Pressemitteilung · 13.09.2013 Es gibt sie tatsächlich – die Dänen, die Friesen und den SSW

Zur heutigen Urteilsverkündung des Landesverfassungsgerichts zu den Wahlprüfungsbeschwerden gegen die Befreiung des SSW von der 5% Sperrklausel erklärt der Landesvorsitzende des SSW, Flemming Meyer: 

 


 


 

Das Landesverfassungsgericht hat heute unmissverständlich festgestellt:  Den von den Beschwerdeführern ersehnten Bruch im Wahlgesetz gibt es nicht.

 


 

Das hohe Gericht hat zu recht festgestellt: 

 

  • Es gibt eine dänische Minderheit in Schleswig-Holstein. 
  • Der SSW ist die Partei dieser dänischen Minderheit. 
  • Als solche ist der SSW ist zu recht, in Übereinstimmung und eng verwoben mit den Bonn-Kopenhagener Erklärungen von der 5 % Hürde befreit. 
  • Der SSW hat ein allgemeines politisches Mandat, das ihn selbstverständlich in die Lage versetzt, zu allen politischen Themen Stellung zu beziehen. 
  • Es wäre unzulässig, den SSW stimmenmäßig, geographisch oder zu beschränken.

 

 

 


 

Damit steht fest: Die dem Schutz und der Partizipation der dänischen Minderheit dienende Minderheitenregelung im Wahlgesetz ist vollumfänglich in Einklang mit der Verfassung. Und das ist auch gut und richtig so. 

 


 

Ein Skandal ist hingegen, dass der Landesvorsitzende der CDU, Reimer Böge, zugelassen hat, dass sein eigener Stellvertreter vor dem hohen Gericht in Frage stellt, ob die dänische Minderheit überhaupt existiert. 50.000 dänisch gesinnte Männer, Frauen und Kinder – trotz besonderem Recht auf Schutz – einfach rhetorisch von der Landkarte getilgt.

 

Damit hat die CDU ihrer minderheitenpolitischen Vitrine einen so großen Schandfleck verpasst, dass Reimer Böge ich nur dringend raten kann, diesen schleunigst zu entsorgen. Porzellan war ohnehin keines mehr drin. 

 


 


 


 

 

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