Rede · 23.11.2022 Keine unnötige Breitbandausbau-Bremse!

„Ohne die entsprechende neue Bundesförderrichtlinie droht der Breitbandausbau bis ins Frühjahr 2023 stillzustehen. Dies können und wollen wir uns nicht leisten. Unsere Kommunen, die Wirtschaft und die Bürgerinnen und Bürger brauchen Planungssicherheit. Digitale Teilhabe ist ein essenzieller Teil moderner Daseinsvorsorge.“

Sybilla Nitsch zu TOP 51 - Planungssicherheit für die Breitbandförderung (Drs. 20/410)

In den vergangenen Debatten zum Thema Breitbandausbau haben wir stets dieselben Erkenntnisse festgehalten: Im Ländervergleich müssen wir uns nicht verstecken, gleichzeitig gibt es gerade in unseren ländlichen Regionen noch erhebliche Versorgungslücken. Das Ziel, bis 2025 die wirklich flächendeckende Versorgung mit Glasfaser zu erreichen, bleibe „ambitioniert“, aber natürlich arbeiten wir alle weiterhin darauf hin, dass bis dahin wirklich alle Menschen bei uns im Land vollständig digital teilhaben und schnelles Internet nutzen können. Die verlässliche Breitbandversorgung ist ein essenzieller Teil der modernen Daseinsvorsorge, entscheidender Standortfaktor und Schlüsselfaktor der weitgehenden Digitalisierung unserer Gesellschaft. Bund, Länder und Kommunen müssen hier gemeinsam einen großen Kraftakt meistern – umso schwerer wiegt daher die „überraschende“ Meldung, dass die Fortschreibung der entsprechenden Förderrichtlinie auf Bundesebene offenbar hakt und womöglich nicht nahtlos ab Januar 2023 fortgeführt werden kann.

Der vorliegende Antrag von Schwarz-Grün macht richtigerweise auf diese Lage aufmerksam. Ohne die entsprechende Bundesförderrichtlinie werden viele Ausbauprojekte in unseren Kommunen auf Eis gelegt. Dies wäre ein herber Rückschlag, der nicht nur ärgerlich wäre, sondern unnötig ärgerlich.

Denn eigentlich war ja ein recht konkreter Zeitplan verabredet.
Nach jahrelangem Tauziehen hatte die EU-Kommission vor zwei Jahren zugestimmt, dass Deutschland den Breitbandausbau künftig deutlich mehr fördern darf. Dabei ging es um die Konkurrenzsituation zwischen staatlichen Förderprogrammen und privaten Investitionen, um die Förderung von sogenannten „weißen“ wie „grauen“ Flecken, um den Wegfall der sogenannten Aufgreifschwellen und um die Höhe der Fördertöpfe allgemein. Naturgemäß standen sich hier verschiedene Akteure und Interessen gegenüber, aber letztlich konnten ja viele Breitbandprojekte angeschoben und realisiert werden. Sogar so viele, dass das Jahresbudget dieses Bundesförderprogramms nun tatsächlich vorzeitig aufgebraucht ist. Die Fördertöpfe sind also leer, die Nachfrage ist offensichtlich da und am Ziel sind wir trotz aller Zwischenerfolge noch lange nicht – und doch liegt das Programm jetzt erst mal auf Eis. Ursprünglich sollte die Fortschreibung planmäßig in eben diesem Monat erfolgen und verkündet werden; stattdessen droht nun eine Verzögerung bis ins nächste Frühjahr. Dies aber können und wollen wir uns nicht leisten. Unsere Kommunen, die Wirtschaft und auch die Bürgerinnen brauchen ja Planungssicherheit!

Im Zentrum der aktuellen Verhandlungen stehen ja offenbar die künftigen Verteilungsmechanismen und Priorisierungen. Hier muss auf verschiedene Interessen und regionale Besonderheiten Rücksicht genommen werden. Für private Netzbetreiber muss sich der Ausbau wirtschaftlich lohnen; und diese sind dem Einsatz von Fördergeldern vorzuziehen. Staatliche Fördergelder müssen entsprechend gezielt dort eingesetzt werden, wo sie gebraucht werden. Bei allem Verständnis, dass es sicherlich nicht einfach ist, ein geeignetes übergeordnetes Rahmenkonzept plus flexiblere kleinere, regional passgenaue Verteilungsmechanismen zu erarbeiten, so muss man sich doch fragen, warum diese Unstimmigkeiten erst jetzt so kurz vor knapp auffallen und das gesamte Prozedere ins Stocken bringen. 
Relativ plötzlich wird nun um eine entsprechende „Potenzialanalyse“ gezankt, mit der bewertet werden soll, ob eine Region die Aussicht auf einen privaten Ausbau hat. Problem: Eine Ausbaugarantie war mit diesem Instrument nie verbunden. Als Idee steht jetzt wohl im Raum, dass künftig eine Kombination aus dem bisherigen Markterkundungsverfahren sowie einer angepassten Potenzialanalyse zum Einsatz kommen könnte. Eine solche Analyse wird nun für den Dezember erwartet. Und die Überarbeitung einer entsprechenden Bundesförderrichtlinie kann wohl eben leider erst im Anschluss erfolgen.

Dennoch können auch wir die Forderung, dass der 1. Januar 2023 für die nahtlose Fortschreibung eingehalten werden soll, nur unterstützen. Es ist schlicht unsere Aufgabe, gemeinsam mit Bund und Kommunen dafür zu sorgen, dass wirklich alle Menschen im Land digital teilhaben können. Neben der großartigen Begleitung durch das Breitbandkompetenzzentrum ist dafür auch weiterhin eine substanzielle Förderpolitik durch Bund und Land nötig und wir hoffen, dass diesbezüglich nun noch kurzfristig eine tragfähige Lösung erreicht wird. 

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