Rede · 17.10.2001 Hochschulstrukturentwicklung in Schleswig-Holstein

„Wer nicht neugierig ist, erfährt nichts“, heißt es bei Goethe – der ja bekanntlich für alle Lebenslagen Zitierfähiges hervorgebracht hat. In ihrer Großen Anfrage zur Hochschulstrukturentwicklung wirkt die CDU-Fraktion insgesamt recht neugierig. Dennoch hätte ich mir gewünscht, dass sie ihre Neugierde noch mehr ausgelebt hätte, um es der Landesregierung nicht ganz so einfach zu machen, ausweichende Antworten zu geben.

Andererseits habe ich Verständnis dafür, dass die Landesregierung auf die Frage: “Wie bewertet die Landesregierung in diesem Zusammenhang den Beschluss der Landesrektorenkonferenz, dass Bedingung für den Abschluss neuer Zielvereinbarungen die volle Übernahme der Tarifmehrkosten ist“ – wie folgt antwortet: Die Landesregierung geht davon aus, dass die Hochschulen sich der gesetzlichen Verpflichtung, Zielvereinbarungen abzuschließen, nicht entziehen werden“. – Mit anderen Worten: „Da steh’ ich nun, ich armer Tor, und bin so klug als wie zuvor“.

Schwerpunkt der Großen Anfrage ist die Abfrage von Strukturvorhaben der Landesregierung im Hochschulbereich. Ein umfassendes Bild des strukturellen Reformbedarfs der Hochschulen in Schleswig-Holstein ermöglichen die Fragen und die entsprechenden Antworten leider nicht.

Die größte Rolle spielt die Neuaufteilung der Studiengänge Architektur und Bauwesen zwischen der Muthesius-Hochschule und den Fachhochschulen Kiel und Lübeck. Da wir demnächst einen Bericht zum Thema Architekturstudium und Eckernförde erhalten werden, hätte ich mit eine andere Gewichtung gewünscht.

Ein anderer gewichtiger Komplex in der Antwort auf die Große Anfrage macht auch der Komplex Medizinstudium in Kiel und Lübeck aus. Die Probleme sind hinlänglich bekannt. Es ist aber fraglich, ob die vom Ministerium angepeilte Lösung - Aufrechterhaltung beider Fakultäten durch Reduzierung der Studierendenzahl - wirklich der Weg zu einer stabilen, verlässlichen Entwicklung für das Medizinstudium im Land ist. Zu einer tragfähigen Entwicklung gehört auch die Schwerpunktbildung der Standorte.

Sowohl für Flensburg als auch für Lübeck arbeitet die Landesregierung mit dem Gedanken, Verwaltungen zusammenzulegen. Für Flensburg ist konkret ein Gutachten in Auftrag gegeben, das diese Zielsetzung durchleuchten soll. Weiterhin wird in Erwägung gezogen – so heißt es jedenfalls vor Ort nach einer Informationsveranstaltung an der FH Flensburg mit Staatssekretär Dr. Stegner – eine Verwaltungsmanagement-GmbH mit einem Campusmanager einzurichten.

Zu Recht stoßen diese Pläne auf wenig Gegenliebe – einerseits weil dadurch eine Aushebelung der Hochschulautonomie befürchtet wird und andererseits, weil mit diesen Vorstellungen „von Oben nach Unten“ agiert wird, ohne dass den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bisher die Möglichkeit geboten worden ist, sich an diesem Prozess zu beteiligen. Hinzu kommt, dass anscheinend schon in diesem Herbst eine Entscheidung getroffen werden soll, d. h. noch vor Fertigstellung des genannten Gutachtens.

Ich will nicht falsch verstanden werden: Auch der SSW ist dafür, dass Verwaltungen zusammen arbeiten um Synergien zu erzielen. Es ist aber zu wenig, diesen Punkt als so entscheidend darzustellen, dass es sozusagen als „Lakmustest“ für den Erhalt des eigenständigen Hochschulstandortes Flensburg hochstilisiert wird. Wer als Argument dafür die Probleme mit der gemeinsamen Hochschulbibliothek anführt, vergisst, dass die Probleme nicht durch Verwaltungszusammenlegung in den Griff zu bekommen sind, sondern durch guten Willen und präzise Absprachen.

