufnahmeeinrichtung des Landes wohnen. Dies soll nun ausgeweitet werden, und zwar für die Fälle, in denen Ausländerinnen und Ausländer keinen festen Wohnsitz oder 
gewöhnlichen Aufenthalt haben und die sich dementsprechend an häufig wechselnden Orten im 
Land aufhalten. Darüber hinaus soll das Landesamt künftig auch die Zuständigkeit für Menschen an sich ziehen können, die bereits mehrfach straffällig geworden sind oder die bereits in Haft sind. 
Bisher war dies rechtlich nicht möglich und wir als SSW sagen, es ist folgerichtig, diesen Schritt jetzt zu gehen.

Es ist eine der Lehren aus Brokstedt, die hiermit umgesetzt wird und ist ein Schritt in Richtung Zentralisierung der Verfahren, die viele von uns hier gefordert haben. 
Man mag das nun unterschiedlich auslegen. Ich möchte daher einmal für den SSW folgendes klarstellen: Es geht uns in dieser Betrachtung nicht um hartes Abschieben. Es geht uns darum, dass die Menschen nicht durch die Systeme fallen. Es geht um das Vermeiden von Wohnungs- oder Obdachlosigkeit, es geht darum Hilfe anbieten zu können und den Behörden überhaupt erst einmal zu ermöglichen, welche Fälle besondere Hilfe, besondere Unterstützung brauchen. Es ist auch im Sinne der Geflüchteten, dass sie bei all den Sprachbarrieren und neuen Systemen, mit denen sie sich auseinandersetzen müssen, wenigstens klar wissen, wer ihre Ansprechbehörde und bestenfalls sogar -Person ist. 
Es kann in Niemandes Interesse sein, dass uns die Leute durchs System rutschen einzig und allein, weil die Zuständigkeiten der Behörden nicht klar geklärt sind. 
Wir als SSW haben in der Vergangenheit aber auch immer klar gemacht, dass es bei der Zentralisierung von Zuständigkeiten nicht nur um problematische Fälle gehen darf und schon gar nicht ausschließlich um Ausreisen als Ziel. 
Stattdessen muss es auch um Unterstützung in Integrationsmaßnahmen gehen. Um Sprachkurse, Spurwechsel, die Vermittlung in Ausbildung und Arbeit. Leider sehen wir da wirklich noch großen Handlungsbedarf. Das Welcome Center konnte zuletzt öffentlich jedenfalls nicht von sich überzeugen. Die fünf nachgewiesenen vermittelten Arbeitsplätze, seien nach Berichterstattung nur die Spitze des Eisberges. Ich kann nur sagen: „Das hoffe ich wirklich auch.“. Wir haben in Deutschland nicht nur einen Fachkräfte-, sondern auch einen Arbeitskräftemangel. Und wir haben Menschen, die bereits da sind, die unbedingt arbeiten wollen. Hier, meine Damen und Herren, muss noch Einiges geschehen. 
 

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