Pressemitteilung · 28.03.2019 Gründerkultur in Schleswig-Holstein stärken

Ich bin davon überzeugt, dass die Motivation der Meisterschülerinnen und Meisterschüler nicht unter Kostenfreiheit abnehmen wird. Im Gegenteil: wenn die Ausbildung kostenlos ist, werden sich vielleicht mehr junge Menschen an diese Weiterqualifikation herantrauen.

Flemming Meyer zu TOP 20 - Gebührenfreie Meisterinnenprüfung und Meisterprüfung garantieren (Drs. 19/1366)

(Nr. 100-2019) In Schleswig-Holstein wurden laut Statistik im zweiten Jahr in Folge weniger Betriebe gegründet als im Vorjahr. 2018 wurden 3.670 Betriebe gegründet. Das waren vier Prozent weniger als 2017 mit  3.837 Unternehmen.  Und im Jahr davor lag die Zahl der Gründung um 5% höher. Der Wirtschaftsminister erklärt den Rückgang  mit der guten Konjunktur und dem Fachkräftemangel. Das weiß man schon länger: Existenzgründungen werden von der Konjunktur und der Arbeitsmarktentwicklung beeinflusst. Ärgerlicherweise sind damit auch einer Wirtschaftspolitik enge Grenzen gesetzt. Unternehmertum und Gründergeist lassen sich nicht staatlich verordnen. Was wir als Politik dazu beitragen können, sind transparente Regeln, barrierefreier Zugänge und attraktive Rahmenbedingungen.  
Damit liegt der vorliegende Antrag  der SPD-Fraktion voll im Trend. Allerdings haben wir genau das Thema  bereits schon vertieft diskutiert, inklusiver einer Anhörung im Landtag und einer gründlichen Diskussion. Der Wirtschaftsausschuss hat vor ziemlich genau einem Jahr, nämlich dem 28. März 2018, den Antrag mit dem Titel „Gebührenfreie Meisterprüfung ermöglichen und Meistergründungsprämie schaffen“ abgelehnt und statt dessen mit der Jamaica-Mehrheit die Einführung des Meister-Bafögs empfohlen.
Im Übrigen teile ich nicht die Meinung, dass es ohne Meister zwangsläufig zu einer Dequalifizierungstendenz von Gründerinnen und Gründern im Handwerk kommt, wie in der Begründung ausgeführt wird.  Wer es ernst damit meint, die Gründerkultur in Schleswig-Holstein zu stärken und weiter voranzubringen, der sollte nicht von vornherein anfangen zu differenzieren; oder wie im vorliegende Fall den Gründern ohne Meisterabschluss eine Nicht-Qualifizierung unterstellen. Wenn Schleswig-Holstein den Mittelstand unterstützen will, sollten alle Gründer unterstützt werden; unabhängig davon, ob sie vorher einen Meisterabschluss erworben haben oder nicht. Wer den Schritt in die Selbstständigkeit wagt, wird vor großen Herausforderungen stehen. Das gilt für alle Existenzgründer gleichermaßen.
Im Oktober beklagte die Deutsche Handwerkszeitung, dass sich viele Handwerkerinnen und Handwerker von den Kosten der Weiterbildung abschrecken ließen. Allerdings wurden auch große Unterschiede zwischen den Gewerken deutlich: so kosten günstigere Fortbildungen zum Meister wie die der Fleischer und Friseure um die 4.000 Euro. Bei anderen dagegen, wie die zum Elektriker-Meister, kämen Kosten bis zu rund 9.000 Euro zusammen. Dazu kommen noch, jeweils abhängig von der Entfernung zur Meisterschule, Kosten für Fahrten und Unterkunft.  Die Handwerkszeitung beruhigt aber, denn Fachleute gehen davon aus, dass diese Kosten wohl durchschnittlich nach vier bis fünf Jahren wieder eingefahren werden können.
Die IHK Schleswig-Holstein hatte in ihrer Stellungnahme auf den letzten Antrag darauf hingewiesen, dass der Deutschen Qualifikationsrahmen die Bachelor-Prüfung an einer Hochschule und die Abschlüsse der Aufstiegsfortbildung zum Meister oder Meisterin auf einem Niveau gleich gestellt werden. Eine Studentin oder ein Student muss aber keine Prüfungsgebühren berappen und muss - bis auf die Semestergebühren - natürlich auch keine weiteren Kosten befürchten. Diese Ungerechtigkeit ist mir schon lange ein Dorn im Auge. 
Ich bin davon überzeugt, dass die Motivation der Meisterschülerinnen und Meisterschüler nicht unter Kostenfreiheit abnehmen wird. Im Gegenteil: wenn die Ausbildung kostenlos ist, werden sich vielleicht mehr junge Menschen an diese Weiterqualifikation herantrauen. 
Dazu benötigen wir letztlich eine bundesweite Reform des Aufstiegsfortbildungsgesetzes: damit wäre einem eventuellem Fördertourismus, z.B. im Hamburger Speckgürtel, mittels einer bundeseinheitlichen Regelung, der Riegel vorgeschoben.

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