Pressemitteilung · 16.08.2012 Gute Aussichten für die Westküste

Zum heute von der Landesregierung vorgestellten politischen Schwerpunkt-Programm erklärt der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms:

Ich freue mich, dass Schleswig-Holstein endlich eine Landesregierung bekommen hat, die das enorme Potential, das die Westküste in den Bereichen Wirtschaft, Tourismus und Energie zu bieten hat, erkennt und fördern wird.

Bereits im Herbst wird das rot-grün-blaue Regierungsbündnis in den Dialog mit den Beteiligten treten, um einen umfassenden, integrierten Westküstenplan zu erstellen.

Der SSW im Landtag begrüßt ausdrücklich, dass die jahrelang vernachlässigte Nordsee-Region unter der neuen Landesregierung endlich wieder in den Fokus gerückt wird.

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Pressemitteilung · 30.09.2026 Minderheitenberichte: Jetzt ist der Erhalt auch parlamentarisch festgezurrt

Der Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags hat heute den gemeinsamen Änderungsantrag von SSW, CDU und Bündnis 90/Die Grünen zum Erhalt der kommunalen Minderheitenberichte beschlossen. Damit ist die ursprünglich von der Landesregierung geplante Streichung der Berichtspflicht vom Tisch. Hierzu erklärt der Vorsitzende der SSW-Landtagsfraktion, Christian Dirschauer:

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Rede · 09.10.2026 Soziale Entlastung darf nicht an der Tankstelle enden!

„Die Finanzierung eines kostenlosen Kita-Essens und Lernmittelfreiheit wäre neine echte Entlastung. Beides können wir hier im Land selbst umsetzen. Gerade Familien mit kleinen Einkommen brauchen keine weiteren Formulare und Nachweise. Sie brauchen Entlastungen, auf die sie sich verlassen können. Wenn das Mittagessen in der Kita kostenlos ist, kommt die Unterstützung jeden Tag bei den Kindern an. Und die Eltern wissen ganz konkret, was sie am Monatsende sparen.“

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Rede · 08.10.2026 Die Bilanz der E-akte ist katastrophal!

„Fast zwei-Drittel der Teilnehmenden einer Umfrage der Neuen Richter*innenvereinigung sehen einen Mehraufwand durch die Einführung der E-Akte in ihrer täglichen Arbeit. Dieser Mehraufwand wird auf ca. 24% geschätzt. Mehraufwände, die vor allem die Arbeitsfähigkeit der Gerichte zusätzlich beeinträchtigt.“

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