Rede · 26.05.2004 Gesetz zur Innovationsstiftung

Über die Sinnhaftigkeit der Zusammenlegung von Energiestiftung und Technologiestiftung braucht glaube ich heute nicht mehr diskutiert werden, da dies schon in der letzten Debatte hierzu ausführlich geschehen ist. Und wir waren uns ja hier auch parteiübergreifend einig, dass eine Bündelung der Kräfte durchaus Sinn macht. Vielmehr spielte in den Ausschussberatungen die Frage der konkreten Umsetzung und die Ausgestaltung der neuen Stiftung eine Rolle.

Eine wichtige Neuerung ist hierbei, dass die Innovationsstiftung ergänzend zur staatlichen Förderung tätig sein wird. Mit dieser ausdrücklichen Bindung an eine ergänzende Förderung legen wir fest, dass die Innovationsstiftung nicht originäre Landesaufgaben übernimmt und quasi den Landeshaushalt dahingehend entlastet, dass Landesaufgaben auf die Stiftung abgewälzt werden. Das Land steht also weiterhin in der Verantwortung, Technologieförderung und Energieförderung zu betreiben. Die Innovationsstiftung nimmt sich im Rahmen dieser Förderung des Landes dann der besonderen Fälle an und ergänzt die staatliche Förderung wo es nötig ist.

Dabei wird sich die Innovationsstiftung bewusst auch direkt an die Wirtschaft wenden und versuchen, die Kooperation von Wirtschaft und Wissenschaft zu fördern. Mit diesem Ansatz haben wir in Schleswig-Holstein schon in der Vergangenheit Erfolge erzielen können, daher ist es nur folgerichtig, dass wir diesen Ansatz auch im Stiftungsgesetz festschreiben.

Neu ist auch, dass versucht werden soll, nicht nur den Dialog zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft zu fördern, sondern gerade auch die Schulen unseres Landes in diesen Dialog mit einzubeziehen. Die meisten Themenfelder der Innovationsstiftung sind naturwissenschaftlicher Art. Gerade im Bereich der Naturwissenschaften gibt es aber immer weniger Schülerinnen und Schüler, die diesen Bereich als schulischen Schwerpunkt wählen. Dieses gilt es zu korrigieren und da ist der Ansatz, die Schulen mit in das Aufgabenfeld der Innovationsstiftung aufzunehmen genau richtig. So schaffen wir eine Grundlage für den wirtschaftlichen Erfolg von morgen. Ich glaube hier kann eine langfristige Perspektive entstehen, die es ermöglicht, besser für die Zukunft gerüstet zu sein als andere Bundesländer.

Besonders erfreut sind wir natürlich, dass wir als SSW eine Mehrheit dafür finden konnten, dass die politische Beteiligung in der Innovationsstiftung erweitert werden konnte. In Zukunft werden alle im Landtag vertretenden Parteien einen Sitz im Stiftungsrat haben. Dabei ging es uns nicht so sehr darum politischen Einfluss im Sinne von Abstimmungsmajoritäten zu erlangen, sondern darum, die Arbeit der Innovationsstiftung auf eine möglichst breite politische Basis zu stellen und diese entsprechend zu begleiten. Dies entspricht nicht nur unserem parlamentarischem Selbstverständnis, sondern vor allem dient es einem regelmäßigen und breit angelegten Austausch, der für alle Seiten fruchtbar sein kann. Ich denke, dass diese Regelung auch Vorbild für andere Stiftungen und Landeseinrichtungen sein kann.

In diesem Zusammenhang begrüßen wir auch, dass eine Stellvertreterregelung eingeführt wird. Diese Regelung ermöglicht sicherlich noch besser die kontinuierliche Teilnahme an den entsprechenden Sitzungen und somit die Teilnahme an Entscheidungsprozessen. Ich glaube auch so wird die breite Verankerung der Innovationsstiftung in Landespolitik, Wirtschaft und Wissenschaft gestärkt.

Weiterhin wird auch geregelt, dass die bisherigen Personalräte der Energie- und der Technologiestiftung vorerst formell bestehen bleiben und dass die bisher vereinbarten Dienstvereinbarungen für eine Übergangszeit weiter gültig bleiben. Somit ist eine kontinuierliche Arbeitnehmervertretung gewährleistet. So besteht die Möglichkeit, dass sich die Geschäftsführung und die Arbeitnehmervertreter ohne übermäßigen Zeitdruck und ohne rechtliche Unsicherheiten auf die neue Situation einstellen können. Dies ist nach unserer Auffassung eine gute Grundlage für eine weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Insgesamt kann man sagen, dass Anregungen quer durch die Parteien und Institutionen in den Gesetzentwurf eingeflossen sind. Das macht es auch leicht, dem Gesetzentwurf zuzustimmen, denn bei der Beratung ging es ausschließlich um die gemeinsame Zielsetzung aller, die Innovationsstiftung möglichst schlagkräftig zu machen. Und dieses Ziel wird meiner Meinung nach mit dem Gesetzentwurf auch erreicht.

Zu guter letzt möchte ich aber noch dem Kollegen Hermann Benker für die wichtige Koordinierungsarbeit danken, die auch dazu geführt hat, dass der Gesetzentwurf schnell und unkompliziert über die Bühne ging.

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