Rede · 26.01.2001 Diskriminierung von Lesben und Schwulen

Der SSW steht weiterhin hinter der Schwulen- und Lesbenpolitik, die seit 1996 von der rot-grünen Landesregierung betrieben wird. Wir brauchen weiterhin eine aktive Politik für die Chancengleichheit und gegen die Diskriminierung von Lesben und Schwulen.

Die größte politische Errungenschaft in diesem Sinne ist zweifellos die endlich beschlossene Einführung einer registrierten Partnerschaft für Lesben und Schwule. Darauf wird ja auch im Bericht ausführlich eingegangen. Die gefundene Regelung geht zwar lange noch nicht weit genug, aber es ist zumindest ein erster Schritt getan worden. Das Ziel muss aber weiterhin eine Gleichstellung mit der Ehe sein – auch wenn die Verwirklichung in Etappen erfolgt.

Wir erwarten jetzt von der Bundesregierung, dass das Lebenspartnerschaftsgesetz-Ergänzungsgesetz nicht auf lange Zeit in der Schublade verschwindet, sondern dass weiterhin offensiv für die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare gekämpft wird. Wir sind ziemlich zuversichtlich, dass zukünftig noch weitere Rechte - und Pflichten - folgen werden. Das ist zumindest die Erfahrung aus den skandinavischen Ländern, wo die homosexuellen Partnerschaften als erstes legitimiert wurden. Dort hat man auch erst später weitergehende Regelungen z. B. für die Adoption leiblicher Kinder eingeführt.

Es ist aber dessen ungeachtet enttäuschend, dass die Mehrheit der Bundesländer noch immer nicht akzeptieren kann, dass die sexuelle Orientierung eines Menschen kein Kriterium für staatliches Handeln und staatliche Normen sein darf. Hier müssen viele Fehler der Vergangenheit geheilt werden.

Wir halten es aber für problematisch, wenn die Gleichstellung der Lesben und Schwulen nur durch Sonderregelungen erfolgt. Damit wird die sexuelle Orientierung immer noch zur Grundlage der - jetzt separaten - Gesetzgebung. Diese Form der „positiven“ Diskriminierung mag zur Zeit noch notwendig sein. Sie ist aber beileibe nicht der Weisheit letzter Schluss. Daher stehen wir auch einem Antidiskriminierungsgesetz skeptisch gegenüber. Es ist wichtiger die Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Lebensweisen durch gesetzliche Gleichstellung in allen rechtlichen Bereichen und durch soziale Maßnahmen zu fördern. Das macht die Landesregierung ja auch schon auf vielen Feldern.

Sie hat eine lange Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die Gleichbehandlung der Lesben und Schwulen zu fördern. Wir unterstützen vorbehaltlos das große Engagement in zentralen sozialen Bereichen wie z. B. Jugendhilfe, Familie, Beratung, Schule und Arbeitswelt.

Was wir im vorliegenden Bericht allerdings vermissen, sind Aussagen über die Erreichung der Ziele dieser Schwulen- und Lesbenpolitik. Das Land Schleswig-Holstein wendet z. B. jetzt seit einigen Jahren Instrumente wie Multiplikatorenbildung und Informationsmaterial an, um die gesellschaftliche Situation der Lesben und Schwulen zu verbessern. Ich würde mir daher wünschen, dass die Landesregierung mitteilt, was dieses gebracht hat. Welche Erkenntnisse hat sie darüber, inwieweit diese Multiplikatoren- und Informationsarbeit zu positiven Effekten bei den „Endverbraucherinnen und Endverbrauchern“ geführt hat? Nur wenn wir diese Informationen haben, können wir wirklich bewerten, ob die bestehende Arbeit unverändert fortgesetzt werden soll, oder ob sie vielleicht noch verbessert werden kann. Mir ist klar, dass in einem solchen Bereich keine harte Evaluation möglich ist. Es ist natürlich schwer, Erfolge zu erfassen, wenn es um die Veränderung menschlichen Bewusstseins und sozialen Handelns geht. Trotzdem hätten wir gern gewusst, auf welcher Grundlage die Landesregierung die von ihr durchgeführten Maßnahmen zum Abbau der Diskriminierung von Lesben und Schwulen bewertet.

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