Pressemitteilung · 19.09.2022 Mehr Teilhabe ermöglichen!

Zum aktuellen Plenarantrag des SSW auf Anhebung des Landesblindengeldes und Einführung eines Gehörlosengeldes in Schleswig-Holstein (Drucksache 20/254) erklärt der sozialpolitische Sprecher des SSW, Christian Dirschauer:

Bei Fragen der Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen muss sich Schleswig-Holstein sicher nicht verstecken. Auch wenn uns der Abbau der unterschiedlichen Barrieren im Bildungswesen, in der Arbeitswelt oder im Alltag oft noch deutlich zu lange dauert, sind wir ohne Frage auf dem richtigen Weg.

Wer mit Menschen mit Behinderungen spricht, wird aber schnell erkennen, dass dieser Weg mitunter noch sehr lang ist. Auch im Jahre 2022 gibt es noch viel zu viele und in Teilen sogar unüberwindbare Barrieren. Zum Beispiel beim Zugang zur Gesundheitsversorgung oder auf den ersten Arbeitsmarkt. Noch dazu ist längst nicht überall, wo barrierefrei draufsteht auch Barrierefreiheit drin. Wenn z.B. eine Veranstaltung offiziell als barrierefrei gilt, können trotzdem längst nicht immer alle Menschen mit Handicap dabei sein. Oft gibt es zwar eine Rampe für RollstuhlfahrerInnen und vielleicht noch leichte Sprache. Aber die für Sehbehinderte geeignete Beleuchtung, zusätzliche Audiodeskription oder auch GebärdendolmetscherInnen sind längst nicht immer und überall vorhanden.

Diese Situation wollen wir vom SSW ändern. Wir haben einen Antrag in den Landtag eingebracht, der die Teilhabechancen von blinden und sehbehinderten aber auch von gehörlosen Menschen ein Stück weit verbessert. Wir fordern, dass das Landesblindengeld, das seit 2013 unverändert ist, zumindest auf den Durschnitt der Bundesländer angehoben wird. Und wir fordern die Einführung eines Gehörlosengeldes in gleicher Höhe.

Diese Maßnahmen sind weder beliebig, noch sind sie irgendein Luxus, den man mit der Begründung knapper Kassen vom Tisch wischen kann. Denn blinde, taubblinde und gehörlose Menschen müssen in vielen Bereichen behinderungsbedingte Mehrkosten tragen, die nicht durch Nachteilsausgleiche gedeckt sind. Das können erhöhte Strom-, Internet oder Versicherungskosten sein, oder Kosten für GebärdendolmetscherInnen. Wer dieses Geld nicht hat, kann sich im Zweifel eben nicht im Verein oder in einer Partei engagieren, an kulturellen Angeboten teilnehmen oder sich weiterbilden. Aber genau das muss aus Sicht des SSW für alle Menschen mit Behinderung möglich sein. Und unser Antrag macht hier zumindest etwas mehr Teilhabe möglich.

Der Antrag ist unter dem folgenden Link abrufbar: https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl20/drucks/00200/drucksache-20-00254.pdf

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