Rede · 29.11.2006 Gesetz über die Ladenöffnungszeiten

Die wirtschaftliche Situation des Standortes Deutschland krankte in der Vergangenheit immer wieder an der lahmenden Binnenkonjunktur. Das heißt unter anderem, dass wir Anregungen zum Konsum geben müssen. Was der Gesetzgeber dabei machen kann ist, die gesetzlichen Rahmenbedingungen so gestalten, dass Konsum leichter möglich wird. Die Liberalisierung des Ladenschlusses ist genau eine solche Möglichkeit, die der Gesetzgeber nutzen kann und muss. Wenn die Läden länger offen sind, entstehen mehr Möglichkeiten zum Konsum. Durch dieses Mehr an Möglichkeiten, schaffen wir die Basis, Arbeitsplätze zu erhalten oder gar auszubauen. Mit der Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten können wir es schaffen, neben den bestehenden Arbeitsplätzen weitere zu schaffen. Und ich stelle ausdrücklich fest, dass gerade auch neue Teilzeitarbeitsplätze möglich wären.

Millionen von Menschen haben inzwischen andere Arbeitszeiten als zwischen 8 und 16 Uhr. Und alle diese Menschen werden nicht rechtlos dadurch. Im Gesetz ist deshalb noch einmal in Paragraf 13 festgelegt worden, dass das Arbeitszeitgesetz entsprechend weiter gilt. Diese Regelung war notwendig, weil das bisherige Ladenschlussgesetz wortgleiche Regelungen enthielt und ein Wegfall dieser Regelung möglicherweise eine neue Auslegung dieses Rechtsgebietes ermöglicht hätte. Aus diesem Grunde ist dieses so genannte Annexgebiet weiterhin auch im Landesladenschlussgesetz mit geregelt worden. Oft gibt es auch eine Tarifbindung, die unverhältnismäßige Arbeitszeiten ausschließt. Auch hierzu ist eine weitere Regelung in das Gesetz aufgenommen worden, nämlich der Absatz 4 im Paragrafen 13. Er sichert das derzeit in Tarifverträgen geregelte Recht auf mindestens einen freien Sonnabend im Monat ab. Für uns als SSW ist dieser Paragraf 13 von entscheidender Bedeutung, da hier Arbeitnehmerrechte abgesichert werden und es so zu keinen ungewollten Auswüchsen kommt.

Wenn es aber um die Erweiterung der Ladenöffnungszeiten geht, dann geht es vor allem auch um die Ausnahmeregelungen. Dass der Grenzhandel im Gesetz weiterhin abgesichert bleibt, ist sehr zu begrüßen. Im Norden des Landes hängen sehr viele Arbeitsplätze vom Grenzhandel ab und daher war es im ureigenen Interesse des Landes, hier an den bestehenden Regelungen festzuhalten. Aber auch die Bäderregelung hat sich in den touristischen Hochburgen und manches mal auch darüber hinaus zu einem wichtigen Standbein der regionalen Wirtschaft entwickelt. Hier hätten wir uns gewünscht, dass man den Vorschlägen der touristischen Verbände noch mehr nachgekommen wäre. Die Konkurrenz im Tourismus ist groß und beschränkt sich nicht nur auf Nachbarbundesländer, sondern auch auf Regionen, die weiter entfernt sind, Diese Regionen haben in Bezug auf Ladenöffnungszeiten noch wesentlich liberalere Regelungen als wir hier bei uns. Um in dieser Konkurrenz bestehen zu können, müssen auch unsere touristischen Regionen entsprechend den Kundenwünschen reagieren können. Eine Begrenzung der Bäderregelung auf die Zeit vom 15. Dezember bis zum 31. Oktober ist touristisch nicht zu rechtfertigen, auch wenn ich weiß, dass die Kirchen eine andere Haltung haben und man befürchtet, dass das Grundgesetz einer ganzjährigen Bäderregelung entgegen stünde. Trotzdem glaube ich, dass wir hier in ein bis zwei Jahren noch einmal nachhaken müssen, um zu sehen, ob nicht doch mehr möglich ist, als es uns jetzt erscheint.

Ein anderer Punkt, den wir ebenfalls überprüfen müssen ist, dass sich die Bäderregelung nur auf den Urlaubstourismus bezieht. Das heißt, dass nur Regionen mit einer starken Ferienvermietung von dieser Regelung profitieren. Ich glaube aber, dass auch Regionen mit einem ausgeprägten Tages-, Ausflugs- und Geschäftstourismus durchaus Bedarf haben, ihren Gästen erweiterte Einkaufmöglichkeiten zu bieten. Würde man die Bäderregelung auf den Tourismus in allen seinen Ausprägungen abstellen, würden gerade auch die Städte in Schleswig-Holstein profitieren. Die touristischen Verbände haben deutlich gemacht, dass nur 17 % des Umsatzes von Übernachtungstouristen getätigt wird. Der absolute Großteil des Umsatzes entfällt auf Tagesausflügler und Geschäftsreisende. Deshalb wäre es eine wichtige Maßnahme, für diese Zielgruppen ein Angebot rund um die Uhr zu ermöglichen, so dass sie ihr Geld hier bei uns in Schleswig-Holstein auch wirklich ausgeben können. Eine weitere Ausweitung der Bäderregelung würde somit noch mehr Arbeitsplätze und noch mehr Einkommen in Schleswig-Holstein sichern

Trotz unserer Ergänzungswünsche, werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen, da er jetzt endlich Ladenöffnungszeiten rund um die Uhr an Werktagen ermöglicht und somit ein Fortschritt gegenüber dem Staus Quo darstellt. Gleichzeitig werden Arbeitnehmerrechte gewahrt und bei einer späteren Evaluation des Gesetzes können dann die von mir aufgeworfenen Fragen noch einmal aufgearbeitet und möglicherweise noch weitere Verbesserungen eingearbeitet werden. Jetzt ist aber erst einmal Eile notwendig, damit das Weihnachtsgeschäft in unserem Land florieren kann.

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