Rede · 17.09.2026 Leihmutterschaft: Es bleibt immer ein Risiko für Missbrauch

„Reproduktive Selbstbestimmung bedeutet nicht nur die Selbstbestimmung der Menschen mit Kinderwunsch. Sie bedeutet genauso die körperliche und soziale Selbstbestimmung der Frauen, deren Eizellen oder Körper dafür benötigt werden. Und deshalb ist für uns die Legalisierung der Leihmutterschaft nicht verhandelbar.“

Jette Waldinger-Thiering zu TOP 16 - Bundesratsinitiative zur Modernisierung des Fortpflanzungsmedizinrechts (Drs. 20/4710)

Wir haben schon 2022 in einem Antrag eine umfassende Reform der Regelungen im SGB V gefordert. Noch immer hängt es von Sexualität, Alter und Familienstand der Versicherten ab, ob die Krankenkasse den gesetzlichen Zuschuss zur künstlichen Befruchtung zahlt. Das ist nicht mehr zeitgemäß. Außerdem können viele Versicherte den verbleibenden hohen Eigenanteil nicht aufbringen. In einigen Bundesländern gibt es eine Landesförderung, die von betroffenen Paaren beantragt werden kann. Hier muss der Gesetzgeber endlich eine moderne, bundeseinheitliche Regelung auf den Weg bringen. Da hört für uns aber die Einigkeit auf. 
Das Verbot der Eizellspende bleibt für uns, zumindest in Teilen, richtig. Die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung empfiehlt eine Legalisierung da, wo einer Frau Eizellen für einen eigenen Kinderwunsch bereits entnommen wurden und dann nicht mehr gebraucht werden. Dasselbe soll für befruchtete Eizellen gelten, die eingelagert, dann aber nicht verwendet wurden. Das finde ich richtig. Eizellspenden aber, die explizit zu dem Zweck stattfinden, sie fremden Frauen zur Verfügung zu stellen, werfen meines Erachtens ethische Probleme auf: der Eingriff birgt Risiken und Nebenwirkungen. Ist das in Ordnung, das einer gesunden Frau zuzumuten? Ohne Frage müsste die Spenderin hierfür eine angemessene Aufwandsentschädigung erhalten. Aber was ist angemessen? Ich sehe das Risiko, dass Menschen, die ausreichend Geld haben, sich Eizellen von Frauen kaufen, die das Geld brauchen. Ein Verhältnis auf Augenhöhe ist das nicht. Bei der Betrachtung der Leihmutterschaft hat die Kommission die Idee der altruistischen Leihmutterschaft zu Grunde gelegt. Ich störe mich dabei sehr am Begriff des altruistischen, das zunächst einmal voraussetzt, dass die Frau diese Leistung aus reiner Mitmenschlichkeit ohne Gegenleistung erbringt. Hier wird wieder einmal ein Bild gezeichnet von Frauen, die gratis Care-Arbeit erbringen sollen, weil sie gute und selbstlose Menschen sind.

Am Ende müsste in jedem Fall eine angemessene Aufwandsentschädigung für die Frau stehen. Aber was kann hier angemessen sein? 
Die Frau ist neun Monate lang schwanger und in dieser Zeit in ihrer Freiheit eingeschränkt. Wollte man dafür einen fairen Lohn berechnen, würde das Geld doch zu einem großen Anreizfaktor. Die Leihmutterschaft als Weg zum Kind bliebe immer den Wohlhabenden vorbehalten. Auch der Hinweis darauf, dass Menschen diese Leistung dann im Ausland einkaufen, spricht für mich nicht für eine Legalisierung. Unterschiedliche Rechtsnormen, die dazu verleiten, Aktivitäten ins Ausland zu verlagern, wird es immer geben. In den USA sind Leihmutterschafts-Verträge oftmals so gestaltet, dass die „Auftraggeber“ ein Mitspracherecht für Schwangerschaft und Geburt bekommen. Weiter weg von weiblicher Selbstbestimmung kann man kaum kommen. 
Wir finden es daher richtig, am vollständigen Verbot der Leihmutterschaft festzuhalten. 
Leihmutterschaft ist mit vielen Problemen behaftet, die sich nicht auflösen lassen und es bleibt immer ein Risiko für Missbrauch. Wir wollen ein modernes Fortpflanzungsmedizin-recht. Wir wollen, dass der Zugang zu medizinischer Unterstützung nicht vom Trauschein, vom Geldbeutel oder von der sexuellen Orientierung abhängt. Aber reproduktive Selbstbestimmung bedeutet nicht nur die Selbstbestimmung der Menschen mit Kinderwunsch. 
Sie bedeutet genauso die körperliche und soziale Selbstbestimmung der Frauen, deren Eizellen oder Körper dafür benötigt werden. Und deshalb ist für uns die Legalisierung der Leihmutterschaft nicht verhandelbar. 

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