Aus der Sicht des SSW ist der entscheidende Punkt, dass sich das Land zu dem Hochschulstandort Flensburg bekennen muss – nicht widerwillig sondern aus Überzeugung. Die Landesregierung tut dies in der Großen Anfrage, und das begrüßen wir. Nun müssen diesen Worten auch Taten folgen.
Damit meine ich, dass die Lehrerausbildung als ein Fundament der Uni Flensburg gestärkt werden muss.
Es macht somit wenig Sinn, dass künftige Sonderschullehrer sowohl auf Flensburg als auch auf Kiel angewiesen sind. Die Ausbildung zum Sonderschullehrer muss aus einer Hand angeboten werden, in Flensburg nämlich.

- Und noch ein Wort zum Hochschulstandort Flensburg weil wir doch immer wieder den Eindruck haben, dass der Weg von Kiel nach Flensburg weiter ist als umgekehrt. Das gilt auch für die Fragen in der Großen Anfrage der CDU. Wer den Hochschulstandort Flensburg stärken will, muss auch gewillt sein, die Entwicklungsfähigkeit und die Potentiale der Hochschulen zu stärken. Darum habe ich wenig Verständnis dafür, dass mit Beginn des Wintersemesters ein Numerus Clausus für die Wirtschaftswissenschaften verhängt worden ist. Zu diesem Bereich habe ich einige Fragen, die ich gern im Ausschuss geklärt haben möchte – z. B. inwiefern Studiengänge betroffen sind, die zu den internationalen Studiengängen der Universität gehören.
Aus der Sicht des SSW muss auch das zweite Standbein der Flensburger Hochschulen gestärkt werden, und das sind die grenzüberschreitenden, internationalen Studiengänge. Hier ist ein Know How entstanden, das ohne Übertreibung für die Hochschulentwicklung in Schleswig-Holstein von entscheidender Bedeutung sein wird.

Wir wissen aus anderen Zusammenhängen, dass der Prophet im eigenen Land nicht besonders viel gilt. Aber mittlerweile muss man nicht mehr prophetische Gaben haben, um zu erkennen, dass Schleswig-Holstein seine Kompetenzen in diesem Bereich selbst annehmen muss, damit dieses Potential wirklich zur Entfaltung kommt. Schleswig-Holstein legt in so vielen Zusammenhängen Wert auf seine Funktion als Schnittstelle im Ostseeraum. Entsprechende Fähigkeiten müssen endlich akzeptiert und gebührend gewertet werden. Wir haben etwas, wofür uns andere beneiden – auch in der hochgelobten Öresundregion. Lasst uns mit diesem Pfund wuchern.

Es wäre wünschenswert gewesen, wenn die Große Anfrage auf solche konkreten inhaltlichen Aspekte der Hochschulstrukturentewicklung eingegangen wäre, und es dem Ministerium nicht ganz so einfach gemacht hätte, bei abstrakten Begriffen wie „Modernisierung“ und „Profilbildung“ stehen zu bleiben.

Gerade vor dem Hintergrund der hier diskutierten Instrumente der Modernisierung - wie Zielvereinbarungen und Reformen der Hochschulverwaltungen - wäre es vielleicht auch sinnvoll gewesen, einmal wieder über Sinn und Zweck der neuen Steuerungsinstrumente nachzudenken. Nicht Sinn der Sache ist es unserer Ansicht nach, wenn über ein zu detailliertes Berichtswesen Energien der Hochschulen gebunden werden, oder wenn ein Campusmanagement letztlich über die Ressourcenverteilung entscheidet und so die Autonomie und Selbstverwaltung der Hochschulen unterläuft.

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