Pressemitteilung · 30.09.2026 Minderheitenberichte: Jetzt ist der Erhalt auch parlamentarisch festgezurrt
Der Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags hat heute den gemeinsamen Änderungsantrag von SSW, CDU und Bündnis 90/Die Grünen zum Erhalt der kommunalen Minderheitenberichte beschlossen. Damit ist die ursprünglich von der Landesregierung geplante Streichung der Berichtspflicht vom Tisch. Hierzu erklärt der Vorsitzende der SSW-Landtagsfraktion, Christian Dirschauer:
„Im Juli haben wir die politische Einigung erzielt, heute haben wir sie parlamentarisch festgezurrt: Die kommunalen Minderheitenberichte bleiben.
Das ist wichtig, weil diese Berichte für unsere Minderheiten ganz konkrete Bedeutung haben. Sie zeigen, wie es vor Ort um Sprache, Kultur und Teilhabe steht, wo Minderheitenrechte in der Praxis funktionieren und wo noch etwas getan werden muss. Und sie verpflichten Politik und Verwaltung dazu, sich regelmäßig mit diesen Fragen auseinanderzusetzen.
Die Praxis zeigt, dass diese Berichte wirken. Nicht nur in Flensburg sowie den Kreisen Schleswig-Flensburg und Nordfriesland haben sie konkrete Probleme sichtbar gemacht und Verbesserungen angestoßen. Es geht beispielsweise um dänisch-sprachige Angebote in Verwaltungen, um die Bedingungen für Schülerinnen und Schüler der dänischen Minderheit oder um die Förderung der friesischen Sprache und Kultur.
Deshalb war es richtig, die ursprünglich geplante Abschaffung zu stoppen. Mein Dank gilt den Minderheitenorganisationen und unseren Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern, die sich früh und deutlich für den Erhalt der Berichte eingesetzt haben.
Ich danke auch CDU und Grünen dafür, dass sie bereit waren, ihre ursprüngliche Position zu korrigieren. Aus unserem Änderungsantrag vom vergangenen Jahr ist nach intensiven Gesprächen ein gemeinsamer Antrag mit der Koalition geworden. Mit dem heutigen einstimmigen Beschluss im Ausschuss bringen wir diese Auseinandersetzung zu einem guten Ende.
Das deutsch-dänische Grenzland gilt weltweit als Vorbild für eine gelungene Minderheitenpolitik. Dazu gehören auch Instrumente, die dafür sorgen, dass Minderheitenrechte nicht nur auf dem Papier stehen, sondern vor Ort gelebt und weiterentwickelt werden. Die kommunalen Minderheitenberichte sind eines davon.
Und eine Lehre bleibt: Wenn politische Entscheidungen die Minderheiten unmittelbar betreffen, müssen sie frühzeitig einbezogen werden. Der Streit um die Minderheitenberichte wäre vermeidbar gewesen. Umso besser, dass wir ihn heute mit einem guten Ergebnis abschließen können.“